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Abmahnung Daniela Podeus „Ebbe und Flut“

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Daniela Podeus mahnt Händler wegen Verwendung der Marke „Ebbe und Flut“ bei Schmuck und Geschirr ab

Mehrere Händler sehen sich mit einer Abmahnung von Daniela Podeus konfrontiert. Die Abmahnungen werden durch die Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte ausgesprochen und richten sich gegen die geschäftliche Nutzung der Bezeichnung „Ebbe und Flut“. Betroffen sind insbesondere Anbieter von Schmuck und – in aktuellen Fällen – auch von Geschirr und Haushaltswaren. Den Betroffenen wird eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen. Die Kanzlei beruft sich dabei auf mehrere eingetragene Marken, deren Inhaberin Frau Podeus ist. Für viele Onlinehändler stellt sich die Frage, wie mit einer solchen Abmahnung rechtssicher umzugehen ist – insbesondere im Hinblick auf die geforderte Unterlassungserklärung und mögliche Schadensersatzforderungen.

Die Markeninhaberin Daniela Podeus und die Marke „Ebbe und Flut“

Frau Daniela Podeus vertreibt seit mehreren Jahren Produkte unter der Marke „Ebbe und Flut“. Über ihren Onlineshop biete sie vor allem Schmuck, Bekleidung sowie Accessoires an. Die Bezeichnung „Ebbe und Flut“ ist in diesem Zusammenhang markenrechtlich mehrfach geschützt. Nach Angaben der Kanzlei Breuer Lehmann ist Frau Podeus Inhaberin mehrerer eingetragener Wortmarken, die sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene registriert wurden.

Zu den relevanten Eintragungen zählen unter anderem eine deutsche Marke mit Schutz für Geschirr, Glaswaren, Kochgeschirr und dekorative Haushaltsprodukte sowie eine weitere Marke mit Schutz für Einzel- und Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf eben diese Warengruppen. Darüber hinaus besteht eine Unionsmarke, die eine europaweite Durchsetzung markenrechtlicher Ansprüche ermöglicht. Grundlage der Abmahnungen ist die Behauptung, dass durch die Verwendung der Bezeichnung „Ebbe und Flut“ durch Dritte eine Verwechslungsgefahr mit diesen Marken entsteht – auch dann, wenn der Begriff nur zur Beschreibung oder Gestaltung von Schmuckstücken oder Haushaltsartikeln verwendet wird.

Gegenstand der Abmahnungen

Die aktuellen Abmahnungen von Daniela Podeus betreffen die Nutzung der Bezeichnung „Ebbe und Flut“ im geschäftlichen Verkehr, insbesondere für Produkte wie Schmuck und Geschirr. Frau Podeus macht geltend, dass sie Inhaberin mehrerer eingetragener Marken ist und ihr daher ein umfassender markenrechtlicher Schutz an dem Zeichen „Ebbe und Flut“ zusteht. Bereits die Verwendung dieses Begriffs als Produktname, in der Artikelbezeichnung oder in der Werbung könne nach ihrer Auffassung eine Markenrechtsverletzung darstellen.

Nachfolgend eine Übersicht der in der Abmahnung genannten Marken:

  • Deutsche Marke Nr. 30 2022 106 710
    Wortmarke „ebbe und flut“,
    Schutz u.a. in Klasse 21 für:
    Geschirr
    Kochgeschirr
    Küchenbehälter
    Trinkgefäße und Gläser
    Essig- und Ölspender
    Kerzenleuchter
    Dekorationsobjekte aus Glas, Keramik, Porzellan
  • Deutsche Marke Nr. 30 2019 111 470
    Wortmarke „ebbe und flut“,
    Schutz in Klasse 35 für:
    • Dienstleistungen des Einzel- und Großhandels
    • insbesondere im Zusammenhang mit Geschirr, Porzellan, Glaswaren, Gepäck, Haushaltswaren
  • Unionsmarke (EU-Marke) Nr. 018469576
    Wortmarke „ebbe und flut“,
    Schutz ebenfalls in Klasse 35 für:
    • Einzel- und Großhandelsdienstleistungen im Bereich Haushalts- und Geschenkartikel
    • einschließlich Onlinehandel

Die Abmahnung stützt sich im Wesentlichen auf die Behauptung, dass die Verwendung des Zeichens „Ebbe und Flut“ für ähnliche Waren zu einer Verwechslungsgefahr führt. Dabei ist unerheblich, ob der Begriff beschreibend gemeint war oder lediglich zur optischen Gestaltung dient. Entscheidend ist aus Sicht der Markeninhaberin die identische Zeichenverwendung in einem identischen oder zumindest ähnlichen Warensegment.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung?

