Zum Hauptinhalt springen

Abmahnung Firma Technaxx GmbH & Co. KG

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Technaxx GmbH & Co. KG, vertreten durch die Technaxx GmbH vor.

Gegenstand der Abmahnung der Firma Technaxx GmbH & Co. KG ist der Verkauf von Leuchtmitteln mit der Bezeichnung „Techlight“ auf der Handelsplattform Amazon. Die Firma Technaxx GmbH & Co. KG beanstandet mit der Abmahnung, dass das konkret angebotene Produkt nicht von der Firma Technaxx GmbH & Co. KG stamme und somit nicht unter der Bezeichnung „Techlight“ vertrieben werden dürfe. Vielmehr würde man sich hier in unzulässiger Weise mit einem Plagiat auf Amazon an die Produkte der Firma Technaxx GmbH & Co. KG „anhängen“. Dieses Verhalten sei irreführend und unzulässig (§§ 5, 3, 10 UWG).

Mit seiner Abmahnung fordert die  Firma Technaxx GmbH & Co. KG sodann zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf – ebenso sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 50.000,00 € erstattet werden (1,5 Geschäftsgebühr). Weiter wird ein sehr umfassender Auskunftsanspruch geltend gemacht und die Herausgabe der Plagiate seitens der Firma Technaxx GmbH & Co. KG gefordert.

Die durch die Rechtsanwälte der Firma Technaxx GmbH & Co. KG vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefasst und birgt damit vermeidbare Risiken, sodass sie zur Vermeidung empfindlicher Nachteile nicht ohne vorherige Änderung abgegeben werden sollte. So beinhaltet die von der Kanzlei der Firma Technaxx GmbH & Co. KG vorgefertigte Unterlassungserklärung z.B. die Formulierung „Die Berufung auf jeglichen Fortsetzungszusammenhang, ferner auf Gesamtvorsatz und/oder natürliche Handlungseinheit ist ausgeschlossen.“.

Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie sofort!

Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß
Ein schönes Gedicht ist schnell gefunden. Vielleicht möchten Sie es auf Ihrer Website verwenden, in eine Traueranzeige aufnehmen, auf eine Einladung drucken oder als stimmungsvoll…
| Rechtsanwalt Frank Weiß
Auf den ersten Blick wirken solche Reels wie harmlose Unterhaltung. Eine auffällig gestylte Person läuft durch die Innenstadt, betritt ein Café, geht durch ein Geschäft oder beweg…
| Rechtsanwalt Frank Weiß
Sie haben eine Abmahnung durch eine Verbraucherzentrale oder den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erhalten und fragen sich nun, wie Sie damit umgehen sollen? In der Praxis…
| Rechtsanwalt Frank Weiß
Eine Influencerin zeigt in ihrer Story ganz selbstverständlich ein Hotel, ein Restaurant und eine neue Kosmetiklinie. Die Aufnahmen wirken spontan, persönlich und nahbar. Tatsächl…