Zum Hauptinhalt springen

Abmahnung Cs Club Support GmbH

Abmahnung Cs Club Support GmbH durch Kanzlei Sagsöz & Euskirchen
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns geht eine urheberrechtliche Abmahnung der Fa. Cs Club Support GmbH, Gewerbepark 16, 52388, Nörvenich durch die Kanzlei Sagsöz & Euskirchen zu. Diese Kanzlei ist uns in Bezug auf Abmahnungen nicht unbekannt.

Mit dieser Abmahnung lässt die Fa. Cs Club Support GmbH die Verwendung zweier Lichtbilder in Angeboten auf der Handelsplattform eBay beanstanden.

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr.5 UrhG würden die streitgegenständlichen Lichtbilder ein urheberrechtlich geschütztes Lichtbildwerk darstellen. Nutzungen der Lichtbilder der Fa. Cs Club Support GmbH würden damit dem deutschen Urheberrecht unterliegen. Indem die Lichtbilder öffentlich zugänglich gemacht wurden, habe der Empfänger der Abmahnung das Verwertungsrecht der Fa. Cs Club Support GmbH nach §§ 15, 19a UrhG verletzt.

Der Empfänger der Abmahnung wird daher aufgefordert, die streitbefangenen Lichtbilder unverzüglich zu löschen, und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, die der Abmahnung der Fa. Cs Club Support GmbH im Entwurf bereits beigefügt ist.

Sodann fordert die Fa. Cs Club Support GmbH einen Schadensersatz für die unberechtigte Verwendung der Lichtbilder ein. In der Abmahnung ist hierzu zu lesen:

Danach wäre für die Einblendung eines Lichtbildwerkes auf einer Internetseite, bei einer Nutzungsdauer bis zu 3 Monaten, ein nachträgliches Nutzungshonorar von 150,00 € zu veranschlagen. Aufgrund der Nutzung in einem Shop erfolgt ein Aufschlag von 50 %, mithin ein Betrag von dann 225,00 €. Wegen der Mehrfachnutzung auch im eigenen Webshop erfolgt ein Aufschlag von 25 %, mithin ein Betrag von 281,25 €. Wegen der Nichtnennung des richtigen Urhebers erfolgt ein Aufschlag von 100 % vorzunehmen. Somit errechnet sich ein Schadensersatzbetrag von 562,50 €. Hier haben Sie insgesamt zwei Lichtbilder genutzt. Folglich ist der Betrag entsprechend zu multiplizieren. Wir haben Sie daher aufzufordern, einen Betrag von 1.125,00 €zu zahlen.

Wir halten es für mehr als fraglich, ob eine GmbH einen Aufschlag wegen der Nichtnennung des Urhebers geltend machen kann. Dies insbesondere auf Grund der Tatsache, dass die GmbH nicht als Urheber in Frage kommt.

Weiter lässt die Fa. Cs Club Support GmbH die Kosten der Abmahnung in Höhe von 612,80 EUR einfordern.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Fa. Cs Club Support GmbH erhalten haben, sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Die Kanzlei Schleinkofer mahnt im Auftrag der Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd. zahlreiche Händler wegen angeblich irreführender Werbung ab. Im Fokus stehen Begriffe wie…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Digitale Barrierefreiheit ist längst kein freiwilliges Anliegen mehr. Was einst als soziale Verantwortung verstanden wurde, ist inzwischen durch europäische und nationale Gesetze…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Werbung muss ehrlich, klar und transparent sein – das verlangt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Doch was heißt das konkret, wenn der Platz in einer Anzeige begren…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Stellen Sie sich vor, jemand zeichnet heimlich ein vertrauliches Gespräch mit Ihnen auf – und verbreitet es anschließend im Internet. Ein Albtraum? Für viele Menschen ist das läng…