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Abmahnung finntrade GmbH

Abmahnung finntrade GmbH durch Rechtsanwälte Sagsöz & Euskirchen
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma finntrade GmbH, Kleiner Anger 16 f, 39326 Loitsche-Heinrichsberg, vor.

Die Bonner Rechtsanwälte Sagsöz & Euskirchen machen im Namen der finntrade GmbH einen Unterlassungs- und Kostenerstattungsanspruch geltend. Zur Begründung wird ausgeführt, dass sich der Empfänger der Abmahnung wettbewerbswidrig verhalten habe, indem er in unzulässiger Weise bei eBay mit Garantien geworben habe.

Die unzureichende Garantiewerbung stelle einen Wettbewerbsverstoß dar, den der Empfänger der Abmahnung künftig zu unterlassen habe.

Ferner sollen die Kosten für die Aussprache der Abmahnung an die Rechtsanwälte Sagsöz & Euskirchen erstattet werden. Der Abmahnung der Firma finntrade GmbH liegt ein Gegenstandswert/Streitwert von 15.000 € zu Grunde.

Auch hier gilt, dass keinesfalls voreilig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma Finntrade GmbH abgegeben werden sollte. Derartige „Erklärungen“ sind als Vertrag grundsätzlich lebenslang gültig. Dies wiegt umso schwerer, als dass Verstöße gegen derartige „Erklärungen“ zu sehr hohen Vertragsstrafenforderungen führen.

Selbst wenn die Abmahnung der finntrade GmbH in der Sache selbst berechtigt sein sollte, kann den Abgemahnten nur dringend nahegelegt werden, sich umgehend an einen im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, um unnötige Risiken, insbesondere für die gesamte Zukunft, von vornherein zu vermeiden.


UPDATE 03.09.2018: Weitere Abmahnung

Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, die die Finntrade GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Goßmann, Akazienstr. 3, 39326 Heinrichsberg, durch Rechtsanwalt René R. Euskirchen, Bonn, ausspricht.

Beanstandet wird die Werbung mit Garantien im Rahmen eines Angebots von Heimwerkerartikeln über die Internethandelsplattform eBay. Zum Vorwurf der abgemahnten Garantiewerbung heißt es in dem Abmahnschreiben wörtlich:

"Der Gesetzgeber hat insoweit für den Verbrauchsgüterkauf, der hier vorliegt, besondere verbraucherschützende Regelungen geschaffen. Eine Garantieerklärung iSv § 443 BGB muss einfach und verständlich abgefasst sein. Sie muss den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden enthalten. Weiterhin muss auf den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers, hingewiesen werden (BGH, Urteil vom 14.04.2011, Az.: I ZR 133/09). Das OLG Hamm ist der Auffassung des BGH in vielen Entscheidungen gefolgt. Da es sich bei eBay-Angeboten um bindende Angebote handele, sei nach Auffassung des Gerichts auch über Garantien zu informieren. Entsprechende Informationen sind hier bei der Garantiewerbung nicht zu entdecken. Die Pflicht des Verkäufers gemäß Art. 246a § 4 Abs. 1 EGBGB in klarer und verständlicher Weise den Käufer vor dessen Vertragserklärung auf o.g. Garantiebedingungen hinzuweisen gilt auch im Fall einer bloßen Werbung mit einer Garantie. Auf die Unterscheidung bloße Werbung oder Garantieerklärung kommt es nach Auffassung des OLG Hamm nämlich im Rahmen des Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 EGBGB nicht an.".

Der Empfänger der Abmahnung soll eine strafbewehrte Unterlassungerklärung zu Gunsten der Firma Finntrade GmbH abgeben. Zudem sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 20.000,00 € auf dem Kanzleikonto von Rechtsanwalt Euskirchen zur Einzahlung gebracht werden.

Aufgrund der erheblichen Reichweite der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung kann abgemahnten Onlinehändlern bloß dringend angeraten werden, die Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung zu unterzeichen und zurückzureichen. Die daraus entstehenden Risiken lassen sich im Vorfeld vermeiden bzw. zumindest erheblich einschränken.


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