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Abmahnung BLOM Deutschland GmbH

Abmahnung BLOM Deutschland GmbH durch die Kanzlei Meissner & Meissner
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Haben Sie eine Abmahnung der Blom Deutschland GmbH erhalten? Dann wird Ihnen in der Regel vorgeworfen, ein Luftbild oder Kartenmaterial ohne entsprechende Lizenz im Internet verwendet zu haben. Die Abmahnungen werden häufig durch die Meissner & Meissner Rechtsanwälte ausgesprochen.

In den uns vorliegenden Fällen geht es typischerweise um die Nutzung von Luftbildern oder Kartenausschnitten, etwa aus Diensten wie Bing Maps, die auf einer Website eingebunden oder anderweitig verwendet wurden. Aus Sicht der Abmahner stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar.

Mit der Abmahnung der Blom Deutschland GmbH werden Betroffene in der Regel aufgefordert,

Die gesetzten Fristen sind häufig kurz, sodass viele Betroffene unter erheblichem Zeitdruck stehen.

Dennoch sollte eine solche Abmahnung nicht vorschnell beantwortet werden. Insbesondere die beigefügte Unterlassungserklärung kann weitreichende rechtliche Verpflichtungen begründen und erhebliche Vertragsstrafenrisiken für die Zukunft enthalten.

Im Folgenden erläutern wir, wer hinter der Abmahnung steht, welche Vorwürfe typischerweise erhoben werden und worauf Betroffene bei einer Abmahnung der Blom Deutschland GmbH achten sollten.

Wer ist die Blom Deutschland GmbH?

Bei der Blom Deutschland GmbH handelt es sich um ein Unternehmen, das im Bereich der Geodatenverarbeitung und Luftbildaufnahmen tätig ist. Das Unternehmen erstellt und vermarktet unter anderem digitale Karten, Luftbilder und geografische Daten, die in verschiedenen Anwendungen genutzt werden können.

Zu den angebotenen Leistungen gehören insbesondere die Erstellung und Bereitstellung von hochauflösenden Luftbildern, die beispielsweise in Kartendiensten, Immobilienanzeigen oder Unternehmenswebseiten Verwendung finden.

Solche Luftbilder sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Die Nutzungsrechte liegen bei dem jeweiligen Rechteinhaber oder werden durch entsprechende Lizenzvereinbarungen geregelt. Eine Verwendung ist daher grundsätzlich nur zulässig, wenn eine entsprechende Lizenz oder Nutzungsberechtigung besteht.

Im Zusammenhang mit der Abmahnung der Blom Deutschland GmbH wird häufig geltend gemacht, dass bestimmte Luftbilder ohne die erforderlichen Nutzungsrechte verwendet wurden. Ziel der Abmahnung ist es aus Sicht des Unternehmens, die unberechtigte Nutzung solcher Inhalte zu unterbinden und entsprechende Ansprüche durchzusetzen.

Abmahnung durch Meissner & Meissner Rechtsanwälte

Die Abmahnungen der Blom Deutschland GmbH werden nach unserer Erfahrung regelmäßig durch die Kanzlei Meissner & Meissner Rechtsanwälte ausgesprochen. Dabei handelt es sich um eine auf das Urheberrecht spezialisierte Kanzlei, die im Auftrag der Rechteinhaber gegen die unberechtigte Nutzung geschützter Inhalte vorgeht.

In den Abmahnschreiben wird den Betroffenen vorgeworfen, ein urheberrechtlich geschütztes Luftbild oder Kartenmaterial ohne entsprechende Lizenz verwendet zu haben. Die Nutzung erfolgt dabei häufig im Internet, etwa auf einer Unternehmenswebsite oder in einem Onlineangebot.

Die Kanzlei Meissner & Meissner Rechtsanwälte fordert in diesen Fällen regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, um zukünftige Rechtsverletzungen zu verhindern. Darüber hinaus werden Schadensersatzansprüche sowie die Erstattung von Anwaltskosten geltend gemacht.

Für Betroffene ist wichtig zu wissen, dass solche urheberrechtlichen Abmahnungen nicht ungeprüft hingenommen werden sollten. Die rechtliche Bewertung hängt häufig von den konkreten Umständen der Nutzung ab.

Welche Vorwürfe enthält die Abmahnung?

In einer Abmahnung der Blom Deutschland GmbH wird in der Regel geltend gemacht, dass ein urheberrechtlich geschütztes Luftbild oder Kartenmaterial ohne entsprechende Lizenz genutzt wurde.

Der zentrale Vorwurf besteht meist darin, dass ein solches Bild im Internet öffentlich zugänglich gemacht wurde, ohne dass die erforderlichen Nutzungsrechte vorlagen. Dies kann nach Ansicht der Abmahner eine Verletzung des Urheberrechts darstellen.

Typischerweise werden dabei insbesondere folgende Punkte beanstandet:

  • Nutzung eines Luftbildes ohne Lizenz
  • Verwendung von Kartenausschnitten, etwa aus Diensten wie Bing Maps
  • Veröffentlichung des Bildmaterials auf einer Website oder in einem Onlineangebot

Rechtlich wird dies häufig als unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung bewertet.

Für Betroffene ist dabei häufig überraschend, dass bereits scheinbar einfache Handlungen – etwa das Einfügen eines Kartenausschnitts auf einer Website – als urheberrechtlich relevante Nutzung angesehen werden können.

