Abmahnung Dubax-Marketing oHG

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Dubax-Marketing oHG, Bunsenstraße 22, 64293 Darmstadt, durch Rechtsanwalt ERCAN ACIKEL, Frankfurt, vor.
Die Dubax-Marketing oHG handelt online unter der Internetadresse crooza.de und vertreibt über diese Internetseite ebenfalls Kinderelektroautos.
Die Recherchen der Dubax-Marketing oHG hätten ergeben, dass der Empfänger der Abmahnung nicht entsprechend dem deutschen ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) bei der Stiftung EAR mit Sitz in Fürth registriert sei, obwohl der Abgemahnte für die Verwertung und Entsorgung von Elektro-Altgeräten, die er in den Verkehr gebracht habe, verantwortlich sei.
Um möglichst große Mengen von Elektro- und Elektronikgeräten einer umweltfreundlichen Entsorgung zuzuführen, sollen Verbraucher ihre nicht mehr benötigten Geräte kostenlos in kommunalen Sammelstellen abgeben können. Die weitere Verwertung und das Recycling dieser Altgeräte werden von den Herstellern der Elektro- und Elektronikgeräte finanziert, die sich in Deutschland bei der Stiftung EAR registrieren lassen müssen. Diese Registrierungspflicht soll verhindern, dass Hersteller wettbewerbswidrig Geräte in Verkehr bringen, ohne ihren Rücknahme- und Entsorgungspflichten nachzukommen. Hersteller ist gemäß § 3 Abs. 12 Satz 2 auch der Vertreiber von Produkten, soweit er vorsätzlich oder fahrlässig neue Elektro- und Elektronikgeräte nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet.
Zudem würden die in Kinderelektroautos enthalten Batterien den gesetzlichen Regelungen des BattG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren) unterliegen. Das BattG würde hierbei die Rücknahme- und Entsorgungsverantwortung für Altbatterien und Altakkumulatoren regeln. Ein Melderegister für die Hersteller von Batterien und Akkus soll dafür sorgen, dass diese ihre Verantwortung bei der Rücknahme und Entsorgung ihrer Produkte wahrnehmen. Das Melderegister wird beim Umweltbundesamt geführt. Hersteller und Importeure dürfen von ab dem 1. Dezember 2009 Batterien und Akkumulatoren nur noch dann in den Verkehr bringen, wenn sie dies gegenüber dem beim Umweltbundesamt geführten Register angezeigt und dabei Angaben zur Wahrnehmung ihrer Produktverantwortung hinterlegt haben. Auch dies sei bei einem Angebot des Abgemahnten nicht der Fall.
Diese Handlungen würden daher eine unlautere Wettbewerbshandlung gem § 3, § 4 Abs. 1 S. 11 UWG darstellen. Der Dubax-Marketing oHG würden daher Unterlassungsansprüche gemäß § 8 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 UWG zustehen.
So lässt die Dubax-Marketing oHG auffordern, das beanstandete wettbewerbswidrige Verhalten sofort zu unterlassen und zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr eine geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Die Kosten der Abmahnung beziffert die Dubax-Marketing oHG mit 1.141,90 EUR (Streitwert 30.000 EUR).
Ansprechpartner
Frank Weiß
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