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Abmahnung Dirk Vonten

Urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Dirk Vonten durch die Kanzlei Pixel.Law
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Die Kanzlei Pixel.Law aus Berlin ist bei sogenannten Fotoabmahnungen seit Jahren keine Unbekannte. Pixel.Law mahnt seit Jahren im Auftrag von Fotografen Webseitenbetreiber ab, die Fotos nutzen, die auf sogenannten Stockfoto-Archiven angeboten werden bzw. wurden. Nun spricht die Kanzlei Pixel.Law auch eine Abmahnung für den – nach eigenen Angaben – professionellen Fotografen Dirk Vonten aus.

Gegenstand der vorliegenden Abmahnung des Herrn Dirk Vonten ist erneut der Vorwurf, der Empfänger der Abmahnung habe eine Fotografie ohne Berechtigung im Internet auf seiner Homepage gewerblich eingesetzt. Insoweit wird dem Webseitenbetreiber die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG vorgehalten. Zudem soll der Abgemahnte Herrn Dirk Vonten nicht als Urheber benannt haben (§ 13 UrhG).

Herr Dirk Vonten lässt insofern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung einfordern. Ein Entwurf einer solchen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist dem Abmahnschreiben des Herrn Dirk Vonten bereits beigefügt. Weiter wird die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren der Abmahnung, die Beseitigung der angeblichen Verletzungshandlung sowie die Zahlung eines Lizenzschadenersatzes für die angeblich widerrechtliche Nutzung der Fotografie gefordert.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Herrn Dirk Vonten erhalten haben sollten, können wir in keinem Fall anraten, die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnet an die Kanzlei zurück zu senden. Zum einen ergeben sich bei den zumeist streitgegenständlichen Stockfotos oftmals zahlreiche Fragen in tatsächlicher Hinsicht, die die geltend gemachten Ansprüche zweifelhaft erscheinen lassen. Zum anderen handelt es sich bei einer Unterlassungserklärung entgegen dem Wortlaut um einen Vertrag, der ein Leben lang Wirksamkeit erlangt. Aus unserer langjährigen Erfahrung heraus können wir auch bestätigen, dass derartige, mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung, zumeist deutlich zu weit gefasst sind, der Abgemahnte sich mit seiner Unterschrift somit zu mehr verpflichten würde, als er tatsächlich müsste.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Herrn Dirk Vonten durch die Kanzlei Pixel.Law erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.

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