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Abmahnung Elara GmbH

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Schutz der Marke Elara: Abmahnungen durch VON HAVE FEY Rechtsanwälte

Die Elara GmbH geht aktiv gegen die aus ihrer Sicht unbefugte Nutzung der Bezeichnung „Elara“ vor und lässt entsprechende Abmahnungen regelmäßig durch die Hamburger Kanzlei VON HAVE FEY Rechtsanwälte aussprechen. Gegenstand der Abmahnungen ist zumeist die angeblich rechtswidrige Verwendung der Marke Elara im Zusammenhang mit Bekleidungsstücken, Schuhwaren oder Accessoires, insbesondere im Online-Handel.

In diesen Fällen werden betroffene Händler oder Anbieter zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Hinzu kommen Ansprüche auf Auskunftserteilung, Schadenersatz sowie die Übernahme von Anwaltskosten. Die Streitwerte sind dabei regelmäßig hoch angesetzt – häufig bei 100.000,00 €, was zu Anwaltskosten von über 2.170 € führen kann.

Was wird konkret abgemahnt?

Nach Angaben in der uns vorliegenden Abmahnung sei die Marke Elara für Bekleidungs- und Schuhwaren geschützt. Die Elara GmbH sieht diesen Schutz verletzt, wenn Dritte die Bezeichnung „Elara“ etwa auf Internetseiten oder Plattformen im Zusammenhang mit Modeartikeln verwenden – auch wenn es sich nur um einen Bestandteil einer Gesamtbezeichnung handelt.

Im Rahmen der Abmahnung wird gefordert:

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • die Erteilung umfassender Auskünfte über den Umfang der Nutzung,
  • die Zahlung eines noch nicht bezifferten Schadenersatzes,
  • die Erstattung der Anwaltskosten, typischerweise auf Basis eines Streitwerts von 100.000 €.

Häufige Ausgangslage: Unbewusste Verwendung des Begriffs „Elara“

In den uns bekannten Fällen erfolgte die Nutzung der Bezeichnung „Elara“ nicht in bewusster Absicht einer Markenrechtsverletzung. Oft wurde der Begriff als Fantasiename von Zulieferern übernommen oder als Modellbezeichnung verwendet, ohne dass den Verwendern die geschützte Markenstellung bekannt war. Dennoch kann auch eine unbeabsichtigte Nutzung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sofern eine sogenannte markenmäßige Verwendung vorliegt.

Eine markenmäßige Verwendung liegt nach ständiger Rechtsprechung immer dann vor, wenn beim durchschnittlichen Verkehr der Eindruck entsteht, dass es sich um ein Produkt des Markeninhabers handelt.

Wie sollten Sie auf eine Abmahnung der Elara GmbH reagieren?

Falls Sie eine Abmahnung der Elara GmbH über die VON HAVE FEY Rechtsanwälte erhalten haben, ist folgendes Vorgehen dringend zu empfehlen:

  1. Fristen einhalten: Die gesetzten Fristen sind in jedem Fall zu beachten. Ein Fristversäumnis kann zur Einleitung gerichtlicher Schritte führen.
  2. Keine vorschnelle Unterzeichnung: Die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Diese enthält regelmäßig weitreichende Verpflichtungen, die einem Schuldanerkenntnis gleichkommen können.
  3. Rechtsanwalt konsultieren: Lassen Sie den Fall durch einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt prüfen. Nur so kann festgestellt werden, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt und wie weitreichend die geforderten Verpflichtungen rechtlich tragfähig sind.

Vorsicht bei strafbewehrten Unterlassungserklärungen

Die in den Abmahnungen der Elara GmbH geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist rechtlich bindend und hat weitreichende Folgen. Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich der Abgemahnte, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen – andernfalls drohen empfindliche Vertragsstrafen, die bei jedem einzelnen Verstoß fällig werden können. Besonders problematisch ist, dass viele Erklärungen auch umfassende Anerkenntnisse zu Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen enthalten, was einer teilweisen Schuldanerkennung gleichkommt. Wer voreilig unterschreibt, ohne den Sachverhalt und die Reichweite der Erklärung genau zu prüfen, läuft Gefahr, sich dauerhaft und finanziell erheblich zu binden. Deshalb sollte eine solche Erklärung nur in modifizierter Form und nach anwaltlicher Prüfung abgegeben werden.

Handlungsmöglichkeiten: Modifizierte Unterlassungserklärung und Verhandlungsstrategie

In vielen Fällen bietet es sich an, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese kann so formuliert werden, dass sie den Vorwurf einer Rechtsverletzung nicht einräumt, aber dennoch eine Wiederholungsgefahr ausschließt – ein Ansatz, der häufig Grundlage für vergleichsweise Einigungen ist.

Ein erfahrener Rechtsanwalt kann außerdem prüfen, ob die Abmahnung formelle oder materielle Mängel aufweist und dadurch möglicherweise insgesamt zurückgewiesen werden kann.

Fazit: Vorsicht bei Abmahnungen wegen der Marke Elara

Eine Abmahnung der Elara GmbH ist kein Einzelfall, sondern Teil einer konsequent betriebenen Markenstrategie. Auch wenn eine markenmäßige Verwendung nicht beabsichtigt war, können empfindliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen drohen. Umso wichtiger ist es, sich nicht vorschnell zu verpflichten und rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. In vielen Fällen lassen sich durch Verhandlungen mit der Gegenseite tragfähige und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen erzielen – idealerweise ohne ein gerichtliches Verfahren.

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Sie haben eine Abmahnung der Elara GmbH erhalten und wissen nicht, wie Sie reagieren sollen? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen erfahrenen Markenrechtsanwalt. Wir besprechen Ihre Abmahnung individuell und zeigen Ihnen mögliche Handlungsoptionen auf – schnell, unverbindlich und kompetent.

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