Abmahnung Catprint Media GmbH
Urheberrechtliche Abmahnungen durch die Catprint MEDIA GmbH
Die Catprint MEDIA GmbH aus Langenhagen lässt derzeit erneut mehrere Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Cartoons, insbesondere von Uli Stein und Tetsche, versenden. Die Vertretung erfolgt, soweit wir das hier beobachtet haben, nicht mehr durch Rechtsanwalt Bernd Gucia (Hannover), sondern durch die Anwaltskanzlei Barbara Gebler-Fleischhacker.
Betroffen sind sowohl gewerbliche als auch private Nutzer, die die Cartoons etwa auf Websites oder in sozialen Netzwerken wie Facebook veröffentlicht haben.
Abmahnung Uli Stein – Rechtevertretung durch Catprint MEDIA GmbH
Nach eigenen Angaben ist die Catprint MEDIA GmbH seit dem 01.08.1997 exklusiv berechtigt, Dritten Nutzungsrechte an den Werken von Uli Stein einzuräumen sowie Verstöße gegen das Urheberrecht im eigenen Namen zu verfolgen.
In den Abmahnungen wird regelmäßig auf den hohen Bekanntheitsgrad von Uli Stein verwiesen. Diese Argumentation dient der Untermauerung hoher Streitwerte und soll die Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung hoher Beträge bewegen.
Abmahnung Tetsche – Erweiterung des Rechtekatalogs
In aktuellen Fällen bezieht sich die Catprint MEDIA GmbH auch auf die angeblichen exklusiven Rechte an den Cartoons des Künstlers Tetsche. Auch hier wird bei einer Veröffentlichung ohne Lizenzabrede eine Urheberrechtsverletzung geltend gemacht. Die Vorgehensweise unterscheidet sich in diesen Fällen nicht wesentlich von den Uli-Stein-Abmahnungen.
Forderungen der Catprint MEDIA GmbH in der Abmahnung
Mit der Abmahnung werden regelmäßig folgende Ansprüche geltend gemacht:
- Unterlassung der weiteren Nutzung des Cartoons,
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (als Anlage zur Abmahnung vorformuliert beigefügt),
- Auskunft über den Zeitraum der Nutzung sowie zur Art und Weise der Veröffentlichung,
- Schadensersatzforderungen nach Lizenzanalogie,
- Erstattung der Anwaltskosten, wobei Streitwerte von 30.000 € und mehr angesetzt werden, was zu Forderungen über 1.000–1.600 € führen kann.
Warnung vor voreiliger Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung
Ein zentrales Risiko im Zusammenhang mit Abmahnungen der Catprint MEDIA GmbH liegt in der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Diese Erklärung ist ein rechtlich bindender Vertrag, der dauerhaft („lebenslänglich“) wirksam bleibt – ohne zeitliche Begrenzung.
Wer eine solche Erklärung unterschreibt, verpflichtet sich zeitlich unbefristet nicht nur dazu, das konkret beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen, sondern oft auch darüber hinausgehende Handlungen, die in der Erklärung weitreichend und allgemein beschrieben sind. Dadurch besteht die Gefahr, unbeabsichtigt eine umfassende Verhaltensverpflichtung einzugehen, die über das eigentlich beanstandete Bild hinausgeht – etwa auch für ähnliche Cartoons oder Formate.
Noch gravierender: Jeder Verstoß gegen diese Erklärung – selbst versehentlich oder durch Dritte, z. B. bei Weiterverbreitung über soziale Netzwerke – kann eine Vertragsstrafe auslösen, die regelmäßig mehrere tausend Euro beträgt. Die Gerichte setzen solche Strafen rigoros durch, sobald ein Verstoß nachgewiesen ist.
Daher gilt: Die Unterlassungserklärung sollte niemals ungeprüft abgegeben, sondern von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüft und gegebenenfalls individuell modifiziert werden. Ziel ist eine rechtssichere, aber möglichst enge und kontrollierbare Verpflichtung, die keine überflüssigen Risiken birgt.
Einschüchterung durch Androhung gerichtlicher Schritte
In den Schreiben wird häufig auf mögliche Klagen hingewiesen. Solche Formulierungen sollen die Dringlichkeit der Reaktion unterstreichen. Dennoch gilt: Vorsicht statt Eile – insbesondere bei der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung.
Unsere Handlungsempfehlung bei einer Abmahnung Catprint MEDIA GmbH
- Keine ungeprüfte Unterschrift unter die beigefügte Unterlassungserklärung.
- Keine vorschnellen Zahlungen oder Auskünfte ohne rechtliche Prüfung.
- Fristen wahren, aber Ruhe bewahren.
- Eine fachanwaltliche Überprüfung ist in jedem Fall anzuraten.
- In geeigneten Fällen kann eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, die unnötige rechtliche Bindungen und enorme Risiken vermeidet.
Fazit: Abmahnung durch Catprint MEDIA GmbH – gezielt reagieren, nicht einschüchtern lassen
Die Catprint MEDIA GmbH geht seit Jahren konsequent gegen vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an Cartoons von Uli Stein und Tetsche vor. Die Abmahnungen sind rechtlich nicht unbeachtlich, jedoch häufig überzogen formuliert. Ohne anwaltliche Prüfung sollte keine Reaktion erfolgen. Eine professionelle Verteidigung kann helfen, die Ansprüche erheblich zu reduzieren oder ganz abzuwehren.
Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung wegen eines Uli-Stein- oder Tetsche-Cartoons durch die Catprint MEDIA GmbH erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer spezialisierten Erfahrung gerne zur Verfügung.
