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Abmahnung Firma Casio Europe GmbH

Die Firma Casio Europe GmbH lässt derzeit über die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel als deutsches Tochterunternehmen der Firma Casio Keisanki Kabushiki Kaisha, Tokio, markenrechtliche Abmahnungen an der Marke „G-Shock“ aussprechen. Betroffen ist das Marktsegment Uhren.

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Lorenz Seidler Gossel wird ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch der Firma Casio Europe GmbH wegen des unerlaubten Verkaufs und des unerlaubten Vertriebs von Uhren geltend gemacht, da diese Uhren mit der Marke „G-Shock“  gekennzeichnet sind und dem Abmahnschreiben der Firma Casio Europe GmbH nach nicht von der Firma Casio Europe GmbH stammen.  Es soll sich um Plagiate handeln.

Neben dem Unterlassungsanspruch werden zudem Ansprüche auf Auskunft, Kostenerstattung und Vernichtung geltend gemacht. Insbesondere der im Rahmen der Abmahnung geltend gemachte Auskunftsanspruch ist weitgehend.

Neben den Rechtsanwaltsgebühren sollen auch die Kosten für die Hinzuziehung eines Patentanwalts erstattet werden.

In dem uns vorliegenden Fall konnten wir nicht empfehlen, die im Entwurf vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverändert abzugeben.

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