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Abmahnung Creativ Entwicklungs GmbH Marke Be Happy Heinrich Erb Partner

Abmahnung Marke Be Happy

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Heinrich Erb Partner – Rechtsanwälte Patentanwälte, Frankfurt am Main, für deren Mandantin, Firma Creativ Entwicklungs GmbH, Fulda, wegen der angeblich widerrechtlichen Verwendung der Marke „Be Happy“ vor.

Die Kanzlei Heinrich Erb Partner Rechtsanwälte Patentanwälte fordern mit der Abmahnung im Namen der Firma Creativ Entwicklungs GmbH zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ebenfalls wird in der Abmahnung ein Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten geltend gemacht. Die Heinrich Erb Partner Rechtsanwälte Patentanwälte beziffern den Gegenstandswert / Streitwert ihrer Tätigkeit zur Ausbringung der markenrechtlichen Abmahnung für die Firma Creativ Entwicklungs GmbH mit 100.000,00 EUR.

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