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Abmahnung CARTEL events & entertainment GmbH „Spring Break“

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma CARTEL events & entertainment GmbH, Bielefeld, vor.

Mit ihrer Abmahnung legt die Firma CARTEL events & entertainment GmbH selbst dar, Inhaberin der  Wortmarke

Spring Break“ (Registernummer 39834859)

zu sein. Einem aktuellen Auszug des DPMA zu Folge ist dem aber zumindest in Bezug auf die Registernummer 39834859 nicht so.

Weiter führt die Firma CARTEL events & entertainment GmbH in ihrer Abmahnung aus, exklusiver Lizenznehmer der Bildmarke 30510468.3 zu sein. Ob dem so ist, dann diesseits momentan nicht nachvollzogen werden.

Der Abmahnung der Firma CARTEL events & entertainment GmbH liegt eine weitere Registerauskunft (Nr. 30411907.5) des DPMA aus dem Jahre 2006 bei.

Weiter fordert die Firma CARTEL events & entertainment GmbH mit der Abmahnung auf, die Benutzung der Bezeichnung „Spring Break“ sofort zu unterlassen.

Nach dem Hinweis auf eine durch eine „Konventionalstrafe abgesicherte Unterlassungserklärung“ folgt, zur Vermeidung eines Rechtsstreits, das Angebot eine „Lizenzverpflichtungserklärung“ innerhalb von 3 Tagen zu übersenden.

Diese Lizenz- und Verpflichtungserklärung sieht eine Lizenzgebühr in Höhe von 500 EUR für die Verwendung der Marke „Spring Break“ vor.

Wir können nicht raten, die Lizenz- und Verpflichtungserklärung ohne anwaltliche Beratung zu unterzeichnen.

Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie sofort!

Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.

Ansprechpartner

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