Abmahnung Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH

Informationen zur Abmahnung von Sky Deutschland
In jüngster Zeit erhalten zahlreiche Gewerbetreibende eine urheberrechtliche Abmahnung von Sky bzw. eine Abmahnung Sky Deutschland, ausgesprochen durch die Kanzlei JBB Rechtsanwälte aus Berlin. Auftraggeber ist die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, die sich gegen die unberechtigte öffentliche Wiedergabe ihrer Fernsehprogramme zur Wehr setzt. Besonders häufig betroffen sind Betreiber von Gaststätten, Shisha-Bars, Sportbars oder Hotels, in denen Fußballübertragungen oder andere Inhalte aus dem Sky-Programmangebot ohne entsprechende Business-Lizenz ausgestrahlt wurden.
Die Abmahnungen enthalten teils empfindliche Forderungen und sollten keinesfalls ignoriert oder unüberlegt unterschrieben werden. Betroffene sollten frühzeitig anwaltlichen Rat einholen, um die individuelle Situation rechtlich einschätzen zu lassen und kostspielige Fehler zu vermeiden.
Hintergrund der Abmahnungen von Sky
Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG ist Inhaberin exklusiver Verwertungsrechte für zahlreiche Live-Sportübertragungen, insbesondere der Fußball-Bundesliga und der UEFA Champions League. Diese Inhalte dürfen nur mit entsprechender Berechtigung öffentlich gezeigt werden. Für gastronomische Betriebe, Hotellerie oder vergleichbare Einrichtungen ist eine spezielle Sky-Businesslizenz erforderlich, die deutlich teurer ist als ein reguläres Privatabonnement.
Im Rahmen gezielter Ermittlungen lässt Sky Deutschland bundesweit Betriebe durch beauftragte Testpersonen kontrollieren. Dabei wird dokumentiert, ob Sky-Programme öffentlich – etwa in Gaststätten oder Shisha-Bars – ausgestrahlt werden, obwohl kein entsprechender gewerblicher Vertrag mit Sky besteht. Häufig erfolgt die Beweisführung durch Fotos, Zeugenaussagen oder Videoaufnahmen.
Wird eine unberechtigte öffentliche Wiedergabe festgestellt, folgt in der Regel eine urheberrechtliche Abmahnung durch die Kanzlei JBB Rechtsanwälte.
Rechtliche Grundlagen
Die urheberrechtlichen Abmahnungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG stützen sich auf verschiedene Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Im Kern geht es um die unzulässige öffentliche Wiedergabe geschützter Inhalte gemäß §§ 15 Abs. 2, 19 Abs. 4 UrhG.
Fernsehübertragungen, insbesondere von Live-Sportereignissen, genießen urheberrechtlichen Schutz als Laufbilder (§ 95 UrhG) oder als Filmwerke (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG).
Die öffentliche Vorführung eines Programms – beispielsweise in einer Bar, einem Restaurant oder einer Hotellobby – stellt rechtlich eine öffentliche Wiedergabe dar, für die die ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers erforderlich ist. Diese Zustimmung wird in der Regel nur durch den Abschluss eines speziellen gewerblichen Abonnements mit Sky gewährt. Ein herkömmliches Privatkundenabonnement reicht nicht aus, um Inhalte rechtssicher im öffentlichen Raum zu zeigen.
Wer ohne entsprechende Lizenz handelt, riskiert eine Abmahnung mit weitreichenden rechtlichen und finanziellen Folgen.
Forderungen in der Abmahnung
In den Abmahnschreiben der Kanzlei JBB Rechtsanwälte werden in der Regel mehrere Forderungen im Namen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG geltend gemacht. Zentrales Anliegen ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Diese verpflichtet den Abgemahnten, künftig keine unberechtigte öffentliche Wiedergabe von Sky-Programmen mehr vorzunehmen – bei Vertragsstrafe im Wiederholungsfall.
Darüber hinaus wird regelmäßig die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags gefordert. Die Beträge können sich je nach Einzelfall auf mehrere tausend Euro belaufen. Zusätzlich verlangt Sky die Erstattung der Rechtsanwaltskosten – diese Abmahnkosten sind in der Regel vierstellig.
