Zum Hauptinhalt springen

Abmahnung Elara GmbH

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Schutz der Marke Elara: Abmahnungen durch VON HAVE FEY Rechtsanwälte

Die Elara GmbH geht aktiv gegen die aus ihrer Sicht unbefugte Nutzung der Bezeichnung „Elara“ vor und lässt entsprechende Abmahnungen regelmäßig durch die Hamburger Kanzlei VON HAVE FEY Rechtsanwälte aussprechen. Gegenstand der Abmahnungen ist zumeist die angeblich rechtswidrige Verwendung der Marke Elara im Zusammenhang mit Bekleidungsstücken, Schuhwaren oder Accessoires, insbesondere im Online-Handel.

In diesen Fällen werden betroffene Händler oder Anbieter zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Hinzu kommen Ansprüche auf Auskunftserteilung, Schadenersatz sowie die Übernahme von Anwaltskosten. Die Streitwerte sind dabei regelmäßig hoch angesetzt – häufig bei 100.000,00 €, was zu Anwaltskosten von über 2.170 € führen kann.

Was wird konkret abgemahnt?

Nach Angaben in der uns vorliegenden Abmahnung sei die Marke Elara für Bekleidungs- und Schuhwaren geschützt. Die Elara GmbH sieht diesen Schutz verletzt, wenn Dritte die Bezeichnung „Elara“ etwa auf Internetseiten oder Plattformen im Zusammenhang mit Modeartikeln verwenden – auch wenn es sich nur um einen Bestandteil einer Gesamtbezeichnung handelt.

Im Rahmen der Abmahnung wird gefordert:

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • die Erteilung umfassender Auskünfte über den Umfang der Nutzung,
  • die Zahlung eines noch nicht bezifferten Schadenersatzes,
  • die Erstattung der Anwaltskosten, typischerweise auf Basis eines Streitwerts von 100.000 €.

Häufige Ausgangslage: Unbewusste Verwendung des Begriffs „Elara“

In den uns bekannten Fällen erfolgte die Nutzung der Bezeichnung „Elara“ nicht in bewusster Absicht einer Markenrechtsverletzung. Oft wurde der Begriff als Fantasiename von Zulieferern übernommen oder als Modellbezeichnung verwendet, ohne dass den Verwendern die geschützte Markenstellung bekannt war. Dennoch kann auch eine unbeabsichtigte Nutzung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sofern eine sogenannte markenmäßige Verwendung vorliegt.

Eine markenmäßige Verwendung liegt nach ständiger Rechtsprechung immer dann vor, wenn beim durchschnittlichen Verkehr der Eindruck entsteht, dass es sich um ein Produkt des Markeninhabers handelt.

Wie sollten Sie auf eine Abmahnung der Elara GmbH reagieren?

Falls Sie eine Abmahnung der Elara GmbH über die VON HAVE FEY Rechtsanwälte erhalten haben, ist folgendes Vorgehen dringend zu empfehlen:

  1. Fristen einhalten: Die gesetzten Fristen sind in jedem Fall zu beachten. Ein Fristversäumnis kann zur Einleitung gerichtlicher Schritte führen.
  2. Keine vorschnelle Unterzeichnung: Die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Diese enthält regelmäßig weitreichende Verpflichtungen, die einem Schuldanerkenntnis gleichkommen können.
  3. Rechtsanwalt konsultieren: Lassen Sie den Fall durch einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt prüfen. Nur so kann festgestellt werden, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt und wie weitreichend die geforderten Verpflichtungen rechtlich tragfähig sind.

Vorsicht bei strafbewehrten Unterlassungserklärungen

Die in den Abmahnungen der Elara GmbH geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist rechtlich bindend und hat weitreichende Folgen. Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich der Abgemahnte, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen – andernfalls drohen empfindliche Vertragsstrafen, die bei jedem einzelnen Verstoß fällig werden können. Besonders problematisch ist, dass viele Erklärungen auch umfassende Anerkenntnisse zu Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen enthalten, was einer teilweisen Schuldanerkennung gleichkommt. Wer voreilig unterschreibt, ohne den Sachverhalt und die Reichweite der Erklärung genau zu prüfen, läuft Gefahr, sich dauerhaft und finanziell erheblich zu binden. Deshalb sollte eine solche Erklärung nur in modifizierter Form und nach anwaltlicher Prüfung abgegeben werden.

Handlungsmöglichkeiten: Modifizierte Unterlassungserklärung und Verhandlungsstrategie

In vielen Fällen bietet es sich an, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese kann so formuliert werden, dass sie den Vorwurf einer Rechtsverletzung nicht einräumt, aber dennoch eine Wiederholungsgefahr ausschließt – ein Ansatz, der häufig Grundlage für vergleichsweise Einigungen ist.

Ein erfahrener Rechtsanwalt kann außerdem prüfen, ob die Abmahnung formelle oder materielle Mängel aufweist und dadurch möglicherweise insgesamt zurückgewiesen werden kann.

