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Abmahnung Essex Musikvertrieb GmbH

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Sie haben Post von der Mathé Law Firm erhalten, im Auftrag der Essex Musikvertrieb GmbH, und es geht um die Nutzung des Songs „Feeling Good“ von Michael Bublé auf Social Media? Dann ist schnelles und überlegtes Handeln wichtig. Bereits kleine Fehler können zu unnötigen Kosten oder langfristigen rechtlichen Risiken führen. Besonders heikel sind voreilige Reaktionen auf eine Berechtigungsanfrage oder die unüberlegte Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Viele Betroffene sind verunsichert, wissen den Unterschied zwischen Abmahnung und Berechtigungsanfrage nicht und unterschätzen die Tragweite der Schreiben. Genau hier setzen wir an. In diesem Beitrag erfahren Sie, worum es bei den aktuellen Schreiben der Mathé Law Firm geht, welche Rolle die Essex Musikvertrieb GmbH spielt und wie Sie Ihre rechtlichen Interessen wahren können.

Im Folgenden erläutern wir die Hintergründe, ordnen die rechtliche Situation ein und zeigen auf, warum eine frühzeitige anwaltliche Beratung sinnvoll sein kann, um Kosten und Risiken zu begrenzen.

Abmahnung „Feeling Good“ (Michael Bublé) Essex Musikvertrieb – was ist passiert?

In mehreren Fällen erhalten Nutzer sozialer Netzwerke derzeit Schreiben, in denen eine unberechtigte Nutzung des Musikstücks „Feeling Good“, interpretiert von Michael Bublé, beanstandet wird. Die Schreiben stammen von der Mathé Law Firm und werden im Auftrag der Essex Musikvertrieb GmbH versendet. Hintergrund ist in der Regel die Verwendung des Songs in Beiträgen, Reels oder Stories auf Plattformen wie Instagram, TikTok oder Facebook.

Aus Sicht der Rechteinhaber stellt die öffentliche Zugänglichmachung des Musikwerks ohne entsprechende Lizenz eine urheberrechtlich relevante Nutzung dar. Auch wenn der Beitrag nur kurz online war oder keine kommerzielle Absicht verfolgt wurde, kann dies rechtlich eine Rolle spielen. Vielen Betroffenen ist nicht bewusst, dass die Musikbibliotheken der Plattformen nicht in jedem Fall eine ausreichende Lizenz für alle Nutzungsarten abdecken.

Die Schreiben sind häufig so formuliert, dass zunächst eine Berechtigungsanfrage gestellt oder unmittelbar eine Abmahnung ausgesprochen wird. Teilweise wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, verbunden mit der Forderung nach Zahlung eines Geldbetrags, der als Lizenzschaden oder pauschaler Vergleichsbetrag bezeichnet wird.

Für Betroffene ist die Situation oft unübersichtlich. Unklar ist, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wie die Forderungen einzuordnen sind und ob überhaupt reagiert werden muss. Gerade in dieser frühen Phase entscheidet sich, ob sich der Vorgang kontrolliert klären lässt oder ob sich die rechtlichen und finanziellen Risiken weiter verfestigen.

Wer ist die Mathé Law Firm und die Essex Musikvertrieb GmbH?

Die Abmahnungen und Berechtigungsanfragen im Zusammenhang mit dem Titel „Feeling Good“ von Michael Bublé werden regelmäßig durch die Mathé Law Firm ausgesprochen. Dabei handelt es sich um eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Kanzlei, die Rechteinhaber bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützt. In den hier behandelten Fällen tritt die Kanzlei im Namen der Essex Musikvertrieb GmbH auf.

Die Essex Musikvertrieb GmbH ist als Rechteinhaberin beziehungsweise Rechteverwerterin tätig. Sie macht urheberrechtliche Nutzungsrechte an bestimmten Musikwerken geltend und ist berechtigt, gegen aus ihrer Sicht unlizenzierte Nutzungen vorzugehen. In den Schreiben wird regelmäßig darauf hingewiesen, dass die Essex Musikvertrieb GmbH die entsprechenden Rechte für das Musikwerk „Feeling Good“ innehat oder wahrnimmt.