Unsere langjährige Erfahrung mit Abmahnungen der Catprint MEDIA GmbH
Unsere Kanzlei befasst sich bereits seit dem Jahr 2009 regelmäßig mit Abmahnungen der Catprint MEDIA GmbH. Wir verfügen über weitreichende Erfahrung im Umgang mit diesen Fällen – sowohl bei der außergerichtlichen Verteidigung als auch bei der strategischen Reaktion auf Unterlassungs- und Zahlungsforderungen. Weil wir seit vielen Jahren Abmahnungen von Catprint MEDIA bearbeiten, haben wir auch schon früher über diese Abmahnungen berichtet. Unser erster Bericht stammt bereits aus dem Jahr 2009:
Die Firma Catprint Media GmbH, Langenhagen, lässt über Rechtsanwalt Bernd Gucia, Hannover, angebliche Urheberrechtsverletzungen abmahnen.
Betroffen sind die Cartoons des Künstlers Uli Stein und deren Darstellung z.T. auf privaten Internetseiten ohne die angeblich erforderliche Berechtigung der Catprint Media GmbH.
Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Aufgrund der Reichweite der vorformulierten Unterlassungserklärung die im Auftrag der Firma Catprint Media GmbH über ihren Rechtsanwalt Bernd Gucia mit der Abmahnung übersandt wird können wir keinesfalls dazu raten, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
Update: Uns geht eine weitere Abmahnung der Firma Catprint MEDIA GmbH, Schützenstr. 22, 30853, Langenhagen, vertreten durch die Geschäftsführerin, Frau Katja Seifert, durch Rechtsanwalt Gucia zu.
In der Abmahnung der Firma Catprint MEDIA GmbH durch Rechtsanwalt Gucia wird ausgeführt, dass die Firma Catprint MEDIA GmbH „seit dem 01 .08.1997 berechtigt sei, sowohl Dritten Nutzungsrechte an den Cartoons von Uli Stein zu geben als auch die Rechte des Urhebers Uli Stein aus Urheberrechtsverletzungen im eigenen Namen geltend zu machen“.
Sodann wird die unberechtigte Verwendung eines Cartoons von Uli Stein durch die Firma Catprint MEDIA GmbH auf der Internetseite des Abgemahnten beanstandet.
Um dem Abgemahnten der Firma Catprint MEDIA GmbH die Bedeutung der Angelegenheit vor Augen zu führen ist in der Abmahnung zu lesen:
„Der Bekanntheitsgrad des Künstlers Uli Stein ist Ihnen sicherlich vertraut. Allein seine Bücher sind zwischenzeitlich in einer Auflage von über 11 Millionen verkauft, die Postkarten in einer Auflage von über 160 Millionen. Allein auf dem deutschen Markt finden sich über 1500 unterschiedliche Artikel mit Werken von Uli Stein. Soweit Sie hier mehr Informationen wünschen, finden Sie diese auf den Internetseiten ulistein.de oder auch catprint.de.“
Mit der Abmahnung wird Unterlassung sowie „Auskunft über das oben benannte Werk von Uli Stein, wie er es in den vergangenen 10 Jahren in vor beschriebener Weise Dritten zugänglich gemacht wurde (mit Belegexemplar)“ geltend gemacht. Weiter soll der Erklärende Auskunft über den Zeitraum, in dem er das obige Motiv von Uli Stein, wie vor beschrieben, auf seinen Homepages verwendet hat, erteilen.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firma Catprint MEDIA GmbH durch Rechtsanwalt Gucia erhalten haben, raten wir dringend davon ab, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Modifikationen zur Unterschrift zu bringen.
UPDATE: In einem weiteren Schreiben führt Firma Catprint MEDIA GmbH in Bezug auf den Unterlassungsanspruch durch RA Gucia gegenüber dem Abgemahnten aus:
"Ansonsten müssen Sie gerichtlich in Anspruch genommen werden. Die Fachkammern für Urheberrecht bei den Landgerichten gehen hier von sehr hohen Streitwerten aus, so dass die Angelegenheit für Sie recht teuer würde. Ich teile dies lediglich mit, damit es hinterher nicht zu Beschwerden kommt, Sie hätten davon nichts gewusst."
UPDATE 03.07.2013: Auch Facebook-Nutzer wird wegen Uli Stein Cartoon abgemahnt
Seit wenigen Tagen ist uns erstmalig bekannt geworden, dass die Firma Catprint Media GmbH durch Rechtsanwalt Bernd Gucia auch einen Facebook-User wegen der widerrechtlichen Verwendung einer Zeichnung von Uli Stein abgemahnt hat.
Neben einer Unterlassungserklärung werden 1.299,00 € für die Nutzung des Cartoons für 19 Tage verlangt!
Neben einer Unterlassungserklärung werden 1.299,00 € für die Nutzung des Cartoons für 19 Tage verlangt!
Weitere Informationen finden Sie [HIER].
Kostenlose Erstberatung bei Abmahnung durch Catprint MEDIA GmbH
Wenn Sie eine Abmahnung wegen der Nutzung eines Cartoons von Uli Stein oder Tetsche erhalten haben, lassen Sie uns gern die Vorwürfe und Forderungen zukommen, wir reden gern mit Ihnen darüber – unverbindlich und kostenfrei im Rahmen einer Erstberatung.
Wir analysieren Ihre individuelle Situation, bewerten die Erfolgsaussichten einer Verteidigung und zeigen Ihnen die besten Handlungsmöglichkeiten auf.
Ansprechpartner
Frank Weiß
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