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Abmahnung Burberry

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Markenrechtsverletzungen sind im Bereich der Modeindustrie keine Seltenheit. Besonders betroffen sind international bekannte Marken, die ihre Schutzrechte konsequent durchsetzen. Eine dieser Marken ist die britische Luxusmodemarke Burberry, die insbesondere wegen ihres charakteristischen "Burberry Check"-Musters bekannt ist. In den letzten Jahren hat Burberry vermehrt gegen die unbefugte Nutzung ihrer Markenzeichen vorgegangen und Abmahnungen ausgesprochen.

Dabei werden die Interessen der Burberry Ltd. zunehmend von der Kanzlei CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner) vertreten. Diese Abmahnungen betreffen vor allem die Nutzung des "Burberry Check" in Bekleidungsstücken und Accessoires.

Im Folgenden werden die aktuellen Entwicklungen zu den Abmahnungen dargestellt.

Burberry-Abmahnung

Die Marke Burberry gehört zu den bekanntesten und traditionsreichsten Luxuslabels weltweit. Das ikonische "Burberry Check"-Muster, bestehend aus einem charakteristischen Karodesign, genießt weitreichenden markenrechtlichen Schutz.

In jüngster Zeit verschickt die Kanzlei CBH Rechtsanwälte im Namen von Burberry Ltd. vermehrt Abmahnungen an Händler und Verkäufer, die das Muster unberechtigt verwenden. Ziel dieser Abmahnungen ist es, Markenrechtsverletzungen zu unterbinden und eine rechtsverbindliche Unterlassungserklärung nebst Schadensersatz und anderem einzufordern.

Die abgemahnten Unternehmen und Einzelpersonen sehen sich jedoch häufig mit hohen Forderungen und teils komplexen rechtlichen Sachverhalten konfrontiert.

Aktuelle Burberry-Abmahnungen durch die Kanzlei CBH Rechtsanwälte

Die Kanzlei CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner) vertritt die Burberry Ltd. in markenrechtlichen Angelegenheiten und geht verstärkt gegen die unbefugte Nutzung des bekannten "Burberry Check"-Musterns vor. Das Burberry Check ist ein weltweit bekanntes Karo-Muster, das seit Jahrzehnten mit der Luxusmarke Burberry verbunden ist und unter anderem auf Schals, Bekleidung und Accessoires verwendet wird. Das Muster ist als Unions-Bildmarke (Nr. 000377580) markenrechtlich geschützt. Der Schutz umfasst die ausschließliche Verwendung durch Burberry oder durch vom Rechteinhaber autorisierte Händler. Die jüngsten Abmahnungen der Kanzlei CBH Rechtsanwälte richten sich gegen die Verwendung des Burberry Check auf Produkten, die ohne Genehmigung angeboten oder verkauft werden. Betroffen sind dabei insbesondere gewerbliche Anbieter, die Kleidung oder Accessoires mit dem charakteristischen Muster vertreiben.

Die Abmahnungen der Kanzlei CBH Rechtsanwälte enthalten folgende Hauptforderungen:

·         Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung:
Die Abgemahnten sollen schriftlich bestätigen, dass sie künftig auf die Verwendung des Burberry Check verzichten. Für den Fall von Verstößen soll die Zahlung einer empfindlich hohen Vertragsstrafe zu Gunsten von Burberry versprochen werden.

·         Auskunft über den Vertriebsweg:
Es wird verlangt, detaillierte Angaben zur Herkunft und zu den Vertriebskanälen der beanstandeten Produkte zu machen.

·         Vernichtung der Ware:
Die betroffenen Waren sollen auf eigene Kosten vernichtet werden, um eine weitere Nutzung auszuschließen.

·         Schadensersatzansprüche:
Der Schadensersatz richtet sich nach dem wirtschaftlichen Schaden, der Burberry durch die unerlaubte Nutzung entstanden ist.

·         Erstattung der Anwaltskosten:
Die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten sind vom Abgemahnten zu tragen. Der Gegenstandswert solcher Abmahnungen wird oft mit 200.000 € beziffert, was zu hohen Gebühren führt.

Die Abmahnungen durch CBH Rechtsanwälte sind grundsätzlich ernst zu nehmen. Aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung des Burberry Check wird die Markenrechtsverletzung konsequent verfolgt. Es ist jedoch nicht ratsam, die vorgefertigte Unterlassungserklärung ohne rechtliche Prüfung zu unterzeichnen, da diese häufig umfassende und langfristige Verpflichtungen beinhaltet. Zudem ist die Höhe des Schadensersatzes nicht pauschal festgelegt, sondern ist individuell unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu bestimmen und zu verhandeln.

Handlungsempfehlung:

·         Kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Anwalt für Markenrecht.

·         Prüfen Sie die Berechtigung der Abmahnung im konkreten Fall.

·         Lassen Sie die Unterlassungserklärung individuell anpassen, um Risiken zu minimieren.

Frühere Burberry-Abmahnungen durch die Kanzlei Preu Bohlig & Partner

Seit dem Jahr 2012 kennen wir die Abmahnungen von Burberry. Vor den aktuellen Abmahnungen durch die Kanzlei CBH Rechtsanwälte wurde Burberry bereits durch die Kanzlei Preu Bohlig & Partner vertreten. Diese Abmahnungen richteten sich ebenfalls gegen die unerlaubte Verwendung des "Burberry Check"-Musters im Zusammenhang mit Bekleidungsstücken und Accessoires.