Als verantwortlicher Rechtsanwalt wird in den Schreiben häufig Rechtsanwalt Stephan Mathé genannt. Er tritt für die Mathé Law Firm auf und führt die Korrespondenz mit den Betroffenen. Die Schreiben sind in der Regel rechtlich fundiert formuliert und setzen Fristen, innerhalb derer eine Stellungnahme oder Reaktion erwartet wird.

Für Empfänger solcher Schreiben ist es wichtig zu wissen, dass es sich nicht um automatisierte Massenmails handelt, sondern um rechtlich relevante Aufforderungen. Zugleich bedeutet dies nicht, dass die geltend gemachten Ansprüche ungeprüft hingenommen werden müssen. Ob die Essex Musikvertrieb GmbH im konkreten Einzelfall tatsächlich berechtigt ist und ob Umfang und Art der Nutzung eine Zahlungspflicht auslösen, hängt von mehreren Faktoren ab und sollte sorgfältig geprüft werden.

Abmahnung vs. Berechtigungsanfrage – Unterschiede und Bedeutung

Nicht jedes Schreiben der Mathé Law Firm ist sofort eine Abmahnung. In vielen Fällen handelt es sich zunächst um eine sogenannte Berechtigungsanfrage. Für Betroffene ist der Unterschied von erheblicher Bedeutung, da sich daraus unterschiedliche rechtliche und taktische Handlungsmöglichkeiten ergeben.

Was ist eine Berechtigungsanfrage?

Mit einer Berechtigungsanfrage wird der Empfänger zunächst dazu aufgefordert darzulegen, auf welcher rechtlichen Grundlage das Musikwerk „Feeling Good“ von Michael Bublé genutzt wurde. Die Essex Musikvertrieb GmbH möchte damit klären, ob eine entsprechende Lizenz vorlag oder ob die Nutzung unberechtigt erfolgt ist. Häufig wird um eine Stellungnahme innerhalb einer relativ kurzen Frist gebeten.

Eine Berechtigungsanfrage ist rechtlich noch keine Abmahnung. Sie enthält in der Regel keine unmittelbare Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und ist oft nicht mit einer konkreten Zahlungsaufforderung verbunden. Dennoch sollte sie keinesfalls ignoriert werden. Unüberlegte oder unvollständige Antworten können später gegen den Betroffenen verwendet werden.

Was ist eine Abmahnung?

Die Abmahnung ist der nächste Schritt. Sie setzt voraus, dass aus Sicht des Rechteinhabers eine Urheberrechtsverletzung festgestellt wurde. In einer Abmahnung fordert die Mathé Law Firm regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Geldbetrags, der als Schadensersatz oder Lizenzschaden bezeichnet wird.

Mit der Abmahnung werden konkrete rechtliche Ansprüche geltend gemacht. Zudem wird meist darauf hingewiesen, dass bei Nichtreaktion gerichtliche Schritte drohen können. Spätestens an diesem Punkt ist eine fundierte rechtliche Prüfung unerlässlich.

Warum die Berechtigungsanfrage als Warnschuss zu verstehen ist

Die Berechtigungsanfrage ist aus taktischer Sicht als Warnschuss zu verstehen. Sie eröffnet die Möglichkeit, den Sachverhalt frühzeitig zu klären und Einfluss auf den weiteren Verlauf zu nehmen. Wird hier besonnen und strategisch richtig reagiert, lassen sich in vielen Fällen weitergehende Forderungen und zusätzliche Kosten vermeiden oder zumindest begrenzen.

