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Abmahnung Firma Technaxx GmbH & Co. KG

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Technaxx GmbH & Co. KG, vertreten durch die Technaxx GmbH vor.

Gegenstand der Abmahnung der Firma Technaxx GmbH & Co. KG ist der Verkauf von Leuchtmitteln mit der Bezeichnung „Techlight“ auf der Handelsplattform Amazon. Die Firma Technaxx GmbH & Co. KG beanstandet mit der Abmahnung, dass das konkret angebotene Produkt nicht von der Firma Technaxx GmbH & Co. KG stamme und somit nicht unter der Bezeichnung „Techlight“ vertrieben werden dürfe. Vielmehr würde man sich hier in unzulässiger Weise mit einem Plagiat auf Amazon an die Produkte der Firma Technaxx GmbH & Co. KG „anhängen“. Dieses Verhalten sei irreführend und unzulässig (§§ 5, 3, 10 UWG).

Mit seiner Abmahnung fordert die  Firma Technaxx GmbH & Co. KG sodann zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf – ebenso sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 50.000,00 € erstattet werden (1,5 Geschäftsgebühr). Weiter wird ein sehr umfassender Auskunftsanspruch geltend gemacht und die Herausgabe der Plagiate seitens der Firma Technaxx GmbH & Co. KG gefordert.

Die durch die Rechtsanwälte der Firma Technaxx GmbH & Co. KG vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefasst und birgt damit vermeidbare Risiken, sodass sie zur Vermeidung empfindlicher Nachteile nicht ohne vorherige Änderung abgegeben werden sollte. So beinhaltet die von der Kanzlei der Firma Technaxx GmbH & Co. KG vorgefertigte Unterlassungserklärung z.B. die Formulierung „Die Berufung auf jeglichen Fortsetzungszusammenhang, ferner auf Gesamtvorsatz und/oder natürliche Handlungseinheit ist ausgeschlossen.“.

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Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.

Ansprechpartner

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