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Abmahnung Dr. Meyer’s Schuldenverwaltungsgesellschaft mbH, Bielefeld, durch Rechtsanwältin Andrea Fehst

Uns liegt eine äußerungsrechtliche Abmahnung der Firma Dr. Meyer's Schuldenverwaltungsgesellschaft mbH, Otto-Brenner-Straße 209, 33604 Bielefeld, vertreten durch Rechtsanwältin Andrea Fehst, Gehrden, vor.

Mit dieser Abmahnung macht die Firma Dr. Meyer's Schuldenverwaltungsgesellschaft mbH gegenüber dem Betreiber eines Internetforums sehr weitreichende „Entfernungsansprüche“ - gemeint sind wohl Unterlassungsansprüche - geltend.

In dem betreffenden Internetforum wird durch mehrere Internetnutzer über die Firma Dr. Meyer's Schuldenverwaltungsgesellschaft und deren Geschäftsgebaren diskutiert. Hierin sieht die Dr. Meyer's Schuldenverwaltungsgesellschaft eine Diffamierung und Verunglimpfung, zumal viele der dortigen Behauptungen nicht den Tatsachen entsprächen.

Frau Rechtsanwältin Andrea Fehst fordert den Abgemahnten sodann im Namen der Dr. Meyer's Schuldenverwaltungsgesellschaft dazu auf, gesamte Internetseiten „zu entfernen“ und erklärt hierzu wörtlich:

"Sollte ich diese Seite binnen einer Frist von einer Woche ab Datum dieses Schreibens immer noch aufrufen können und die entsprechenden Beiträge vorfinden, werde ich meiner Mandantschaft anraten, unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen."

Es wird somit abzuwarten sein, wie die durch die Firma Dr. Meyer's Schuldenverwaltungsgesellschaft behaupteten „Entfernungsansprüche“ gerichtlich geltend gemacht werden. Die Forderung, eine ganze Internetseite zu „entfernen“, ohne konkret auf den beanstandeten Inhalt abzustellen, dürfte unseres Erachtens allerdings deutlich „übers Ziel hinausschießen“. Ob diese Forderung vielmehr einen Versuch darstellt, die Betreiber von Internetmeinungsforen vollständig zum Schweigen zu bringen, kann natürlich momentan nicht beurteilt werden. Festzuhalten ist allerdings, daß insbesondere eine juristische Person keinen Anspruch darauf hat, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie es ihr genehm ist.

Weiter fordert Rechtsanwältin Andrea Fehst den Abgemahnten noch dazu auf, die Abmahnkosten in Höhe von 775,64 EUR (brutto!) aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR auszugleichen.

Wir erachten diese Abmahnung aus vielerlei Gründen als bedenklich. Gleichwohl sollten derartige Vorgänge nicht auf die „leichte Schulter“ genommen werden oder als Versuch, die Betreiber von Internetforen „mundtot“ zu machen oder als bloße „Abzocke“ abgetan werden.

Die Frage, ob sowie in welchem Umfang die Betreiber von Internetdiskussionsforen für – ggf. auch kritische oder gar rechtswidrige – Äußerungen Dritter haften, ist zwar zwischenzeitlich durch die Rechtsprechung weitgehend geklärt, zumal das Internet und insbesondere natürlich auch Internetforen stark von dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geprägt sind und entsprechend geschützt werden. Allerdings besteht dieser Schutz nicht uneingeschränkt, sodaß es bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit / Rechtswidrigkeit von Äußerungen im Internet – wie immer – auf den ganz konkreten Einzelfall ankommt.

Sollten daher auch Sie von einer ähnlichen Abmahnung betroffen sein, raten wir in jedweden Zweifelsfällen dringend an, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen, um so weitere Risiken, Kosten und/oder sonstige Rechtsnachteile zu vermeiden.

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