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Abmahnung der Firma Braun GmbH

Abmahnung Braun GmbH (Oral-B) durch FPS Rechtsanwälte und Notare

Uns liegt eine marken- und patenrechtliche Abmahnung der Firma Braun GmbH, Kronberg und der Procter & Gamble Business Services Canada Company, Halifax, vor.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte & Notare FPS aus Frankfurt am Main wird ein marken- und patenrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen der unerlaubten Einfuhr und des unerlaubten Vertriebs von Aufsteckbürsten für elektrische Zahnbürsten geltend gemacht. Die Firma Braun GmbH und die Procter & Gamble Business Services Canada Company gehören beide zu der Procter & Gamble Gruppe. Die Firma Braun GmbH ist Inhaberin des deutschen Patents DE 195 23 016 und der Marken „Braun“ und „Flexisoft“. Die Procter & Gamble Business Services Canada Company ist Inhaberin zahlreicher Marken „Oral-B“. Bei den vom Zoll sichergestellten Zahlbürsten handle es sich eindeutig um Fälschungen.

Neben dem Unterlassungsanspruch werden zudem Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz, Kostenerstattung und Herausgabe geltend gemacht. Insbesondere der im Rahmen der Abmahnung geltend gemachte Auskunftsanspruch ist sehr weitgehend. So wird z.B. verlangt über die Adressen des Lieferanten, Angebotszeiten, Angebotspreise und Umfang der betriebenen Werbung u.a. Auskunft zu erteilen.

Zudem soll die gesamte vorhandene Ware herausgegeben werden.

Der für den Kostenerstattungsanspruch maßgebende Streitwert wird mit 30.000,00 EUR beziffert. Hieraus resultieren Abmahnkosten in Höhe von 1.005,40 EUR.

In dem uns vorliegenden Fall konnten wir nicht empfehlen, die im Entwurf vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverändert abzugeben. 

 

Update:

Die Frankfurter FPS Rechtsanwälte und Notare sprechen nach wie vor im Namen der Braun GmbH (Procter & Gamble Gruppe) Abmahnungen wegen Patenverletzungen an Aufsteckbürsten für elektrische Zahnbürsten der Braun GmbH (Oral-B).

Braun GmbH ist nach eigenen Ausführungen alleine berechtigt , das patentrechtlich geschützte Produkt (Oral-B) herzustellen, anzubieten, in den zu Verkehr bringen oder es zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen.

Den Empfängern dieser Abmahnung soll diese erforderliche Zustimmung der Braun GmbH fehlen.

Als Folge dieser Rechtsverletzung machen die FPS Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Rechnungslegung, Ersatz der Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz geltend.

Weiter werden von den FPS Rechtsanwälten 3.207,94 EUR Anwaltskosten verlangt.

In jedem Fall sind die Abmahnungen der Braun GmbH (Oral-B) sehr ernst zu nehmen. Um rechtliche wie auch finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollten die Abmahnungen der Braun GmbH

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