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Abmahnung Comité Champagne durch KLAKA Rechtsanwälte

| Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung des Comité interprofessionnel du vin de Champagne (kurz: Comité Champagne) vertreten durch die KLAKA Rechtsanwälte vor.

Gegenstand der Abmahnung des Comité interprofessionnel du vin de Champagne ist der Vorwurf der rechtswidrigen Verwendung der zugunsten des Comité Champagne geschützten Bezeichnung/Herkunftsangabe „Champagne“. 

Konkret wird beanstandet, dass die Bezeichnung „Champagne“ bzw. „Champagner“ in unzulässiger Weise als Bestandteil eines Angebots von Tees im Internet verwendet würde.

Im Rahmen der Abmahnung des Comité Champagne weisen die KLAKA Rechtsanwälte zunächst darauf hin, dass ihrer Mandantschaft die mit dem Anbau und der Herstellung von Champagner befassten Winzer angeschlossen seien. Das Comité interprofessionnel du vin de Champagne sei nach französischen Recht als eigene Rechtspersönlichkeit klagebefugt und somit dazu berechtigt, gegen die rechtswidrige Verwendung der Bezeichnung „Champagne“ vorzugehen.

Mit der Abmahnung lässt das Comité interprofessionnel du vin de Champagne zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. 

Ebenfalls soll der Empfänger der Abmahnung des Comité Champagne Abmahnkosten, also Rechtsanwaltsgebühren zugunsten der KLAKA Rechtsanwälte, aus einem Gegenstandswert / Streitwert von 100.000,00 € erstatten.

Auch wenn die Abmahnung des Comité Champagne im konkreten Fall dem Grunde nach berechtigt erscheint, konnte nicht angeraten werden, die der Abmahnung beiliegende und durch die KLAKA Rechtsanwälte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderungen zu unterzeichnen und zurückzusenden.

Die Risiken, die sich aus der lebenslänglichen Gültigkeit einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung ergeben und die sich insbesondere aus der geforderten Vertragsstrafe von 10.000,00 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung ergeben, sollten besondere Vorsicht walten lassen.

In jedweden Zweifelsfällen können wir Ihnen somit anraten, sich durch einen im Wettbewerbsrecht / Markenrecht erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen, bevor Sie auf die Abmahnung des Comité interprofessionnel du vin de Champagne bzw. der KLAKA Rechtsanwälte reagieren.

Ansprechpartner

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