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Abmahnung Empressia GmbH

markenrechtliche Abmahnung der Empressia GmbH - Foto: © Dieter Hawlan/fotolia.com
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Empressia GmbH, Emsdetten, vertreten durch die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner vor.

Dem Empfänger der Abmahnung wird zunächst erklärt, dass die Empressia GmbH auf dem Gebiet des Angebots und Vertriebs von Bekleidungsstücken, darunter Bademäntel, tätig sei. Sie unterhalte einen Internetauftritt unter empressia.de.

Die Bademäntel der Empressia GmbH werden unter anderem unter dem Zeichen „empressia" angeboten und vertrieben. Das Zeichen genieße markenrechtlichen Schutz aufgrund der europäischen Unionsmarke „empressia" (Registernummer 013514815) sowie der deutschen Marke „empressia" (Registernummer 302008070014), die unter anderem für Bekleidungsstücke eingetragen seien.

Mit der Abmahnung wird nun beanstandet, dass der abgemahnte Amazon-Händler ein Damenunterwäsche-Set unter dem Zeichen "Empressia" anbiete und vertreibe. Dies stelle eine Markenverletzung nach Art. 9 Abs. 2 lit. b) UMV und § 14 Abs. 2 MarkenG dar. Bei hochgradiger Warenähnlichkeit und Zeichenidentität sei eine Verwechslungsgefahr zweifellos gegeben.

Der Empfänger der Abmahnung soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Empressia GmbH abgeben. Die hierzu gesetzte Frist würde aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit nicht verlängert.

Der Abmahnung liegt eine im Entwurf vorformulierte „Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ bei, die jedoch deutlich zu weit gefasst ist und schon deshalb zur Vermeidung unnötiger Risiken keinesfalls ohne vorherige Änderungen abgegeben werden sollte.

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