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Abmahnung Coppenrath Verlag – Marke Prinzessin Lillifee

| Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

Uns liegt eine markenrechtliche sowie urheberrechtliche Abmahnung der Firma Coppenrath Verlag GmbH & Co. KG vor, mit der ein Onlinehändler wegen der widerrechtlichen Verwendung des Zeichens / der Marke „Prinzessin Lillifee“ auf Unterlassen und Kostenerstattung in Anspruch genommen wird.

Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt die Firma Coppenrath Verlag GmbH & Co. KG mit ihrer Abmahnung die Erstattung der Abmahnkosten/Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von bis zu 50.000,00 €.

In dem uns vorliegenden Fall konnten wir nicht empfehlen, die der Abmahnung der Firma Coppenrath Verlag GmbH & Co. KG beiliegende, vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderungen abzugeben.

Auch sollte jeweils im Einzelfall überprüft werden, ob der mit der Abmahnung in Ansatz gebrachte Streitwert von bis zu 50.000 € angemessen ist.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Update: Uns liegt eine weitere markenrechtliche Abmahnung der Firma Coppenrath Verlag GmbH & Co. KG durch die AWPR Apel Weber & Partner Rechtsanwälte vor.

Neben der Plattform eBay scheint die Firma Coppenrath Verlag GmbH & Co. KG auch die Handelsplattform Dawanda auf markenrechtliche Verstöße in Bezug auf die Marken „Prinzessin Lillifee“ und "Rebella" bei Faschingsartikeln, Kostümen, Faschingsbekleidung zu überwachen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Coppenrath Verlag GmbH & Co. KG erhalten haben, raten wir dringend dazu an, die Abmahnung ernst zu nehmen und nicht als „unberechtigt“ abzutun. Durch eine falsche Reaktion nach Erhalt einer solchen Abmahnung können ganz erhebliche Kostenrisiken erwachsen. Auch ist nicht dazu anzuraten, die seitens der Coppenrath Verlag GmbH & Co. KG durch die  AWPR Apel Weber & Partner Rechtsanwälte mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung ohne Modifikationen zur Unterschrift zu bringen, zumal es sich bei dieser Unterlassungserklärung lediglich um einen Vertragsentwurf der Coppenrath Verlag GmbH & Co. KG handelt.

 

Update 03.2025: Weitere Abmahnung der Coppenrath Verlag GmbH & Co. KG

Uns geht eine weitere Abmahnung der Firma Coppenrath Verlag GmbH & Co. KG, Hafenweg 30, 48155 Münster, diesmal durch die Fritz und Mark Legal Rechtsanwälte, zu.

In der Abmahnung wird zunächst ausgeführt, die Firma Coppenrath Verlag GmbH & Co. KG sei ein weltweit renommierter Verlag und Anbieter von Produkten im Bereich der Kinderwelten mit berühmten Charakteren wie „Hase Felix“, „Prinzessin Lillifee“ und „Capt'n Sharky“. Sie sei Inhaberin einer Vielzahl eingetragener Marken im Zusammenhang mit dem Thema „Prinzessin Lillifee“, unter anderem sei die Firma Coppenrath Verlag GmbH & Co. KG auch Inhaberin der deutschen Wortmarke „Prinzessin Lillifee", eingetragen in das Register des DPMA unter der Nr. 30348429. Die Marke sei für verschiedene Waren und Dienstleistungen geschützt, so auch in Klasse 18 für verschiedene Taschen und Beutel, in Klasse 21 für Porzellanwaren (u.a. Tassen) und Sparbüchsen, in Klasse 20 für Kissen und in Klasse 27 für Fußmatten.

Dem Empfänger der Abmahnung wirft die Firma Coppenrath Verlag GmbH & Co. KG im Zuge der Abmahnung die unberechtigte Verwendung die unberechtigte Verwendung der Bezeichnung „Prinzessin Lillifee“ in seinen Onlineangeboten vor.

In der Abmahnung ist hierzu zu lesen:

„Gemäß § 14 Abs. 1 Markengesetz (MarkenG) steht dem Inhaber einer Marke ein ausschließliches Recht an der geschützten Bezeichnung zu. Dritten ist es aus diesem Grunde nach§ 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 MarkenG untersagt, ohne eine entsprechende Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke identisches oder diesem ähnliches Zeichen zur Kennzeichnung für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu benutzen.
Da Sie die Bekanntheit der eingetragenen Marke durch die Angebote auch in unlauterer Weise ausnutzen und gleichzeitig beeinträchtigen, ist Ihnen die hier gegenständliche Benutzung des beanstandeten Zeichens auch gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 MarkenG untersagt.“

Insofern fordert die Coppenrath Verlag GmbH & Co. KG zur Unterlassung, Auskunftserteilung sowie zur Erstattung der eigenen Rechtsanwaltskosten, entstanden durch die Abmahnung, in Höhe von 3.865 EUR (Gegenstandswert 250.000 EUR) auf.

Ansprechpartner

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