Abmahnung der Böhsen Onkelz

Uns geht eine Abmahnung der Böhsen Onkelz somit der Herren Stephan Weidner, Matthias Röhr, Peter Schorowsky, Kevin Russel, als Mitglieder der Musikgruppe „Böhse Onkelz“ durch die Kanzlei Zimmermann & Decker zu.
Die Böhsen Onkelz lassen mit dieser Abmahnung den Plagiatsverkauf von Merchandising-Artikeln beanstanden. Wie man in allen anderen Produktbereichen auch feststellen kann, muss nur eine entsprechend große Nachfrage bestehen, bis Plagiate am Markt zu finden sind. Dass nun auch Plagiate von Merchandising-Artikeln wie z.B. T-Shirts, Jacken, Taschen oder auch der Kaffetasse Gegenstand von derartigen Abmahnungen sind, ist nicht neu. Diese Artikel werden als Plagiate meist in minderer Qualität viel billiger angeboten als die Originale. Oftmals berücksichtigen die Verkäufer plagiierter Ware nicht, dass durch den Verkauf der nicht lizenzierten Waren eine Markenrechtsverletzung begangen wird, insbesondere wenn in der Bewerbung auch die markenrechtlich geschützten Zeichen „Böhse Onkelz“ bzw. „bo“ Verwendung finden.
Eine solche Abmahnung hat für deren Empfänger neben der geforderten Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch weitreichende finanzielle Folgen. So werden in aller Regel neben den reinen Abmahnkosten auch Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung seitens des Abmahners geltend gemacht. Nicht selten kommt es auch vor, dass neben diesen Ansprüchen sogar die Vernichtung der Ware eingefordert wird, für die der Empfänger der Abmahnung einen entsprechenden Nachweis zu erbringen hat.
Beachtung muss insbesondere finden, dass derartige Abmahnungen nur gewerbliche Verkäufer treffen können. Ob ein gewerbliches oder privates Handeln vorliegt, richtet sich –wie so oft- nach dem Einzelfall.
Wir raten dringend davon ab, die mit der Abmahnung der Böhsen Onkelz durch die Kanzlei Zimmermann & Decker übersandte Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung Ihres Einzelfalls zur Unterschrift zu bringen.
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Frank Weiß
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