Abmahnung Erbengemeinschaft Astrid Lindgren
Die Erbengemeinschaft Astrid Lindgren lässt derzeit markenrechtliche Abmahnungen wegen der Verletzung der Marke ”Villa Kunterbunt” aussprechen.
In dem Abmahnschreiben der Kanzlei der Erbengemeinschaft Astrid Lindgren wird ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch der Erbengemeinschaft Astrid Lindgren wegen der unerlaubten Verwendung der Marke ”Villa Kunterbunt” auf einer Webseite geltend gemacht.
Der für den Kostenerstattungsanspruch maßgebende Streitwert wird mit 50.000,00 EUR beziffert.
In dem uns vorliegenden Fall konnten wir nicht empfehlen, die im Entwurf vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverändert abzugeben.
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Alexander Bräuer
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