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Abmahnung Dirk Zimmermann – Zimmermann Telekommunikation – durch ARGOS Rechtsanwälte

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Dirk Zimmermann, handelnd unter Zimmermann Telekommunikation, Oberhausen, vertreten durch die ARGOS Rechtsanwälte, vor.

Gegenstand der Abmahnung ist das Angebot eines Onlinehändlers auf der Internethandelsplattform eBay im Marktsegment

- Telekommunikationszubehör
- Computerzubehör (Hardware).

Dem Abgemahnten wird im Rahmen der Abmahnung der ARGOS Rechtsanwälte die

- fehlerhafte und damit unzulässige Werbung mit Garantien

vorgeworfen.

Die ARGOS Rechtsanwälte fordern den Abgemahnten im Namen des Herrn Dirk Zimmermann zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ferner sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 15.000,00 EUR erstattet werden.

Nach den uns vorliegenden Informationen handelt es sich bei dieser Abmahnung der Firma Zimmermann Telekommunikation auch nicht um einen Einzelfall.

Ob die Abmahnung berechtigt ist, ist jedoch stets im Einzelfall zu prüfen – dies gilt einerseits im Hinblick auf die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie natürlich auch in Bezug auf die geltend gemachten Abmahnkosten.

In dem hiesigen Fall konnten wir allerdings nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderungen abzugeben.

Auch raten wir aufgrund der mit einer Abmahnung einhergehenden (Kosten-) Risiken davon ab, solche Abmahnungen auf die leichte Schulter zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

Ansprechpartner

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