Abmahnung PLAION GmbH

Abmahnungen wegen Filesharing sind ein weit verbreitetes Thema im Urheberrecht. Gerade für Anschlussinhaber, die möglicherweise unbewusst gegen das Urheberrecht verstoßen, weil Dritte den Internetanschluss unbefugt benutzen, stellen sie eine ernste Bedrohung dar. Eine aktuelle Abmahnung kommt von der PLAION GmbH, die gegen illegales Filesharing ihres Computerspiels "Nobody Wants to Die" vorgeht. Aber was genau steckt hinter dieser Abmahnung, und wie sollte man sich verhalten, wenn man selbst betroffen ist? In diesem Artikel klären wir über die wichtigsten Aspekte auf.
Was ist Filesharing und wie funktioniert es?
Filesharing bezeichnet das Teilen von Dateien über das Internet. Dabei werden Daten von einem Computer auf einen anderen übertragen – oft über Peer-to-Peer-Netzwerke (P2P), in denen Dateien direkt zwischen den Nutzern ausgetauscht werden. Dies kann über Programme wie BitTorrent oder ähnliche Anwendungen geschehen.
Obwohl Filesharing als technischer Vorgang einfach erscheint, kann es rechtliche Folgen nach sich ziehen, insbesondere wenn urheberrechtlich geschützte Werke wie Filme, Musik oder Software illegal verbreitet werden. Und genau das ist der Punkt, an dem sich häufig Abmahnungen anschließen.
Was ist eine Abmahnung im Urheberrecht?
Eine Abmahnung im Urheberrecht ist eine formelle Aufforderung, eine Rechtsverletzung zu unterlassen und dafür gegebenenfalls Schadensersatz zu zahlen und die Anwaltskosten für die Abmahnung zu erstatten. Wenn beispielsweise ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Erlaubnis über Filesharing verbreitet wird, ist der Rechteinhaber berechtigt, eine Abmahnung auszusprechen. Die PLAION GmbH, ein Unternehmen, das unter anderem für das Spiel "Nobody Wants To Die" verantwortlich ist, verschickt Abmahnungen durch die Kanzlei der RKA Rechtsanwälte, Hamburg, wegen Filesharing-Verstößen in Bezug auf ihr Produkt.
Die PLAION GmbH und ihre Abmahnungen
Im aktuellen Fall geht es um die PLAION GmbH, die über ihre Anwälte von der Kanzlei RKA Rechtsanwälte aus Hamburg Abmahnungen gegenüber Personen bzw. Anschlussinhabern ausspricht, die das Spiel "Nobody Wants to Die" illegal über Filesharing-Plattformen verbreitet haben sollen. Die Abmahnung fordert in der Regel die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Ein Aspekt, der in diesem Zusammenhang häufig zu Problemen führt, ist die Unterlassungserklärung. Doch was bedeutet das genau und warum birgt sie enorme Risiken?
Strafbewehrte Unterlassungserklärungen: Ein hohes Risiko für die Abgemahnten
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist eine rechtliche Verpflichtung, eine bestimmte Handlung – in diesem Fall das illegale Filesharing – künftig zu unterlassen. Die Verpflichtung gilt lebenslänglich. Bei Verstößen gegen diese Erklärung drohen nicht nur weitere rechtliche Konsequenzen, sondern auch die Zahlung von Vertragsstrafen.
Ein großes Problem bei solchen Unterlassungserklärungen ist, dass der Anschlussinhaber für alle illegalen Handlungen verantwortlich gemacht wird, die über seinen Internetanschluss begangen werden – auch dann, wenn er selbst die Tat nicht begangen hat. In Haushalten mit mehreren Personen oder bei ungesicherten WLAN-/WiFi-Netzwerken kann dies zu unbeabsichtigten Rechtsverletzungen führen. Begehen Dritte den Verstoß erneut über den Internetanschluss, kann dies gleichzeitig als Verstoß gegen die Unterlassungserklärung gewertet werden. Hierfür kann dann der Anschlussinhaber zur Haftung herangezogen werden, auch wenn er von der erneuten Rechtsverletzung keine Kenntnis hatte. Es drohen empfindlich hohe Vertragsstrafenforderungen von etwa 5.000,00 € für jeden einzelnen Verstoß.
Dies ist besonders riskant, wenn sich der Anschlussinhaber nicht sicher ist, wer tatsächlich das Filesharing betrieben hat, wenn er gar nicht weiß, wie Verstöße verhindert werden kann oder worauf genau der abgemahnte Inhaber des Internetanschlusses fortan achten muss.
Aber auch, wenn die Unterlassungserklärung nicht korrekt abgegeben wird oder die Forderungen ignoriert werden, können Klagen vor den Gerichten, hohe Kosten und weitere Rechtsnachteile folgen.
Wichtige Rechtsprechung im Zusammenhang mit Filesharing-Abmahnungen
In der Vergangenheit gab es zahlreiche Gerichtsentscheidungen, die sich mit der Haftung von Anschlussinhabern bei Filesharing beschäftigen. Eine zentrale Frage, die in vielen Fällen geklärt wurde, ist, ob der Anschlussinhaber tatsächlich für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, auch wenn er nicht selbst die Datei geteilt hat. Hier sind einige wichtige Urteile:
- BGH, Urteil vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12 (BearShare): Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Anschlussinhaber auch dann für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich ist, wenn er die Dateien selbst nicht geteilt hat, aber die Nutzung seines Anschlusses nicht ausreichend überwacht hat.
- BGH, Urteil vom 11.06.2015, Az. I ZR 7/14 (Tauschbörse II): Das Gericht stellte klar, dass es für die Haftung des Anschlussinhabers entscheidend ist, dass der Anschluss nicht ausreichend gegen Missbrauch abgesichert war. Eine sorgfältige Überwachung des eigenen Netzwerks kann helfen, sich vor Abmahnungen zu schützen.
Diese Urteile zeigen, wie wichtig es ist, sich bei Filesharing-Abmahnungen nicht nur darauf zu konzentrieren, ob man selbst eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing begangen hat, sondern auch zu hinterfragen, ob eine Haftung als Anschlussinhaber für das Verhalten Dritter in Betracht kommen kann.
Warum sollten Sie einen Anwalt einschalten?
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig, nicht vorschnell zu handeln. Eine unüberlegte Reaktion kann weitreichende Konsequenzen haben. Deshalb empfehlen wir, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Als auf das Urheberrecht spezialisierte Kanzlei bieten wir eine kostenlose Erstberatung an, um Ihre Optionen zu prüfen.
Wir setzen uns seit gut zwei Jahrzehnten intensiv mit Filesharing-Abmahnungen und den damit verbundenen rechtlichen Problemen auseinander. Gemeinsam können wir die beste Vorgehensweise für Ihren Fall entwickeln und die rechtlichen Risiken minimieren.
Fazit: Vorsicht bei Abmahnungen und Unterlassungserklärungen – Kostenlose Erstberatung anfordern!
Abmahnungen wegen Filesharing sind ein ernstzunehmendes Thema, das nicht unbeachtet bleiben sollte. Besonders bei der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kann es schnell zu unerwünschten Konsequenzen kommen. Deshalb ist es ratsam, sich fachkundige Unterstützung zu holen und rechtzeitig zu handeln, um unnötige Risiken zu vermeiden.
Wenn Sie eine Abmahnung der PLAION GmbH wegen "Nobody Wants to Die" erhalten haben, sollten Sie nicht zögern und uns für eine kostenlose Erstberatung kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen.
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