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Abmahnung Don Cappello

Abmahnung der Firma Don Cappello durch Rechtsanwältin Mandy Cappello
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Don Cappello, Hauptstr.41, 14776 Brandenburg an der Havel durch Rechtsanwältin Mandy Cappello, Hauptstr. 41, 14776 Brandenburg vor.

Nach Angaben in der Abmahnung betreibt die Firma Don Cappello seit Jahren einen Online-Versandhandel und verkauft u.a. auch über die Verkaufsplattform www.ebay.de in ihrem Händlershop „don-cappello" Aufkleber verschiedener Art.

Für den Fernabsatz und speziell für den Verkauf über das Internet habe der Gesetzgeber und die Rechtsprechung eine Reihe von Regeln aufgestellt, die von allen Anbietern einzuhalten seien, ist in der Abmahnung zu lesen. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter zu gewährleisten, sei es unabdingbar, dass diese Wettbewerbsregeln eingehalten würden und diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, auf ihre Regelverstöße aufmerksam zu machen seien.

So sei durch Frau Rechtsanwältin Mandy Cappello festgestellt worden, dass der Empfänger der Abmahnung u.a. offensichtlich gegen §§ 3, 3a, 8 UWG in Verbindung mit Art. 14 Abs.1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 (ODR-VO EU) vom 21.05.2013 und § 4 Nr. 11 UWG verstoßen habe.

Zudem lässt Rechtsanwältin Mandy Cappello beanstanden, dass der Abgemahnte in seinem eBay-Angebot keine Datenschutzerklärung vorhalten würde. Hierzu ist in der Abmahnung zu lesen:

Seit dem 25.05.2018 findet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der gesamten Europäischen Union Anwendung. Nach Art. 12 ff. DSGVO muss der Diensteanbieter zum Zeitpunkt der Erhebung über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in präziser,  transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache unterrichten.
Bei einem automatisierten Verfahren, das eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglicht und eine Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten vorbereitet, ist der Nutzer zu Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten. Außerdem muss der Inhalt der Unterrichtung für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.
Der BGH hat insoweit bereits klargestellt, dass die Anbieterinformationen so bereitgehalten werden können, dass sie auch über zwei Links erreichbar sind, sofern diese so bezeichnet sind, dass es für den Verbraucher klar und verständlich ist. Bei einem Internetauftritt über eBay ist auch die Schaltfläche „mich“ als Alternative zu „Impressum“ oder „Kontakt“ möglich.“

Der Empfänger der Abmahnung würde jedoch keine entsprechende Datenschutzerklärung vorhalten.

Insofern lässt die Firma Don Cappello zur Unterlassung auffordern. Weiter soll der Empfänger der Abmahnung die Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert in Höhe von 18.000 EUR, mithin 924,80 EUR, erstatten.

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