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Abmahnung Etienne Aigner AG Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Die Firma Etienne Aigner AG spricht durch die Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds eine markenrechtliche Abmahnung aus.

Offensichtlich hat die Firma Etienne Aigner AG beim Zollamt einen Sperrvermerk wegen markenrechtlicher Einschränkungen unter der Maßgabe angemeldet, dass keine Plagiate markenrechtlich geschützter Waren der Firma Etienne Aigner AG eingeführt werden sollen. Sollte der Zoll daher Zweifel an der Echtheit eingeführter waren haben, setzt dieser die Überlassung der Waren an den Adressaten aus und informiert die Firma Etienne Aigner AG. Wenn die eingeführten Waren sich als Fälschungen herausstellen, folgt im Anschluss ein Schreiben der Zollbehörde oder des Rechteinhabers, das Einverständnis zur Vernichtung der Fälschungen zu erteilen und die Kosten hierfür zu übernehmen. 

Weiter folgt eine markenrechtliche Abmahnung zumeist in Folge der Einfuhr gefälschter Waren und der damit einhergehenden Verletzung der geschützten Marke gem. Art. 9 GMVO, §§ 4, 14 Abs. 1 und 2 Nr. 1, 3, Abs. 3 Nr. 2, 4 MarkenG sowie § 12 BGB

Dem Empfänger der Abmahnung der Firma Etienne Aigner AG durch die Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds wird vorgeworfen, geschützte Zeichen der Firma Etienne Aigner AG kennzeichenmäßig unberechtigterweise benutzt zu haben.

Mit der Abmahnung fordert die Firma Etienne Aigner AG zur Unterlassung, Auskunftserteilung und Rechnungslegung auf. Weiter wird die Erstattung von Rechtsanwaltskosten der Firma Etienne Aigner AG aus einem Gegenstandswert in Höhe von 150.000 EUR eingefordert.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firma Etienne Aigner AG erhalten haben sollten, raten wir in jedem Fall dazu an, den Vorwurf ernst zu nehmen und nicht als „Abzocke“ abzutun. Zudem ist bei der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung höchste Vorsicht geboten. Die Unterlassungserklärung stellt einen Vertrag dar, der bei wirksamem Zustandekommen ein Leben lang Gültigkeit erlangt.

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