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Abmahnung Firma The Gillette Company

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma The Gillette Company vor.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte & Notare FPS aus Frankfurt am Main wird ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen der unerlaubten Einfuhr und des unerlaubten Vertriebs von Rasierklingen geltend gemacht. Die Firma The Gillette Company die zu der Procter & Gamble Gruppe ist Inhaberin der Marken „Gillette“, „Gillette Mach 3“, „Mach3“ und „Mach3 Turbo“. Bei den vom Zoll sichergestellten Rasierklingen handle es sich eindeutig um Fälschungen.

Neben dem Unterlassungsanspruch werden zudem Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz, Kostenerstattung und Herausgabe geltend gemacht. Insbesondere der im Rahmen der Abmahnung geltend gemachte Auskunftsanspruch ist sehr weitgehend. So wird z.B. verlangt über die Adressen des Lieferanten, Angebotszeiten, Angebotspreise und Umfang der betriebenen Werbung u.a. Auskunft zu erteilen.

Zudem soll die gesamte vorhandene Ware an die Firma The Gillette Company herausgegeben werden.

Der für den Kostenerstattungsanspruch maßgebende Streitwert wird mit 30.000,00 EUR beziffert. Hieraus resultieren Abmahnkosten in Höhe von 1.005,40 EUR.

Es verwundert diesseits, dass die Firma The Gillette Company die zuvor den Importeur der Rasierklingen selbst angeschrieben hatte und über die eigene Rechtsabteilung der Procter & Gamble Gruppe, zu der auch die Firma The Gillette Company gehört, zur markenrechtlichen Vernichtung aufforderte, nun das Abmahnschreiben über die Rechtsanwälte & Notare FPS aus Frankfurt am Main aussprechen lässt.


In dem uns vorliegenden Fall konnten wir nicht empfehlen, die im Entwurf vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverändert abzugeben.

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