Abmahnung der PMG Entertainment Ltd.
Abmahnung der PMG Entertainment Ltd. durch die CSR Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung
Immer wieder erreichen uns Abmahnungen der PMG Entertainment Ltd., ausgesprochen durch die Kanzlei CSR Rechtsanwälte. Den betroffenen Anschlussinhabern wird regelmäßig vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte pornographische Filme über eine Tauschbörse im Internet verbreitet und damit das Urheberrecht verletzt zu haben.
Gerade bei Abmahnungen im Bereich des Filesharings sind Betroffene oftmals verunsichert. Die Summen wirken hoch, die Fristen sind knapp bemessen und die beigefügte Unterlassungserklärung scheint auf den ersten Blick alternativlos. Doch Vorsicht: Wer eine Abmahnung ungeprüft akzeptiert, bindet sich möglicherweise ein Leben lang an rechtlich nachteilige Verpflichtungen.
Worum geht es in der Abmahnung?
Die Abmahnung der PMG Entertainment Ltd. enthält regelmäßig folgende Vorwürfe:
- Über ein Filesharing-Programm sei ein pornographischer Film heruntergeladen worden.
- Gleichzeitig sei dieser Film anderen Nutzern zum Download angeboten worden.
- Dieses Verhalten stelle sowohl eine unerlaubte Vervielfältigung (§ 16 UrhG) als auch eine öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) dar.
Auf Basis dieser Vorwürfe wird der Betroffene zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zusätzlich verlangen die CSR Rechtsanwälte die Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von insgesamt 835,80 EUR. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
- 600,00 EUR Schadensersatz (Lizenzschaden)
- 235,80 EUR Rechtsverfolgungskosten (auf Grundlage eines Streitwerts von 1.600,00 EUR)
Die Fristen in der Abmahnung sind kurz gesetzt. In vielen Fällen beträgt die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung nur wenige Tage. Wer nicht reagiert, riskiert ein teures einstweiliges Verfügungsverfahren oder eine Klage.
Gefahren einer vorschnellen Reaktion
Die größte Gefahr liegt darin, die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Diese ist in den meisten Fällen zu weit gefasst und beinhaltet Verpflichtungen, die über den konkreten Vorwurf hinausgehen. Einmal unterschrieben, bindet sie Sie ein Leben lang. Schon kleinste Verstöße können dann erhebliche Vertragsstrafen nach sich ziehen.
Auch die Zahlungsforderung sollte nicht ohne Prüfung akzeptiert werden. Ob die geforderten 600,00 EUR Schadensersatz tatsächlich angemessen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Gleiches gilt für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten.
Wie Sie reagieren sollten
Wenn Sie eine Abmahnung der PMG Entertainment Ltd. durch die CSR Rechtsanwälte erhalten haben, sollten Sie Folgendes beachten:
- Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Untätigkeit führt fast immer zu einem teuren Gerichtsverfahren.
- Unterschreiben Sie nichts ungeprüft. Die beigefügte Unterlassungserklärung ist fast immer zu weitgehend.
- Lassen Sie die Abmahnung von einem spezialisierten Anwalt prüfen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie nicht über das notwendige Maß hinaus verpflichtet werden.
- Handeln Sie innerhalb der Frist. Andernfalls drohen einstweilige Verfügungen oder Klagen mit noch höheren Kosten.
- Zahlen Sie nicht vorschnell. Oft lassen sich Vergleichssummen reduzieren oder ganz abwehren.
Unsere Kanzlei berät Sie zu allen Aspekten einer solchen Abmahnung: Unterlassung, Auskunft, Beseitigung, Schadensersatz und Kostenerstattung. Wir prüfen die Berechtigung der Forderung, formulieren für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung und vertreten Sie bundesweit.
Fazit
Eine Abmahnung der PMG Entertainment Ltd. durch die CSR Rechtsanwälte ist ernst zu nehmen. Sie sollten die Vorwürfe keinesfalls ignorieren, sich jedoch auch nicht vorschnell zu Zahlungen oder lebenslangen Verpflichtungen drängen lassen. Mit der richtigen anwaltlichen Hilfe lassen sich die Risiken erheblich reduzieren und die Kosten oftmals senken.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Senden Sie uns die Unterlagen unverbindlich per E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir bieten Ihnen eine schnelle, kompetente und kostenlose Erstberatung. Auf Wunsch vertreten wir Sie deutschlandweit – außergerichtlich und gerichtlich.
FAQ zur Abmahnung der PMG Entertainment Ltd.
Was genau wirft die PMG Entertainment Ltd. vor?
In den Abmahnungen heißt es, der Betroffene habe einen pornographischen Film über eine Tauschbörse (Filesharing) heruntergeladen und gleichzeitig Dritten zum Download bereitgestellt. Dies wird als Urheberrechtsverletzung gewertet.
Wie hoch sind die Forderungen in der Regel?
In den uns bekannten Fällen werden Schadensersatz in Höhe von 600,00 EUR sowie Rechtsanwaltskosten von 235,80 EUR verlangt. Insgesamt ergibt sich so ein Betrag von 835,80 EUR.
Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?
Sie sollten die beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft unterzeichnen. Sie ist meist zu weitgehend und kann Sie lebenslang binden. Sinnvoll ist es, eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die die Verpflichtungen auf das notwendige Maß reduziert.
Was passiert, wenn ich die Frist verstreichen lasse?
Wird die geforderte Unterlassungserklärung nicht fristgerecht abgegeben, droht die Einleitung eines gerichtlichen Eilverfahrens. Dies ist mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden.
Sollte ich die geforderte Summe bezahlen?
Eine vorschnelle Zahlung ist nicht ratsam. In vielen Fällen lässt sich die Forderung reduzieren oder ganz abwehren. Ob eine Zahlung erforderlich ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab.
Was kann ein Anwalt für mich tun?
Ein spezialisierter Anwalt prüft die Berechtigung der Abmahnung, entwickelt eine Verteidigungsstrategie, formuliert eine modifizierte Unterlassungserklärung und verhandelt mit der Gegenseite. So lassen sich Risiken und Kosten erheblich reduzieren.
Kann die Abmahnung unberechtigt sein?
Ja. In manchen Fällen werden Anschlussinhaber zu Unrecht abgemahnt, etwa weil Dritte den Internetanschluss genutzt haben oder technische Fehler vorliegen. Eine genaue rechtliche Prüfung ist daher unerlässlich.
Ansprechpartner
Frank Weiß
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