Zum Hauptinhalt springen

Abmahnung der Frau Stefanie Hüttich -Unser kleiner Palmenladen

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns geht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Stefanie Hüttich -Unser kleiner Palmenladen- durch die Rechtsanwälte Maurer & Kollegen zu.

Mit dieser Abmahnung lässt Frau Stefanie Hüttich -Unser kleiner Palmenladen- bei Mitkonkurrenten die angebliche Beschränkung des Widerrufsrechts beim Vertrieb von Pflanzen beanstanden. Hierzu ist anzumerken, dass grundsätzlich auch bei Pflanzenprodukten im Wege des Fernabsatzes dem Käufer ein Widerrufsrecht zusteht.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Maurer & Kollegen im Auftrag der Frau Stefanie Hüttich -Unser kleiner Palmenladen- lässt diese zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Weiter soll der Empfänger der Abmahnung die der Frau Stefanie Hüttich -Unser kleiner Palmenladen- entstandenen Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert von 15.000 € zum Ausgleich bringen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Frau Stefanie Hüttich -Unser kleiner Palmenladen- erhalten haben, und mit dem Gedanken spielen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Modifikationen zur Unterschrift zu bringen, sei angemerkt, dass es sich bei der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung lediglich um einen Vertragsentwurf handelt. Durch Unterschrift dieses Vertragsentwurfs würde sodann ein rechtswirksamer Vertrag zwischen dem Abgemahnten und Frau Stefanie Hüttich -Unser kleiner Palmenladen- zu Stande kommen, der lebenslange Gültigkeit erlangt. Diesem Risiko muss sich jeder abgemahnte bewusst sein. Wir können von einem derartigen Vorgehen nur dringend abraten. Erfahrungsgemäß sind beinahe alle die der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärungen deutlich zu weit gefasst, das heißt sie gehen deutlich über das hinaus, was vom Empfänger der Abmahnung verlangt werden kann.

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Das Landgericht München I hat ein Handelsunternehmen für Getränke dazu verurteilt, es zu unterlassen, ein von ihm vertriebenes Bier als zu bezeichnen, wenn dies in Zusammenhang mi…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil vom 30.01.24 entschieden, dass ein Online-Händler individuelle Bearbeitungspauschalen bei Bestellungen nicht in den Gesamtpreis des Prod…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Stellen Sie sich vor, Sie laden ein mühsam produziertes YouTube-Video hoch – nur um wenige Stunden später die ernüchternde Nachricht zu erhalten: „Dieses Video wurde aufgrund eine…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Das Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 03.03.2023 entschieden, dass eine Datenschutzerklärung auf einer Webseite urheberrechtlich geschützt sein kann, wenn sie eine e…