Die von Breuer Lehmann Rechtsanwälte im Namen von Daniela Podeus ausgesprochenen Abmahnungen enthalten mehrere rechtlich und wirtschaftlich bedeutsame Forderungen. Im Mittelpunkt steht die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Diese Erklärung soll sicherstellen, dass die Bezeichnung „Ebbe und Flut“ zukünftig nicht mehr ohne Zustimmung der Markeninhaberin im geschäftlichen Verkehr verwendet wird. Verstöße gegen die abgegebene Erklärung würden mit der Zahlung einer Vertragsstrafe geahndet.

Darüber hinaus wird die abgemahnte Partei aufgefordert, umfassend Auskunft zu erteilen. Diese Auskunftspflicht bezieht sich typischerweise auf die Herkunft und den Umfang der beanstandeten Waren, einschließlich Lieferanten, Absatzwege, Verkaufszahlen, Umsätze und erzielte Gewinne. Die Angaben sollen der Vorbereitung einer konkreten Schadensersatzforderung dienen.

Schließlich wird in der Abmahnung die Erstattung der anwaltlichen Abmahnkosten verlangt. Diese berechnen sich regelmäßig nach einem Streitwert von 50.000Euro oder mehr, was zu Forderungen im vierstelligen Bereich führen kann. Die Zahlungsforderung umfasst damit nicht nur potenzielle Schadensersatzbeträge, sondern auch die unmittelbaren Kosten der Abmahnkanzlei.

Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung ist dabei in der Regel so ausgestaltet, dass sie weitreichende und langfristig bindende Verpflichtungen enthält. Die Erklärung soll innerhalb einer sehr kurzen Frist – meist weniger als zehn Tage – unterzeichnet und zurückgesendet werden.

Die Risiken strafbewehrter Unterlassungserklärungen

Die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist der zentrale Bestandteil jeder markenrechtlichen Abmahnung – und zugleich der rechtlich folgenreichste. Vielen Händlern ist nicht bewusst, welche Verpflichtungen mit einer solchen Erklärung einhergehen und welche langfristigen Risiken sich daraus ergeben.

Eine einmal unterzeichnete Unterlassungserklärung wirkt dauerhaft und lebenslänglich. Sie entfaltet bindende Wirkung unabhängig davon, ob die behauptete Markenrechtsverletzung tatsächlich vorlag oder ob die Markeninhaberin später selbst Änderungen an ihrer geschäftlichen Nutzung vornimmt. Eine Rücknahme oder Korrektur der Erklärung ist in der Praxis kaum möglich. Wer sie unterschreibt, verpflichtet sich damit zur lebenslangen Unterlassung der betreffenden Handlung – oft ohne zu wissen, ob dies rechtlich überhaupt erforderlich gewesen wäre.

Besonders problematisch sind die in den Entwürfen der Gegenseite regelmäßig enthaltenen Vertragsstrafenklauseln. Bereits ein einfacher Verstoß – etwa durch einen veralteten Produkttext auf einer Drittplattform oder einen übersehenen Eintrag in einer Datenbank – kann zu erheblichen Vertragsstrafen führen. Diese werden häufig vom Gläubiger nach eigenem Ermessen festgelegt und müssen dann vom Unterlassungsschuldner entweder akzeptiert oder im Streitfall gerichtlich klären lassen. Schon ein einzelner versehentlicher Verstoß kann dabei zu einer Forderung im vier- bis fünfstelligen Bereich führen.

Hinzu kommt, dass viele vorformulierte Erklärungen inhaltlich zu weit reichen. Sie umfassen nicht nur das konkret beanstandete Verhalten, sondern auch weitere – rechtlich möglicherweise zulässige – Nutzungen des Zeichens. Wer eine solche Erklärung unreflektiert abgibt, beschränkt sich unter Umständen weit über das rechtlich gebotene Maß hinaus.

Aus anwaltlicher Sicht ist daher klar zu empfehlen, keine Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Vielmehr sollte in jedem Einzelfall geprüft werden, ob eine modifizierte, rechtlich angepasste Erklärung abgegeben werden kann – oder ob sich der Vorwurf der Markenverletzung gegebenenfalls auch vollständig abwehren lässt.

Empfohlene Reaktion auf eine Abmahnung

Wer eine markenrechtliche Abmahnung von Daniela Podeus erhalten hat, sollte keinesfalls vorschnell oder unüberlegt reagieren. Auch wenn das Schreiben juristisch formuliert ist und mit kurzen Fristen sowie möglichen Klagedrohungen arbeitet, besteht kein Anlass zur Panik – wohl aber zur sofortigen rechtlichen Prüfung.