Gerade weil die Übergänge zwischen Berechtigungsanfrage und Abmahnung fließend sein können, empfiehlt sich bereits in diesem frühen Stadium anwaltliche Unterstützung. Eine rechtlich saubere und taktisch kluge Antwort kann entscheidend dafür sein, ob es bei einer überschaubaren Klärung bleibt oder ob eine kostenintensive Abmahnung folgt.

Rechtliche Grundlagen – Nutzung von Musik in Social Media

Die Nutzung von Musik in sozialen Netzwerken ist rechtlich komplexer, als es auf den ersten Blick erscheint. Viele Betroffene gehen davon aus, dass die von Plattformen wie Instagram oder TikTok bereitgestellten Musikfunktionen eine freie Nutzung ermöglichen. Diese Annahme ist jedoch nicht immer zutreffend und spielt bei Abmahnungen und Berechtigungsanfragen der Essex Musikvertrieb GmbH eine zentrale Rolle.

Aus urheberrechtlicher Sicht stellt das Einbinden eines Musikstücks in einen öffentlich abrufbaren Beitrag regelmäßig eine öffentliche Zugänglichmachung dar. Dafür ist grundsätzlich die Zustimmung des Rechteinhabers erforderlich. Fehlt diese Zustimmung, kann eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, selbst wenn der Beitrag nur eine kurze Sequenz des Songs „Feeling Good“ von Michael Bublé enthält.

Besonders relevant ist die Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher Nutzung. Während rein private Inhalte unter engen Voraussetzungen privilegiert sein können, gelten für gewerblich genutzte Accounts, etwa Unternehmensprofile, Influencer-Accounts oder werblich geprägte Auftritte, deutlich strengere Maßstäbe. Auch eine mittelbare wirtschaftliche Nutzung, etwa zur Imagepflege oder Reichweitensteigerung, kann ausreichen, um eine Nutzung als gewerblich einzuordnen.

Hinzu kommt, dass die Lizenzvereinbarungen der Social-Media-Plattformen nicht alle Nutzungsarten abdecken. In vielen Fällen beziehen sich die eingeräumten Rechte nur auf bestimmte Kontexte oder schließen eine Nutzung zu Werbezwecken aus. Ob im konkreten Fall tatsächlich eine ausreichende Lizenz bestand, lässt sich daher nur anhand einer genauen Prüfung des Accounts, des Beitrags und der konkreten Nutzungssituation beurteilen.

Diese rechtlichen Unsicherheiten zeigen, warum pauschale Einschätzungen selten weiterhelfen. Wer eine Abmahnung oder Berechtigungsanfrage der Mathé Law Firm erhält, sollte die Nutzung nicht vorschnell einräumen oder rechtfertigen, sondern die rechtliche Ausgangslage sorgfältig prüfen lassen.

Gefahren strafbewehrter Unterlassungserklärungen

Ein zentraler Bestandteil vieler Abmahnungen ist die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Für Betroffene liegt hier eines der größten rechtlichen Risiken. Denn eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung wirkt nicht nur kurzfristig, sondern entfaltet ihre Wirkung lebenslänglich.

Mit der Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich, die beanstandete Nutzung künftig zu unterlassen. Gleichzeitig wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe versprochen. Diese Vertragsstrafen können erheblich sein und werden unabhängig davon fällig, ob die erneute Nutzung vorsätzlich oder versehentlich erfolgt. Schon kleinste Verstöße, etwa durch alte Beiträge, automatische Backups oder fremde Zugriffe auf den Account, können finanzielle Folgen haben.

Problematisch ist zudem, dass den Schreiben häufig vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt sind. Diese sind regelmäßig sehr weit gefasst und gehen über das hinaus, was rechtlich erforderlich wäre. Wer eine solche Erklärung ungeprüft unterschreibt, bindet sich häufig stärker als nötig und setzt sich langfristigen Risiken aus.

Auch nach Abgabe der Unterlassungserklärung bleibt das Thema nicht abgeschlossen. Die Einhaltung der Verpflichtungen muss dauerhaft überwacht werden. Gerade bei Social-Media-Plattformen, auf denen Inhalte schnell geteilt, gespeichert oder erneut veröffentlicht werden können, ist dies mit Unsicherheiten verbunden.