Mitunter bieten die Abmahnschreiben eine vergleichsweise Beilegung des Konflikts an, etwa durch den Abschluss eines gewerblichen Sky-Abonnements in Verbindung mit einer reduzierten Einmalzahlung. Auch wenn dies auf den ersten Blick attraktiv erscheinen mag, sollte vor Annahme eines solchen Angebots stets eine rechtliche Prüfung erfolgen.
Mögliche Verteidigungsansätze
Nicht jede Abmahnung von Sky Deutschland ist rechtlich haltbar oder uneingeschränkt durchsetzbar. Es lohnt sich, die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung im Einzelfall sorgfältig zu prüfen. Eine zentrale Frage ist, ob tatsächlich eine „öffentliche Wiedergabe“ im rechtlichen Sinne vorlag. So kann es beispielsweise relevant sein, ob das Sky-Programm in einem für die Allgemeinheit zugänglichen Bereich gezeigt wurde oder lediglich im Rahmen einer geschlossenen Veranstaltung.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Beweislage. Sky bedient sich häufig sogenannter Testpersonen, die unangekündigt Betriebe aufsuchen und mutmaßliche Verstöße dokumentieren. Nicht selten bestehen Zweifel an der Genauigkeit oder Verwertbarkeit dieser Nachweise – insbesondere, wenn Tonaufnahmen, heimliche Fotos oder unzureichend dokumentierte Beobachtungen zum Einsatz kamen.
Auch die Höhe der geforderten Beträge sollte kritisch hinterfragt werden. In einigen Fällen lassen sich Forderungen ganz abwehren oder zumindest deutlich reduzieren.
Daher gilt: Vor einer vorschnellen Unterzeichnung oder Zahlung sollte stets die rechtliche Ausgangslage durch einen spezialisierten Anwalt geprüft werden.
Empfehlungen für Betroffene einer Sky Abmahnung
Wer eine Abmahnung von Sky bzw. Abmahnung Sky Deutschland durch die Kanzlei JBB Rechtsanwälte erhalten hat, sollte besonnen reagieren. Panik oder vorschnelle Handlungen sind fehl am Platz – ebenso wie das Ignorieren des Schreibens.
Folgende Maßnahmen sind dringend zu empfehlen:
· Keine vorschnelle Unterzeichnung: Die beigefügte Unterlassungserklärung ist in der Regel einseitig zugunsten von Sky formuliert und enthält weitreichende Verpflichtungen. Einmal unterzeichnet, kann sie kaum rückgängig gemacht werden. Es drohen Vertragsstrafenrisiken von mehreren tausend Euro, sollte der Unterlassungserklärung (auch unbewusst) zuwidergehandelt werden.
· Keine direkte Kontaktaufnahme mit der Kanzlei JBB: Auch wenn die Schreiben hierzu auffordern – ohne anwaltliche Prüfung sollte keine Korrespondenz geführt werden, da jedes Wort später gegen den Betroffenen verwendet werden kann.
· Juristische Prüfung durch einen Anwalt: Jede Abmahnung ist individuell. Ein auf Urheberrecht spezialisierter Anwalt kann beurteilen, ob die Vorwürfe berechtigt sind, ob Beweise belastbar sind und ob die Forderungen angemessen oder überzogen sind.
Mit professioneller Unterstützung lässt sich einschätzen, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll ist, ob Zahlungen gerechtfertigt sind – oder ob die gesamte Abmahnung abgewehrt werden kann.
Kostenlose Erstberatung
Haben auch Sie eine Abmahnung von Sky oder eine Abmahnung Sky Deutschland erhalten, sollten Sie nicht zögern, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Unsere Anwaltskanzlei bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung, in der wir den Vorwurf gegen Sie und die damit verbundenen Forderungen unverbindlich besprechen.
Unsere Experten für Urheberrecht und Abmahnungen helfen Ihnen dabei, die besten rechtlichen Schritte zu ermitteln, damit Sie keine unnötigen Risiken eingehen. Wir informieren Sie über Ihre Optionen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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