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Abmahnung H.C.W. GmbH & Co. KG

Abmahnung der H.C.W. GmbH & Co. KG durch Rechtsanwalt Stefan Jönsson
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns geht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der H.C.W. GmbH & Co. KG durch Rechtsanwalt Stefan Jönsson zu. Mit dieser Abmahnung lässt die H.C.W. GmbH & Co. KG verschiedene angebliche Wettbewerbsverstöße beim Onlinevertrieb von Hygiene- sowie Reinigungsprodukten wie auch Biozid-Produkten beanstanden.

So wird dem Empfänger der Abmahnung durch die H.C.W. GmbH & Co. KG auch vorgeworfen, Biozidprodukte zu vertreiben, ohne gem. Art. 72 Abs. 1 der Biozid-Verordnung den Hinweis hinzuzufügen: „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Insofern fordert die H.C.W. GmbH & Co. KG durch Rechtsanwalt Stefan Jönsson den Empfänger der Abmahnung zur Unterlassung auf. Die der Abmahnung beigefügte und bereits vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht ein Vertragsstrafenversprechen vor, nach dem für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eine angemessene Vertragsstrafe gezahlt werden soll. Die genaue Höhe dieser Vertragsstrafe soll in das Ermessen der H.C.W. GmbH & Co. KG gestellt werden und auf Antrag des Empfängers der Abmahnung vom zuständigen Gericht auf Angemessenheit überprüft werden können.

Derartige, Abmahnungen bereits beigefügte Unterlassungserklärungen sind unserer Erfahrung nach oftmals deutlich zu weit gefasst. So muss sich der Empfänger einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Klaren sein, dass durch die unveränderte Unterzeichnung einer solchen, der Abmahnung vom Abmahner bereits beigefügten Unterlassungserklärung, bei Unterzeichnung und Übersendung an Diesen ein Vertrag mit dem Abmahner zustande kommt, der ein Leben lang Wirksamkeit erlangt. Insofern kann nur dringend dazu angeraten werden, nach Überprüfung der Abmahnung auf die tatsächlichen Voraussetzungen und deren Vorliegen, eine eigene möglichst eng gefasste Unterlassungserklärung anzufertigen, die den Verletzungsvorwurf möglichst präzise umfasst.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der H.C.W. GmbH & Co. KG durch Rechtsanwalt Stefan Jönsson erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an. Unsere jahrelangen Erfahrungen mit Abmahnungen können sie HIER einsehen.

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