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Abmahnung Bravado International Group Ltd.

Abmahnung Bravado International Group Ltd. „Rolling Stones“ und „Stones-Zunge“
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Die Bravado International Group Ltd. spricht eine markenrechtliche Abmahnung durch die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel aus.

Nach Angaben in dieser Abmahnung sei die Bravado International Group Ltd. exklusive Lizenznehmerin bezüglich verschiedener Rolling-Stones-Marken, wie z.B. der Marke „Rolling Stones“ und der Bildmarke mit der bekannten „Stones-Zunge“. Nachweise zu den Marken sind der Abmahnung nicht beigefügt.

Dem abgemahnten Händler wird mit der Abmahnung vorgehalten, Artikel (Merchandising-Produkte) vertrieben zu haben, ohne die entsprechende Lizenz für die Nutzung der Marken zu besitzen.

Insofern lässt die Bravado International Group Ltd. mit der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern. Hierbei ist von besonderer Bedeutung, dass durch die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung ein Vertrag zwischen der Bravado International Group Ltd. und dem Abgemahnten zustande kommt, der ein Leben lang Wirksamkeit erlangt. Daher sollte bei der Formulierung einer solchen Unterlassungserklärung größte Sorgfalt angewendet werden. Dies immer vor dem Hintergrund, dass die Bravado International Group Ltd. nach Zustandekommen eines solchen Unterlassungsvertrages vertragliche Ansprüche auf Zahlung einer empfindlichen Vertragsstrafe gegen den Unterlassungsschuldner im erneuten Verletzungsfall geltend machen kann. Die Unterlassungserklärung sollte daher zur Vermeidung unnötiger Risiken möglichst eng gefasst sein.

Weiter werden die Kosten der Abmahnung sowie ein Auskunftsanspruch geltend gemacht.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Bravado International Group Ltd. durch die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.

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