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Abmahnung Falk Valentin

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Falk Valentin
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns geht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Falk Valentin durch den uns aus anderen Abmahnungen bestens bekannten Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel zu.

Nach Angaben in der Abmahnung handelt Herr Falk Valentin über seinen Onlineshop mit Uhren. Mit der Abmahnung wird beanstandet, dass der abgemahnte Uhrenhändler in seinem Online-Shop Uhren mit der Bezeichnung „Geneva" beworben habe. Bei der Bezeichnung „Geneva" würde es sich um eine Herkunftsbezeichnung handeln, zumal „Geneva" im Englischen für die Schweizer Stadt Genf stehen würde. Dies würde sich auch aus Art.3 I des Gesetzes zu dem Vertrag zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über den Schutz von Herkunftsangaben oder anderen geographischen Bezeichnungen (Vertrag vom 7. März 1967) ergeben. Die Bezeichnung "Geneva" stünde dabei für die Produktion hochwertiger, komplizierter und damit entsprechend teurer Uhren.

Zudem handle es sich bei der Bezeichnung „Geneva“ um eine irreführende Werbung, da die angesprochenen Verkehrskreise anhand der Bezeichnung „Geneva“ davon ausgehen würden, es handle sich um eine Schweizer Uhr, was tatsächlich nicht der Fall sei. Die Bezeichnung „Geneva“ sei somit als eine unmittelbare Herkunftsangabe im Sinne des § 126 Abs. 1 Markengesetzes zu verstehen. Durch das Anbieten und Inverkehrbringen solcher „Geneva“ Uhren verstoße der Empfänger der Abmahnung gegen die Art. 3,  5 des Gesetzes zu dem Vertrag zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über den Schutz von Herkunftsangaben oder anderen geographischen Bezeichnungen vom 7. März 1967 und zugleich gegen § 127 Markengesetz.

Insofern fordert Falk Valentin den Empfänger der Abmahnung zur Unterlassung auf. Konkret fordert Rechtsanwalt Lutz Schroeder den abgemahnten Online-Händler im Namen von Herrn Valentin auf, es zukünftig zu unterlassen Uhren unter der Bezeichnung "Geneva" zum Kauf anzubieten, wenn diese nicht in Genf gefertigt worden sind.
Weiter soll der Abgemahnte die Kosten der Abmahnung auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 15.000 EUR ausgleichen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Herrn Falk Valentin durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.

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