Zunächst sollte die Abmahnung vollständig und mit allen Anlagen gesichtet werden. Es ist zu klären, ob tatsächlich eine markenrechtlich relevante Benutzung des Zeichens „Ebbe und Flut“ vorliegt und ob diese Benutzung geeignet ist, eine Verwechslungsgefahr mit den eingetragenen Marken von Frau Podeus zu begründen. Hierbei ist unter anderem zu prüfen, ob das Zeichen lediglich beschreibend, dekorativ oder als Teil einer größeren Wortkombination verwendet wurde – und ob überhaupt eine markenmäßige Benutzung im Sinne des Gesetzes vorliegt.

Ebenso zu hinterfragen ist die Schutzfähigkeit der geltend gemachten Marken selbst. Nicht jede eingetragene Marke ist uneingeschränkt durchsetzbar – insbesondere dann nicht, wenn sie beschreibende oder allgemeinsprachliche Begriffe enthält. Auch kann es im Einzelfall an einer ernsthaften markenmäßigen Benutzung durch die Markeninhaberin fehlen, was eine Durchsetzung ausschließen oder einschränken würde.

Kommt eine Unterlassung in Betracht, so ist dringend anzuraten, keine vorformulierte Erklärung der Gegenseite zu verwenden. Stattdessen sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, die ausschließlich das rechtlich Notwendige umfasst, das Risiko späterer Vertragsstrafen minimiert und unnötige Verpflichtungen vermeidet. Parallel dazu sollte geprüft werden, ob eine Einigung über die geltend gemachten Kosten- oder Schadensersatzforderungen möglich oder sogar eine vollständige Zurückweisung der Ansprüche gerechtfertigt ist.

In jedem Fall gilt: Eine rechtssichere Einschätzung ist ohne spezialisierten Rechtsrat kaum möglich. Wer als Händler im Bereich Schmuck oder Haushaltswaren tätig ist und mit dem Zeichen „Ebbe und Flut“ in Berührung kommt, sollte die markenrechtlichen Rahmenbedingungen nicht auf eigene Faust beurteilen – schon gar nicht unter Zeitdruck.

Kostenlose Erstberatung für betroffene Händler

Händler, die eine Abmahnung wegen der Marke „Ebbe und Flut“ erhalten haben, sollten schnell, aber überlegt handeln. Wir bieten eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an, in der wir die Abmahnung rechtlich einordnen, Risiken bewerten und erste Handlungsempfehlungen geben. Ziel ist es, in kurzer Zeit Klarheit über die rechtliche Lage und die nächsten Schritte zu schaffen – ohne unnötige Kosten oder Verpflichtungen.

Unsere Kanzlei ist auf Markenrecht und insbesondere auf die Verteidigung gegen Abmahnungen spezialisiert. Wir prüfen jede Abmahnung individuell – sowohl im Hinblick auf die geltend gemachten Ansprüche als auch hinsichtlich der Reichweite der geforderten Unterlassungserklärung. Dabei legen wir besonderen Wert auf wirtschaftlich sinnvolle und praxisnahe Lösungen.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung von Daniela Podeus erhalten haben – sei es wegen Schmuck, Geschirr oder einer anderen Warengruppe – nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf. Eine fundierte Ersteinschätzung ist oft der entscheidende Schritt, um sich vor unnötigen Verpflichtungen, Vertragsstrafen und Kostenrisiken zu schützen.

Fazit

Die von Daniela Podeus ausgesprochenen Abmahnungen wegen der Marke „Ebbe und Flut“ stellen für betroffene Händler ein ernstzunehmendes rechtliches Risiko dar. Insbesondere Anbieter von Schmuck, Geschirr oder verwandten Produktkategorien laufen Gefahr, eine Abmahnung zu erhalten, wenn sie diese Bezeichnung im geschäftlichen Verkehr verwenden – selbst dann, wenn keine bewusste Markenverletzung beabsichtigt war.

Die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen einer solchen Abmahnung können erheblich sein. Wer vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, bindet sich dauerhaft und setzt sich dem Risiko hoher Vertragsstrafen aus. Zudem können Auskunfts- und Schadensersatzforderungen erhebliche Kosten verursachen, insbesondere wenn Umsätze mit den beanstandeten Produkten erzielt wurden.

Eine individuelle rechtliche Prüfung ist daher unerlässlich. Ob die Vorwürfe berechtigt sind, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll ist oder ob die Abmahnung vollständig zurückgewiesen werden kann – all das hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Unsere Empfehlung: Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um schnell Klarheit zu erhalten. Wir prüfen die Abmahnung, entwickeln mit Ihnen eine geeignete Strategie und schützen Sie vor vorschnellen Entscheidungen mit langfristigen Folgen.

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