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Abmahnung Christian Poppe Negative Feststellungsklage durch RA Rüdiger Poppe anerkannt

Abmahnung Christian Poppe – Negative Feststellungsklage wird durch RA Rüdiger Poppe anerkannt
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Auf eine der zahlreichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen des Herrn Christian Poppe (wir berichteten), vertreten durch Rechtsanwalt Rüdiger Poppe, haben wir für einen Mandanten eine sog. negative Feststellungsklage erhoben, nachdem Christian Poppe zuvor erfolglos dazu aufgefordert worden ist, die mit seiner Abmahnung behaupteten Ansprüche fallenzulassen.

Diese negative Feststellungsklage haben wir unter anderem damit begründet, dass die in der Abmahnung behaupteten Ansprüche von vornherein nicht bestünden und machten zudem umfassende Ausführungen zu der unseres Erachtens rechtsmissbräuchlichen Abmahnserie des Herrn Christian Poppe. Gleichzeitig haben wir die Kosten unserer Tätigkeit von Herrn Christian Poppe eingeklagt.

Unmittelbar nachdem das zuständige Landgericht Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt hat, hat Rechtsanwalt Rüdiger Poppe die negative Feststellungsklage für seinen Mandanten Christian Poppe anerkannt. Damit bestanden wohl auch auf Seiten der Herren Poppe gewisse Zweifel an der Berechtigung ihrer Abmahnung und der betroffene Abgemahnte konnte sich auf diesem Wege schadlos halten.

 

INFO:

Weitere Informationen zu den Abmahnungen, die Rechtsanwalt Rüdiger Poppe im Namen von Christian Poppe sowie Giuseppe Trombetta ausgesprochen hat, finden Sie [HIER].


INFO:

Weitere Informationen zu den Abmahnungen, die Rechtsanwalt Rüdiger Poppe zunächst nur im Namen von Christian Poppe ausgesprochen hat, finden Sie [HIER].

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