Fazit: Vorsicht bei Abmahnungen wegen der Marke Elara

Eine Abmahnung der Elara GmbH ist kein Einzelfall, sondern Teil einer konsequent betriebenen Markenstrategie. Auch wenn eine markenmäßige Verwendung nicht beabsichtigt war, können empfindliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen drohen. Umso wichtiger ist es, sich nicht vorschnell zu verpflichten und rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. In vielen Fällen lassen sich durch Verhandlungen mit der Gegenseite tragfähige und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen erzielen – idealerweise ohne ein gerichtliches Verfahren.

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung sichern
Sie haben eine Abmahnung der Elara GmbH erhalten und wissen nicht, wie Sie reagieren sollen? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen erfahrenen Markenrechtsanwalt. Wir besprechen Ihre Abmahnung individuell und zeigen Ihnen mögliche Handlungsoptionen auf – schnell, unverbindlich und kompetent.

Rufen Sie uns gern einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail.


UPDATE 09.09.2025: Weitere Abmahnung wegen Marke „elara“

Uns liegt eine neue Abmahnung der Elara GmbH vor. Gegenstand ist erneut die Nutzung der Marke „elara“ im Bereich Bekleidung. Im vorliegenden Fall wird einem Onlinehändler vorgeworfen, ohne Zustimmung der Markeninhaberin Produkte – konkret BHs – unter der Bezeichnung „Elara“ vertrieben zu haben. Die Elara GmbH stützt sich dabei auf mehrere eingetragene Markenrechte, unter anderem deutsche sowie internationale Marken mit Schutz für die Europäische Union.

Die Abmahnung wurde durch die Kanzlei VON HAVE FEY Rechtsanwälte PartG mbB aus Hamburg ausgesprochen. Die Elara GmbH tritt darin als Inhaberin verschiedener Markenrechte auf, darunter:

·         DE-Marke 30 2012 061 998 „elara“ (Priorität 30.11.2012)

·         DE-Marke 30 2023 011 838 „elara“ (Priorität 30.08.2023)

·         IR-Marke 1804176 „elara“ (Priorität 23.05.2024, Schutz beansprucht für die Europäische Union)

Diese Marken umfassen insbesondere Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Accessoires. Nach Angaben der Gegenseite werden die Marken umfassend genutzt, u. a. über Verkaufsplattformen wie Amazon, Otto und Zalando.

Die Elara GmbH wirft dem Abgemahnten vor, ohne Zustimmung Bekleidung – konkret BHs – unter der Bezeichnung „Elara“ angeboten und vertrieben zu haben. Nach Ansicht der Elara GmbH liegt darin eine Markenverletzung gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, da identische Waren mit einem identischen Zeichen gekennzeichnet wurden. Die Gegenseite betont, dass „Elara“ kein gebräuchlicher Vorname sei und der beschreibende Charakter weiterer Zusätze zurücktrete. Damit sei die Verwendung der Bezeichnung in Alleinstellung unzulässig.

Mit der Abmahnung werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

·         Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

·         Auskunftserteilung über Herkunft, Abnehmer, Umsätze und Gewinne

·         Schadensersatz für die angebliche Markenverletzung

·         Erstattung der Rechtsanwaltskosten (berechnet nach einem Gegenstandswert von 100.000 €)

Die Abmahnung zeigt erneut, dass die Elara GmbH ihre Markenrechte im Bereich Bekleidung und Mode konsequent durchsetzt. Onlinehändler, die Produkte unter der Bezeichnung „elara“ vertreiben, laufen Gefahr, kostenintensiv in Anspruch genommen zu werden. Besonders im E-Commerce-Bereich, in dem Produktbezeichnungen häufig als Marken verwendet werden, besteht ein hohes Risiko, unbeabsichtigt eine Markenrechtsverletzung zu begehen.

Betroffene sollten eine Abmahnung der Elara GmbH keinesfalls vorschnell akzeptieren oder die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen. In vielen Fällen kann eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll sein. Wir raten dringend dazu, die geltend gemachten Ansprüche sowie die Höhe der Kosten anwaltlich prüfen zu lassen, bevor eine Reaktion erfolgt.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Elara GmbH wegen der Nutzung der Marke „elara“ erhalten haben, unterstützen wir Sie gerne. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung an und erörtert mit Ihnen, wie Sie sich gegen die Ansprüche bestmöglich verteidigen können.


Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Sie haben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Deutsche Umwelthilfe erhalten und fragen sich, wie ernst die Situation ist und was nun zu tun ist. In vielen Fällen fordert die…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Private Überwachungskameras gehören längst zum Alltag. Was früher vor allem im Außenbereich eingesetzt wurde, hält zunehmend auch im Wohnungsinneren Einzug. Die Motive sind nachvo…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Die Störerhaftung im Urheberrecht trifft viele Betroffene völlig unerwartet. Nicht selten erhalten Privatpersonen oder Unternehmen eine urheberrechtliche Abmahnung, obwohl sie sel…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Die Nutzung von Stockfotos gehört für viele Unternehmen, Agenturen, Blogger und Onlinehändler längst zum Alltag. Bilder von Microstock-Portalen sind schnell verfügbar, vergleichsw…