Vor diesem Hintergrund ist anwaltliche Unterstützung besonders wichtig. Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann im Einzelfall sinnvoll sein, um das Risiko von Vertragsstrafen zu begrenzen oder die Verpflichtungen auf das rechtlich gebotene Maß zu reduzieren. Ob eine Unterlassungserklärung überhaupt abgegeben werden sollte und in welcher Form, lässt sich jedoch nur nach einer individuellen Prüfung beurteilen.

Typische Forderungen und Lizenzanalogie

Die Schreiben der Mathé Law Firm enthalten in der Regel auch Zahlungsforderungen. Diese werden im Auftrag der Essex Musikvertrieb GmbH geltend gemacht und sollen den angeblich entstandenen Schaden ausgleichen. Für Betroffene ist oft nicht nachvollziehbar, wie sich die geforderten Beträge zusammensetzen und ob diese in der Höhe gerechtfertigt sind.

In vielen Fällen wird der Schadensersatz nach der sogenannten Lizenzanalogie berechnet. Dabei wird fiktiv angenommen, welche Lizenzgebühr vernünftige Vertragsparteien für die konkrete Nutzung des Musikwerks „Feeling Good“ von Michael Bublé vereinbart hätten. Maßgeblich sind unter anderem die Dauer der Nutzung, die Reichweite des Beitrags, die Art des Accounts sowie der Kontext, in dem das Musikstück verwendet wurde.

Ergänzend werden teilweise pauschale Vergleichsbeträge angeboten, die neben dem Lizenzschaden auch Kosten für die Rechtsverfolgung abdecken sollen. Diese Beträge wirken auf den ersten Blick verbindlich, sind jedoch Verhandlungssache. Ob und in welcher Höhe tatsächlich eine Zahlung geschuldet ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden.

Zu berücksichtigen ist außerdem, dass nicht jede Nutzung automatisch zu einem ersatzfähigen Schaden führt. Fragen der Aktivlegitimation, des konkreten Rechteumfangs und der tatsächlichen Nutzungsintensität spielen eine entscheidende Rolle. Auch formale Aspekte des Schreibens können relevant sein.

Eine vorschnelle Zahlung kann daher nachteilig sein. Ebenso kann ein vollständiges Ignorieren der Forderung Risiken bergen. Ziel einer sachgerechten Reaktion sollte es sein, die Forderungen rechtlich einzuordnen, überzogene Ansprüche abzuwehren und eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden.

Wie sollten Betroffene reagieren?

Der Erhalt einer Abmahnung oder Berechtigungsanfrage der Mathé Law Firm ist für viele Betroffene zunächst beunruhigend. Entscheidend ist jedoch, jetzt besonnen und strukturiert vorzugehen. Unüberlegte Schritte können die eigene Position schwächen und unnötige Kosten verursachen.

Zunächst sollten die gesetzten Fristen ernst genommen werden. Diese sind in der Regel knapp bemessen und dienen dazu, zügig eine Reaktion zu erzwingen. Gleichzeitig bedeutet eine Frist nicht, dass die Forderungen automatisch berechtigt sind. Wichtig ist, dass Sie weder vorschnell zahlen noch ungeprüft Erklärungen abgeben.

Ebenso problematisch ist eine direkte Kontaktaufnahme mit der Gegenseite ohne rechtliche Vorbereitung. Eigene Stellungnahmen oder Rechtfertigungen können als Schuldeingeständnis gewertet werden oder später gegen Sie verwendet werden. Auch das Nachreichen von Informationen, etwa zur Reichweite oder zum Zweck des Accounts, sollte nicht ohne strategische Überlegung erfolgen.

