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Abmahnung DynTec UG

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der DynTec UG
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der DynTec UG durch die Kanzlei Bleischwitz & Schierer vor.

Von der Abmahnung der DynTec UG ist das Marktsegment Immobilienmakler betroffen. Insofern wird in der Abmahnung zunächst ausgeführt, dass die DynTec UG selbst als Makler tätig sei.

Mit der Abmahnung lässt die DynTec UG  beanstanden, dass der Empfänger der Abmahnung in einem Angebot auf seiner Webseite die Provisionsangabe nicht inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und daher nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Endpreis angegeben habe. Hierin meint die DynTec UG einen Wettbewerbsverstoß entdeckt zu haben. Gemäß § 1 Abs. 1 der Preisangabenverordnung sind „die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Gesamtpreise).“

Nach der von der DynTec UG vertretenen Ansicht ist daher die Angabe "x% Courtage" nicht ausreichend, zumal gerade nicht ausdrücklich angegeben ist, ob in den genannten Prozenten die Mehrwertsteuer enthalten ist.

Der Abmahnung der DynTec UG ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen von EUR 5.001,00 bereits beigefügt. Insofern raten wir zur Vorsicht. Sollte diese Unterlassungserklärung ohne Änderungen oder Modifikationen zur Unterschrift gebracht und an die Kanzlei Bleischwitz & Schierer zurück gesandt werden, kommt bereits durch diese Rücksendung ein Vertrag mit der DynTec UG zustande, der ein Leben lang Wirksamkeit entfaltet. Wenn sodann die eigentlichen Beanstandungen nicht vollständig und dauerhaft entfernt wurden, ist das weitere Procedere absehbar: Die Geltendmachung einer Vertragsstrafe durch die DynTec UG.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der DynTec UG erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an. Wir übernehmen nicht nur die Bearbeitung der Abmahnung für Sie, sondern helfen Ihnen auf Wusch auch, Ihr Handeln rechtskonform auszurichten um zukünftig derartiges Ungemach zu vermeiden.

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