Zum Hauptinhalt springen

Abmahnung CTI Europe GmbH

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma CTI Europe GmbH
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns geht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma CTI Europe GmbH durch die Kanzlei Wüstenberg aus Offenbach am Main zu.

Dem Empfänger der Abmahnung der CTI Europe GmbH wird mit der Abmahnung vorgeworfen, er habe im Zuge des Verkaufs von Heliumgasflaschen und Luftballons die notwendige Kennzeichnungen zu Gefahrenklassen bzw. entsprechende Warnhinweise nicht vorgehalten. So soll in den Angeboten des Empfängers der Abmahnung ein Text wie „Gase unter Druck“ als Hinweis auf die Gefahrenklasse und ein Hinweis wie „verdichtetes Gas“ als Hinweis auf die Gefahrenkategorie nicht angegeben worden sein. Das Unterlassen dieser Hinweise stellt nach Ansicht der Firma CTI Europe GmbH einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen dar.

Insofern fordert die Firma CTI Europe GmbH zur Unterlassung auf. Der Abmahnung der CTI Europe GmbH ist eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bereits beigefügt. Bei solchen vorformulierten Unterlassungserklärungen ist jedoch Vorsicht geboten. Wie unsere jahrelange Erfahrung mit Abmahnungen zeigt, sind derartige, vom Abmahner bereits vorformulierte Unterlassungserklärungen zumeist deutlich zu weit gefasst. Eine unreflektierte Unterzeichnung einer solchen Unterlassungserklärung hat in diesen Fällen zur Folge, dass sich der Empfänger der Abmahnung -freiwillig- zu mehr verpflichtet, als er eigentlich müsste. Entgegen ihrem Wortlaut stellt die Unterlassungserklärung einen Vertrag zwischen dem Abmahner und dem Abgemahnten dar; richtig müsste es eigentlich „Unterlassungsvertrag“ heißen. Ein solcher Unterlassungsvertrag gilt ein Leben lang. Die Konsequenzen einer Unterschrift können daher durchaus weitreichend sein und sollten gut durchdacht sein. Ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung kann bereits erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firma CTI Europe GmbH durch die Kanzlei Wüstenberg erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Private Überwachungskameras gehören längst zum Alltag. Was früher vor allem im Außenbereich eingesetzt wurde, hält zunehmend auch im Wohnungsinneren Einzug. Die Motive sind nachvo…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Die Störerhaftung im Urheberrecht trifft viele Betroffene völlig unerwartet. Nicht selten erhalten Privatpersonen oder Unternehmen eine urheberrechtliche Abmahnung, obwohl sie sel…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Die Nutzung von Stockfotos gehört für viele Unternehmen, Agenturen, Blogger und Onlinehändler längst zum Alltag. Bilder von Microstock-Portalen sind schnell verfügbar, vergleichsw…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Anwaltskanzleien veröffentlichen auf ihren Webseiten regelmäßig Beiträge über laufende Verfahren, abgeschlossene Mandate, Abmahnungen oder gerichtliche Entscheidungen. Diese Inhal…