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Abmahnung CHANEL

Markenrechtliche Abmahnung der CHANEL S.A.S. Marke CHANEL
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Die Firma CHANEL S.A.S. lässt eine markenrechtlichen Abmahnung durch die Anwaltskanzlei FPS aussprechen.

Von der Abmahnung ist das Marktsegment „Kosmetik“ betroffen.

Zunächst wird in der Abmahnung der CHANEL S.A.S. ausgeführt, dass diese ein weltweit führendes Unternehmen für unterschiedlichste Luxusgüter mit außergewöhnlichem Prestige sei. Dies gelte für alle Sparten wie Prêt-à-porter, Parfüm und Kosmetik, Modeaccessoires, Lederwaren, Schmuckwaren, Brillen, Modeschmuck und Uhren etc.. Die Marke CHANEL stünde weltweit für Luxus schlechthin. Neben der beanstandeten Marke „CHANEL“ ist auch das legendäre „CC“-Logo als auch das Kennzeichen „N°5“ markenrechtlich geschützt.

Die Firma CHANEL S.A.S. habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte online Kosmetik zum Kauf anbieten würde. Hierdurch würden die Rechte an der Marke CHANEL verletzt, zumal die angebotene Ware nicht aus dem Hause CHANEL stammen würde. Die Benutzung des berühmten Zeichens „CHANEL“ stelle eine Rufausbeutung gem. § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG dar, da hierdurch die Wertschätzung der berühmten Marke der CHANEL S.A.S. ausgenutzt würde. Im Zuge der Verwendung eines identischen Kennzeichens versuche der Empfänger der Abmahnung sich in die Sogwirkung der Marke zu begeben, um von deren Anziehungskraft zu profitieren und um auf diese Weise ohne finanzielle Gegenleistung die wirtschaftlichen Anstrengungen der Firma CHANEL S.A.S. zur Schaffung und Aufrechterhaltung des Images dieser berühmten Marke auszunutzen.

Insofern fordert die Firma CHANEL S.A.S. mit ihrer Abmahnung zur Unterlassung auf. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist dem Abmahnschreiben der Firma CHANEL S.A.S. bereits beigefügt. Dabei sollten Sie bedenken, dass es sich bei einer Unterlassungserklärung -entgegen dem Wortlaut- nicht um eine Erklärung handelt, sondern (ggf. mit Annahme der Unterlassungserklärung durch die Firma CHANEL S.A.S.) ein Vertrag zustande kommt, der ein Leben lang Wirksamkeit entfaltet. Generell ist anzumerken, dass mit der Abmahnung bereits übersandte Unterlassungserklärungen zumeist deutlich zu weit gefasst sind. Die Unterzeichnung einer solchen, zu weit gefassten Unterlassungserklärung hätte zur Folge, dass sich der Empfänger der Abmahnung freiwillig zu mehr verpflichtet, als er sich eigentlich verpflichten müsste. Dies sollte in jedem Fall vermieden werden.

Gleichzeitig macht die Firma CHANEL S.A.S. Annexansprüche auf Auskunft und Anerkennung der Schadensersatzverpflichtung geltend.

Der Gegenstandswert der Abmahnung wird mit 150.000 EUR beziffert.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der CHANEL S.A.S. erhalten haben, sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner

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