Insbesondere im Jahr 2015 wurden mehrere Abmahnungen bekannt, die von der Burberry Ltd. durch die Hamburger Kanzlei Preu Bohlig & Partner ausgesprochen wurden. Auch hier stand der Schutz des markenrechtlich geschützten Karo-Musters im Vordergrund. Die damaligen Abmahnungen betrafen die identische Übernahme des "Check"-Designs (Gemeinschaftsbildmarken Nr. 000377580 und 003950037) im Rahmen des Vertriebs von Bekleidungsstücken.

Besondere rechtliche Aspekte bei Abmahnungen durch Burberry

Bei Abmahnungen durch Burberry ist ein zentraler Aspekt die Frage, ob die betroffene Person als Privatverkäufer oder als gewerblicher Händler auftritt. Grundsätzlich zielen die Abmahnungen auf gewerbliche Anbieter ab, die Produkte mit dem Burberry Check-Muster verkaufen, ohne über die erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen.

Reine Privatverkäufer haben allerdings nur wenig zu befürchten. Einmalige Verkäufe gebrauchter Burberry-Produkte sind in der Regel zulässig. Eine markenrechtliche Abmahnung droht nur, wenn die Verkäufe den Rahmen privater Gelegenheiten (unbeabsichtigt) überschreiten und somit doch eine gewerbliche Tätigkeit vermutet wird.

Gewerbliche Händler müssen hingegen sicherstellen, dass die gehandelten Produkte rechtmäßig in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gelangt sind. Der Verkauf von Plagiaten oder unautorisierten Produkten stellt eine Verletzung der Markenrechte dar und führt zu einer berechtigten Abmahnung.

Auch der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz spielt eine zentrale Rolle bei Abmahnungen durch Burberry. Nach der erstmaligen rechtmäßigen Inverkehrbringung eines Produkts im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) durch den Markeninhaber oder mit dessen Zustimmung gilt das Markenrecht als erschöpft. Dies bedeutet, dass die Ware innerhalb des EWR weiterverkauft werden darf, ohne dass eine erneute Zustimmung des Markeninhabers erforderlich ist.

Problemfall Parallelimporte: Produkte, die außerhalb des EWR hergestellt oder zuerst verkauft wurden und dann importiert werden, sind nicht durch den Erschöpfungsgrundsatz geschützt. Der Verkauf solcher Produkte ohne Genehmigung kann zu einer markenrechtlichen Abmahnung durch Burberry führen.

Modifizierte Unterlassungserklärung

In den von CBH Rechtsanwälte und Preu Bohlig & Partner versandten Abmahnungen wird regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Diese Erklärung kann jedoch weitreichende Verpflichtungen enthalten und sollte daher nicht unkritisch unterzeichnet werden.

 In vielen Fällen ist es ratsam, die vorformulierte Erklärung rechtlich überprüfen und modifizieren zu lassen. Dies kann eine Begrenzung des Vertragsstrafenrisikos sowie eine genauere Definition der Unterlassungspflichten umfassen. Risiken einer unüberlegten Unterschrift: Bei einer vorschnellen Unterzeichnung droht eine lebenslange Bindung, die auch künftige Handlungen betrifft. Verstöße gegen die Unterlassungserklärung können erhebliche Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro pro Verstoß nach sich ziehen.

 Um das Risiko von Vertragsstrafen und weitergehenden Verpflichtungen zu vermeiden, sollten die folgenden Schritte beachtet werden:

·         Lassen Sie die Abmahnung und die Unterlassungserklärung von einem spezialisierten Anwalt prüfen.

·         Verzichten Sie auf eine vorschnelle Reaktion ohne rechtlichen Beistand.

·         Klären Sie, ob die beanspruchten Markenrechte tatsächlich verletzt wurden und ob die Nutzung des "Burberry Check" zulässig ist.

Fazit

Die Abmahnungen von Burberry Ltd. wegen der unbefugten Nutzung des "Burberry Check" sind ein bedeutendes rechtliches Risiko für gewerbliche Händler und Verkäufer. Während die aktuellen Abmahnungen von der renommierten Kanzlei CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner) ausgesprochen werden, stammen frühere Abmahnungen aus dem Jahr 2012 von der Kanzlei Preu Bohlig & Partner. Die Forderungen umfassen in beiden Fällen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung der Anwaltskosten. Besonders der hohe Gegenstandswert von bis zu 200.000 € führt zu beträchtlichen finanziellen Belastungen.

Betroffene Händler sollten bei Erhalt einer solchen Abmahnung keinesfalls voreilig handeln. Die mitgelieferten Unterlassungserklärungen sind häufig zu weit gefasst und bergen das Risiko einer lebenslangen Bindung. Eine unkritische Unterschrift kann zudem zu erheblichen Vertragsstrafen führen, wenn es zu einem erneuten Verstoß kommt.

Kostenlose Erstberatung bei Abmahnung von Burberry

Haben Sie eine Abmahnung von Burberry Ltd. durch die Kanzlei CBH Rechtsanwälte oder Preu Bohlig & Partner erhalten? Reagieren Sie nicht vorschnell und unterzeichnen Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne rechtliche Prüfung.

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