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Abmahnung der Frau Stefanie Hüttich -Unser kleiner Palmenladen

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns geht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Stefanie Hüttich -Unser kleiner Palmenladen- durch die Rechtsanwälte Maurer & Kollegen zu.

Mit dieser Abmahnung lässt Frau Stefanie Hüttich -Unser kleiner Palmenladen- bei Mitkonkurrenten die angebliche Beschränkung des Widerrufsrechts beim Vertrieb von Pflanzen beanstanden. Hierzu ist anzumerken, dass grundsätzlich auch bei Pflanzenprodukten im Wege des Fernabsatzes dem Käufer ein Widerrufsrecht zusteht.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Maurer & Kollegen im Auftrag der Frau Stefanie Hüttich -Unser kleiner Palmenladen- lässt diese zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Weiter soll der Empfänger der Abmahnung die der Frau Stefanie Hüttich -Unser kleiner Palmenladen- entstandenen Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert von 15.000 € zum Ausgleich bringen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Frau Stefanie Hüttich -Unser kleiner Palmenladen- erhalten haben, und mit dem Gedanken spielen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Modifikationen zur Unterschrift zu bringen, sei angemerkt, dass es sich bei der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung lediglich um einen Vertragsentwurf handelt. Durch Unterschrift dieses Vertragsentwurfs würde sodann ein rechtswirksamer Vertrag zwischen dem Abgemahnten und Frau Stefanie Hüttich -Unser kleiner Palmenladen- zu Stande kommen, der lebenslange Gültigkeit erlangt. Diesem Risiko muss sich jeder abgemahnte bewusst sein. Wir können von einem derartigen Vorgehen nur dringend abraten. Erfahrungsgemäß sind beinahe alle die der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärungen deutlich zu weit gefasst, das heißt sie gehen deutlich über das hinaus, was vom Empfänger der Abmahnung verlangt werden kann.

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