Abmahnung Christian Böhme, handelnd unter nippondreams.com bzw. jokergames, durch Rechtsanwalt Nils Meinke

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Christian Böhme, handelnd unter „nippondreams.com“ bzw. „jokergames“, München, anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Nils Meinke (Kanzlei Meinke), Wiesbaden, vor.
Mit der Abmahnung lässt Christian Böhme das Amazon-Angebot eines angeblichen Mitbewerbers rügen – betroffen ist das Marktsegment
- Computer und Computersoftware (Computerspiele).
Dem Empfänger der Abmahnung wird im Rahmen der Abmahnung des Rechtsanwalts Nils Meinke vorgeworfen, dass ein Computerspiel (Call Of Duty, USK 18) angeblich unter einem
- Verstoß gegen das Jugenschutzgesetz (JuSchG)
verkauft worden sei.
Mit seiner Abmahnung fordert Rechtsanwalt Nils Meinke sodann im Namen des Herrn Christian Böhme zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf – ebenso sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 30.000,00 € erstattet werden.
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