Sinnvoll ist es, den konkreten Sachverhalt sorgfältig prüfen zu lassen. Dazu gehört insbesondere die Frage, ob die Essex Musikvertrieb GmbH im konkreten Fall tatsächlich zur Geltendmachung der Ansprüche berechtigt ist, wie der Umfang der Nutzung einzuordnen ist und ob die geltend gemachten Forderungen dem Grunde und der Höhe nach Bestand haben.

Eine anwaltlich begleitete Reaktion ermöglicht es, die Kommunikation zu steuern, Risiken zu minimieren und realistische Lösungsoptionen auszuloten. Gerade im Umgang mit Berechtigungsanfragen kann eine taktisch kluge Antwort dazu beitragen, den Vorgang frühzeitig zu beenden oder zumindest in geordnete Bahnen zu lenken.

Warum anwaltliche Hilfe jetzt sinnvoll ist

Abmahnungen und Berechtigungsanfragen im Urheberrecht sind selten reine Formsache. Gerade die Schreiben der Mathé Law Firm im Auftrag der Essex Musikvertrieb GmbH sind rechtlich präzise formuliert und darauf ausgelegt, zeitnah verbindliche Reaktionen herbeizuführen. Ohne juristische Erfahrung ist es für Betroffene kaum möglich, die Tragweite einzelner Formulierungen zuverlässig einzuschätzen.

Ein wesentlicher Vorteil anwaltlicher Unterstützung liegt in der objektiven Bewertung des Einzelfalls. Es wird geprüft, ob tatsächlich eine relevante Nutzung des Songs „Feeling Good“ von Michael Bublé vorliegt, ob die geltend gemachten Rechte bestehen und ob Umfang sowie Höhe der Forderungen angemessen sind. Auch mögliche Verteidigungsansätze, etwa zur Reichweite der Nutzung oder zur Lizenzsituation der Plattform, werden berücksichtigt.

Darüber hinaus übernimmt ein Rechtsanwalt die Kommunikation mit der Gegenseite. Dies schafft Distanz, vermeidet unbedachte Aussagen und sorgt dafür, dass Fristen eingehalten werden, ohne unnötige Zugeständnisse zu machen. Gerade bei der Frage, ob und in welcher Form eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, ist juristische Erfahrung entscheidend, um langfristige Vertragsstrafenrisiken zu begrenzen.

Nicht zuletzt kann anwaltliche Hilfe dazu beitragen, die wirtschaftlichen Folgen überschaubar zu halten. Ziel ist es, überzogene Forderungen abzuwehren, Vergleichsbeträge zu verhandeln oder den Vorgang gegebenenfalls vollständig zurückzuweisen. Rechtsanwalt Stephan Mathé ist zwar regelmäßig auf Seiten der Rechteinhaber tätig, umso wichtiger ist es, als Betroffener auf Augenhöhe und mit fachlicher Unterstützung zu reagieren.

Kostenlose Erstberatung – jetzt handeln

Wenn Sie eine Abmahnung oder Berechtigungsanfrage der Mathé Law Firm im Zusammenhang mit dem Song „Feeling Good“ von Michael Bublé erhalten haben, sollten Sie die Situation nicht auf die leichte Schulter nehmen. Gleichzeitig besteht häufig die Möglichkeit, frühzeitig Einfluss auf den weiteren Verlauf zu nehmen und unnötige Risiken zu vermeiden.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. In diesem Rahmen klären wir, wie das Schreiben rechtlich einzuordnen ist, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen und wie eine sinnvolle Strategie aussehen kann. Ziel ist es, Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu geben, bevor Sie sich binden oder Zahlungen leisten.

Gerade bei Berechtigungsanfragen kann eine rechtlich saubere und taktisch kluge Reaktion dazu beitragen, weitere Kosten zu vermeiden. Aber auch bei bereits ausgesprochenen Abmahnungen ist es oft möglich, Forderungen zu prüfen und Risiken aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu begrenzen.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Je früher Sie reagieren, desto größer sind die Handlungsspielräume. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und lassen Sie sich individuell und professionell beraten.

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