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Abmahnung Christoph GmbH – Marke HANG LOOSE – durch Rechtsanwälte Urbaniak von Teichman

Erfahrung mit Abmahnungen wegen der Marke HANG LOOSE durch Rechtsanwälte Urbaniak von Teichman für die Firma Christoph GmbH
| Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Christoph GmbH, München, vertreten durch die Kanzlei der Rechtsanwälte Urbaniak - von Teichman, Hamburg, vor.

Gegenstand dieser Abmahnung der Firma Christoph GmbH ist eine angebliche Markenverletzung durch die Kennzeichnung von Modeartikeln / Bekleidung mit den Worten „Hang Loose“.

Rechtsanwalt Sascha M. Urbaniak erklärt in seiner Abmahnung, dass die Firma Christoph GmbH erfolgreich in der Modebranche tätig sei und u.a. Inhaberin der Marken „HANG LOOSE“, „HANGLOOSE“ und „Hang Loose“ (in unterschiedlichen Varianten) sei. Durch die Verwendung von Produkten mit der Bezeichnung „Hang Loose“ ohne Autorisierung durch die Firma Christoph GmbH und deren Vertrieb würde der Empfänger der Abmahnung „insbesondere die einschlägigen Bestimmungen des Markengesetzes“ verletzen.

Die Firma Christoph GmbH lässt daher durch die Kanzlei der Urbaniak von Teichman Rechtsanwälte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Erstattung von Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR auffordern.

In der der Abmahnung beigefügten und durch Rechtsanwalt Sascha M. Urbaniak vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung soll der Empfänger der Abmahnung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR zugunsten der Firma Christoph GmbH versprechen und überdies Schadensersatz-, Vernichtungs-, Auskunfts- sowie Abmahnkostenerstattungsansprüche anerkennen.

Wir können daher in diesem Fall nur dringend davon abraten, die der Abmahnung der Firma Christoph GmbH beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderungen abzugeben, um so ganz erhebliche Risiken für die Zukunft von vornherein auszuschließen.

Ansprechpartner

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