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Abmahnung CM3 Computer OHG

Abmahnung CM3 Computer OHG Marius Mierzer und Christian Müller
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma CM3 Computer OHG, Ergolding, vertreten durch die Gesellschafter Marius Mierzer und Christian Müller, Ergolding, vor.

Mit der Aussprache dieser Abmahnung ist die IT-Recht Kanzlei der Rechtsanwälte Keller-Stoltenhoff, Keller, Münch beauftragt worden.

Dem Empfänger der Abmahnung wird durch die IT-Recht Kanzlei u.a. vorgeworfen, sich durch die Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, wegen der unzulässigen Garantiewerbung sowie wegen weiterer Verstöße wettbewerbswidrig zum Nachteil der abmahnenden Firma CM3 Computer OHG verhalten zu haben.

Aus diesem Grunde fordert die IT-Recht Kanzlei den Empfänger der Abmahnung dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassung zugunsten der Firma CM3 Computer OHG abzugeben. Ebenfalls sollen die Abmahnkosten (also die Rechtsanwaltsgebühren für die Aussprache der Abmahnung durch die IT-Recht Kanzlei) erstattet werden.

Der Abmahnung liegt eine durch die Rechtsanwälte Keller-Stoltenhoff, Keller, Münch vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung bei, die jedoch nach unserer Auffassung über das zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr Erforderliche hinaus geht und deshalb in dieser Form keinesfalls unterzeichnet werden sollte.

Selbst wenn sich die mit der Abmahnung behaupteten Wettbewerbsverstöße als berechtigt/begründet erweisen sollten, sollten die Möglichkeiten einer weiteren Vorgehensweise gegenüber der Firma CM3 Computer OHG sorgfältig geprüft werden. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die finanziellen Forderungen, sondern vielmehr auch bezüglich der mit der Abmahnung geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Durch die Abgabe der mit der Abmahnung geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung gehen Sie grundsätzlich eine zeitlich uneingeschränkte (vertragliche) Bindung mit der Firma CM3 Computer OHG ein, sodass natürlich nur solche Erklärungen unterschrieben werden sollten, die zwingend notwendig sind. 

Weil es aber auch insoweit mehrere Alternativen gibt, sollten Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung der Firma CM3 Computer OHG bzw. der IT-Recht Kanzlei München dringend durch einen ebenfalls auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Falls Sie Rückfragen haben, können Sie sich natürlich auch gern unverbindlich an uns wenden.

Ansprechpartner

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