Abmahnung Body Point Betreibergesellschaft SE
Nachdem zunächst die Firma Body Point Products GmbH, Düsseldorf, zahlreiche wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch die Rechtsanwälte Sandhage, Berlin, hat aussprechen lassen, um anschließend in gerichtlichen Verfahren nach dem Vorwurf des Rechtsmissbrauchs jeweils einen „Rückzieher“ zu machen (wir berichteten), lässt nunmehr eine weitere Firma aus dem „Body-Point-Firmengeflecht“ abmahnen und zwar ebenfalls durch die Sandhage Rechtsanwälte.
Konkret sprechen die Rechtsanwälte Katrin und Gereon Sandhage diesmal eine Abmahnung im Namen der Firma Body Point Betreibergesellschaft SE, Angermunder Straße 126, 40489 Düsseldorf, vertreten durch den Vorstand Markus van Loon, aus.
Gegenstand der an ein Unternehmen gerichteten Abmahnung ist der Vorwurf der Versendung einer unerlaubt „SPAM-Mail“ an eine E-Mail-Adresse der Firma Body Point Betreibergesellschaft SE.
In der durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage unterzeichneten Abmahnung wird dem Empfänger zunächst vorgeworfen, dass die Firma Body Point Betreibergesellschaft SE jüngst habe feststellen müssen, dass im Zusammenhang mit der Erbringung einer Dienstleistung unerbetene E-Mail-Werbung versandt worden sei. Diesbezüglich sei weiter festzustellen, dass die Firma Body Point Betreibergesellschaft SE weder Kunde des Empfängers der Abmahnung sei noch in sonstiger Geschäftsbeziehung zu ihm stünde. Zu keinem Zeitpunkt der Empfänger der Abmahnung durch die Firma Body Point Betreibergesellschaft SE aufgefordert worden, per elektronischer Post Werbung zukommen zu lassen, noch sei eine derartige Verfahrensweise gebilligt worden.
Die Sandhage Rechtsanwälte resümieren anschließend, dass damit ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Firma Body Point Betreibergesellschaft SE vorliege und fordern den Empfänger der Abmahnung dazu auf, unter Fristsetzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugunsten der Body Point Betreibergesellschaft SE abzugeben.
Falls die hierzu gesetzte Frist fruchtlos verstreicht, würden die Rechtsanwälte Gereon und Katrin Sandhage der Firma Body Point Betreibergesellschaft SE anraten, die Ansprüche mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Überdies erklärt Rechtsanwalt Sandhage in seiner Abmahnung weiter, dass ein Schadensersatzanspruch nach § 823 BGB i.V.m. § 281 BGB (???) bestünde, so dass die Kosten der Einschaltung der Kanzlei Sandhage zu erstatten seien.
Ausgehend von einem Gegenstandswert/Streitwert von 6.000,00 € werden Abmahnkosten in Höhe von 459,40 € (netto) gefordert.
Der Abmahnung liegt sodann eine entsprechende Kostennote der Rechtsanwälte Sandhage bei, die an die Firma Body Point Betreibergesellschaft SE, Angermunder Straße 126, 40489 Düsseldorf, adressiert ist.
Ebenfalls haben die Rechtsanwälte Sandhage eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vorformuliert, die ein Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 € sowie ein Anerkenntnis aller Schadensersatzansprüche beinhaltet.
Eine solche Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ohne vorherige Prüfung und Überarbeitung unterschrieben werden - sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben (von denen uns mittlerweile schon mehrfach berichtet worden ist), legen wir Ihnen dringend nahe, umgehend fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Schlimmeres sowie unnötige Kosten und Risiken zu vermeiden.
Auch wenn die unverlangte Zusendung von Werbung per E-Mail, also die sog. Spam-Mails, regelmäßig, bspw. wegen der fehlenden Double-Opt-In-Lösung, unzulässig sind, muss man stets den konkreten Sachverhalt im Augen behalten.
In Bezug auf den behaupteten Eingriff in den eingerichteten und ausübten Gewerbebetrieb der Firma Body Point Betreibergesellschaft SE stellt sich bspw. die konkrete Frage, welcher Gewerbebetrieb eingerichtet und ausgeübt worden sein soll.
Zumindest über das Vermögen der Firma Body Point AG, die ebenfalls durch den Vorstand Markus van Loon sowie durch Christine Schmitz (alias Tine Schmitz) vertreten wird, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden, AG Düsseldorf - Az. 500 IN 2/13.
Auch die ehemaligen Geschäftsräume der Firmen Body Point in der Angermunder Straße 126, Düsseldorf, sind zwischenzeitlich weitgehend geräumt und werden wieder zur Miete angeboten:
Wir sind gespannt, wie es weitergeht und werden bei Neuigkeiten berichten – Betroffene können sich ebenfalls gern beteiligen oder sich melden...
UPDATE 02.08.2013: Keine Vollmachtsvorlage
Die im Namen der Firma Body Point Betreibergesellschaft SE abmahnenden Rechtsanwälte Sandhage verweigern auf Anfrage ausdrücklich die Vorlage einer auf sich lautenden Vollmacht.
In einem entsprechenden Antwortschreiben erklärt Rechtsanwalt Gereon Sandhage, dass "der Bundesgerichtshof für jedermann in der Bundesrepublik Deutschland entschieden" habe, dass die Abgabe einer erforderlichen strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht von der Vorlage einer Vollmacht und auch sonst nicht von irgendwelchen Bedigungen abhängig gemacht werden könne. Gleichzeitig droht Rechtsanwalt Sandhage nochmals die Beantragung einer einstweiligen Verfügung an - im Widerspruchsverfahren könnten dann dem Gericht die Bedenken zur Vollmacht seiner Mandantin vorgetragen werden, so RA Gereon Sandhage weiter.
Wir können insoweit natürlich nur mutmaßen, dass Rechtsanwalt Sandhage insoweit Wesentliches übersehen hat. Allerdings stellt sich zudem die Frage, welche Hindernisse der Vorlage einer Vollmacht überhaupt entgegenstehen (eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung unterstellt).
Wir sind weiterhin gespannt und werden natürlich bei Neuigkeiten berichten...
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