Abmahnung BMW AG durch KLAKA Rechtsanwälte? Soforthilfe!

Abmahnung von BMW AG wegen Markenrechtsverletzung
Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Bayerische Motoren Werke AG (BMW AG), Petuelring 130, 80809 München, vor. Diese Abmahnung von BMW wurde durch die Kanzlei Klaka Rechtsanwälte ausgesprochen und betrifft eine Markenverletzung.
Abmahnung der BMW AG: Hintergrund und rechtliche Grundlagen
In der Abmahnung BMW heißt es zunächst, dass die BMW AG die berühmten „M"-Automobile, die Sportwagenserie der straßenzugelassenen Fahrzeuge, herstelle und vertreibe. Die Marke BMW sowie das M-Logo seien für Kraftfahrzeuge seit langer Zeit zugunsten der BMW AG geschützt und damit markenrechtlich ihr vorbehalten.
Darüber hinaus trete die BMW AG auch mit der Bezeichnung M GmbH auf. In der Anlage zur markenrechtlichen Abmahnung finden sich einige Nachweise, um die Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung zu begründen.
Die BMW AG nutze die Bezeichnung „MDrive“ auf ihrer Internetseite bmw.de. Die für die BMW AG registrierte und für die „M"-Sportwagenserie bekannte Marke „M"-Raute sei markenrechtlich geschützt, unter anderem auch für Tuning von Motoren und Kraftfahrzeugen. Dies ergebe sich aus den Markenregistrierungen DE2025560, DE302008052159 sowie EM 04059671. Zudem enthält die Abmahnung BMW ein Umfragegutachten vom 11.06.2010. Ferner sei die Bayerische Motoren Werke AG Inhaberin der Wortmarke „MDrive".
BMW Abmahnung durch Klaka Rechtsanwälte: Die Vorwürfe
Mit der Abmahnung durch Klaka Rechtsanwälte wird die Nutzung der Marken „M“ und „MDrive“ beanstandet.
Der abgemahnte Empfänger dieser Abmahnung der BMW AG lehne sich mit der Bezeichnung „m-drive" an die bekannte Markenserie an. Dadurch werde der Ruf der Marke BMW ohne Rechtfertigung auf das Unternehmen des Abgemahnten und dessen Dienstleistungen übertragen.
Auch liege eine Rufausbeutung/Trittbrettfahrerei vor, so die Kanzlei Klaka Rechtsanwälte in ihrer Argumentation.
Erst kürzlich habe das Landgericht München I die Bezeichnung „M-Racing" als eindeutige Markenrechtsverletzung eingestuft (Az.: 11 HK O 12094/09 vom 16.01.2014).
Unterlassungserklärung nach Abmahnung der BMW AG
Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugunsten der BMW AG. Der Abgemahnte soll die strafbewehrten Unterlassungserklärung abgeben. Allerdings wird ihm eine großzügige Aufbrauchsfrist eingeräumt.
Zusätzlich werden Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 150.000,00 € geltend gemacht.
Auch wenn solche Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen möglicherweise begründet sein können, sollte die Unterlassungserklärung erst nach Rücksprache mit einem im Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt abgegeben werden. So lassen sich in der Zukunft hohe Vertragsstrafen und weitere Kosten vermeiden.
BMW Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung: Weitere Fälle
UPDATE 11/2016: Weitere Abmahnung durch Klaka Rechtsanwälte
Erneut wurde eine Abmahnung BMW durch die Kanzlei Klaka Rechtsanwälte ausgesprochen. Diesmal betrifft es die M-Marken, die zugunsten der BMW AG geschützt sind („M Sport Package“, „M Power“, „M Performance“, „M series“, „M Cars“, „M Models“, „M TRACK MODE“, „MDrive“).
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, die Zeichen der Marken durch den Vertrieb von Kfz-Tuningzubehör unter „M-Style“ verletzt zu haben.
Die Abmahnung der BMW AG wegen der Verletzung der Marke umfasst weitgehende Unterlassungsansprüche sowie Forderungen auf Auskunft, Rechnungslegung und Schadensersatz.
Zusätzlich werden Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 450.000,00 € geltend gemacht.
UPDATE 02/2017: Aussetzung/Überlassung von Waren (Radnabenabdeckungen mit BMW-Logo)
Die BMW AG hat durch das Hauptzollamt von einem Import von Radnabenabdeckungen mit BMW-Logo erfahren, der eine Markenrechtsverletzung darstellen soll.
Der Empfänger des Schreibens wird mit der Markenabmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zustimmung zur Vernichtung der Waren aufgefordert.
Sollte die Abgabe nicht fristgerecht erfolgen, drohen erhebliche Kostenforderungen.
UPDATE 08/2021: Klage der BMW AG wegen Markenrechtsverletzung
Die BMW AG lässt durch die Kanzlei Klaka Rechtsanwälte eine weitere markenrechtliche Abmahnung aussprechen.
Gegenstand der Abmahnung BMW ist diesmal nicht nur die Marke „BMW“, sondern auch die Wortmarke MINI sowie das MINI Logo.
Mit der Abmahnung wird ein Onlineangebot über einen Charger (MINI Flexible Fast Charger) beanstandet.
Der Gegenstandswert der Abmahnung der BMW AG beträgt 500.000,00 €.
UPDATE 10/2021: Klaka Rechtsanwälte erteilen weitere Abmahnung durch Rechtsanwalt
Eine weitere Abmahnung durch Klaka Rechtsanwälte betrifft die Marken „M“, „M Performance“ und das M-Logo.
Nach Angaben der Kanzlei Klaka Rechtsanwälte handelt es sich bei den Marken um bekannte Zeichen gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG.
Infolgedessen fordert die BMW AG zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.
Die beigefügte Unterlassungserklärung sei jedoch zu weit gefasst, weshalb dringend davon abzuraten ist, diese ohne im Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu unterzeichnen.
Wenn auch Sie eine Abmahnung von BMW erhalten haben sollten, nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
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Alexander Bräuer
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