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Abmahnung Euro Cities AG durch Wiedorfer Rechtsanwälte Stadtplan

Die Kanzlei Wiedorfer Rechtsanwälte, München, mahnt derzeit im Auftrag der Firma Euro Cities AG angebliche Urheberrechtsverletzungen von Kartenmaterial ab.

Entsprechende Abmahnungen der Firma Euro Cities AG sind uns schon über die Kanzlei Meissner & Meissner bekannt.

Nach eigenen Angaben ist die Firma Euro Cities AG Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Kartenmaterial, welches z.B. auf der Internetseite stadtplandienst.de angeboten wird.

In dem Abmahnschreiben fordert die Kanzlei Wiedorfer Rechtsanwälte im Auftrag der Euro Cities AG die Abgabe einer –dem Abmahnschreiben beigefügten- Unterlassungserklärung.
Weiter macht die Kanzlei Wiedorfer Rechtsanwälte im Auftrag der Euro Cities AG einen Schadensersatz für angeblich entgangene Lizenzgebühren geltend. Diese sollen, so die Kanzlei Wiedorfer Rechtsanwälte, für eine DIN A4 große Karte, bei 1.715 EUR liegen.

Dem Empfänger der Abmahnung wird die Möglichkeit eingeräumt, einen Lizenzvertrag für die Zukunft abzuschließen. In diesem Fall wird die Euro Citiess AG auf den Schadensersatz für die angeblich rechtswidrige Nutzung in der Vergangenheit verzichten.

Die Anwaltskanzlei Wiedorfer Rechtsanwälte legt ihrer Abmahnung einen Gegenstandswert in Höhe von 10.000 € zugrunde (1,0 Geschäftsgebühr). Daraus resultieren Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 511,00 Euro.

Die den Abmahnschreiben der Kanzlei Wiedorfer Rechtsanwälte beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte unserer Ansicht nach nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung unterzeichnet und abgeben werden.

 

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