Abmahnung Firma Get the Goods GmbH
Die Firma Get the Goods GmbH lässt derzeit über ihre Kanzlei wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen.
Abgemahnt wird die angeblich fehlende Angabe des Grundpreises.
Der Gegenstandswert wird seitens der Kanzlei der Firma Get the Goods GmbH mit 10.000 EUR beziffert.
In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens der Kanzlei der Firma Get the Goods GmbH übersandte Unterlassungserklärung auf Grund Tatsache, dass die Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist, ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.
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Frank Weiß
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