Typische Konstellationen bei einer Blom-Abmahnung

Nach den uns vorliegenden Fällen betreffen Abmahnungen der Blom Deutschland GmbH häufig wiederkehrende typische Nutzungssituationen. In vielen Fällen ist den Betroffenen nicht bewusst, dass sie durch ihr Verhalten urheberrechtlich geschützte Inhalte verwenden.

Zu den häufigsten Konstellationen gehören insbesondere:

Verwendung von Luftbildern auf Websites

Oft werden Luftbilder zur Darstellung eines Unternehmensstandorts auf einer Website eingebunden. Solche Bilder sollen Besuchern eine bessere Orientierung ermöglichen, können jedoch urheberrechtlich geschützt sein.

Nutzung von Kartenausschnitten aus Bing Maps

Ein häufiger Vorwurf betrifft die Verwendung von Kartenausschnitten aus Bing Maps. Dabei wird beispielsweise ein Screenshot erstellt und auf der eigenen Website eingebunden.

Einsatz in Immobilienanzeigen

Auch in Immobilienanzeigen werden häufig Luftbilder verwendet, um die Lage eines Objekts zu verdeutlichen. Wenn hierfür keine Lizenz vorliegt, kann dies eine Abmahnung auslösen.

Verwendung von Screenshots aus Kartendiensten

Viele Betroffene nutzen Screenshots aus Google Maps oder anderen Kartendiensten, ohne sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Klaren zu sein. Auch solche Nutzungen können als urheberrechtlich relevant angesehen werden.

Diese Beispiele zeigen, dass Abmahnungen der Blom Deutschland GmbH häufig alltägliche Nutzungssituationen betreffen, bei denen sich Betroffene der rechtlichen Problematik nicht bewusst sind.

Warum Luftbilder aus Google Maps oder Bing Maps nicht frei nutzbar sind

Viele Betroffene gehen davon aus, dass Karten oder Luftbilder aus Diensten wie Google Maps oder Bing Maps frei verwendet werden dürfen. Dies ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum.

Die dort angezeigten Inhalte sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Häufig stammen die verwendeten Luftbilder von spezialisierten Unternehmen wie der Blom Deutschland GmbH, die entsprechende Nutzungsrechte innehaben oder die Bilder selbst erstellt haben.

Eine Nutzung solcher Inhalte ist grundsätzlich nur im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen der Plattformen zulässig. Diese erlauben in der Regel keine eigenständige Verwendung von Screenshots oder Kartenausschnitten außerhalb der vorgesehenen Funktionen.

Wer beispielsweise einen Screenshot eines Kartenausschnitts erstellt und auf einer eigenen Website einbindet, nutzt das Bildmaterial eigenständig und verlässt damit regelmäßig den zulässigen Nutzungsrahmen.

Gerade im Internet ist es technisch einfach, entsprechende Inhalte zu kopieren und weiterzuverwenden. Rechtlich ist eine solche Nutzung jedoch nur dann zulässig, wenn eine entsprechende Lizenz oder Nutzungsberechtigung vorliegt.

Vor diesem Hintergrund können auch scheinbar einfache Handlungen – wie die Verwendung eines Kartenausschnitts – eine urheberrechtliche Abmahnung der Blom Deutschland GmbH auslösen.

Welche Forderungen stellt die Blom Deutschland GmbH?

Eine Abmahnung der Blom Deutschland GmbH enthält in der Regel mehrere Forderungen, die innerhalb einer relativ kurzen Frist erfüllt werden sollen. Ziel der Abmahnung ist es aus Sicht des Unternehmens, die beanstandete Nutzung von Luftbildern oder Kartenmaterial künftig zu unterbinden.

Im Mittelpunkt steht meist die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Mit dieser Erklärung soll sich der Empfänger verpflichten, das betreffende Bildmaterial künftig nicht mehr ohne entsprechende Lizenz zu verwenden. Gleichzeitig wird für jeden zukünftigen Verstoß eine Vertragsstrafe versprochen.

Darüber hinaus wird in der Regel Schadensersatz geltend gemacht. Dieser wird häufig nach dem Prinzip der sogenannten Lizenzanalogie berechnet, also danach, welche Lizenzgebühr für die Nutzung des Bildmaterials angefallen wäre.

Zusätzlich wird die Erstattung von Anwaltskosten verlangt. Teilweise werden auch weitere Kostenpositionen, etwa für die Ermittlung der Nutzung, geltend gemacht.

In einigen Fällen wird der Abgemahnte zudem aufgefordert, Auskunft über Art und Umfang der Nutzung zu erteilen.

Für Betroffene ist wichtig zu wissen, dass die in einer Abmahnung der Blom Deutschland GmbH erhobenen Forderungen im Einzelfall überprüft werden sollten. Gerade im Urheberrecht kommt es häufig auf die konkreten Umstände der jeweiligen Nutzung an.

Wie hoch sind die Forderungen in einer Blom-Abmahnung?

Die Höhe der Forderungen in einer Abmahnung der Blom Deutschland GmbH kann im Einzelfall variieren, bewegt sich jedoch häufig in einem bestimmten Rahmen.

Typischerweise setzen sich die geforderten Beträge aus mehreren Positionen zusammen:

  • Anwaltskosten auf Grundlage eines angesetzten Streitwerts
  • Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie
  • teilweise zusätzliche Ermittlungskosten

In uns bekannten Fällen werden für die Anwaltskosten häufig Streitwerte im Bereich von etwa 7.500 € zugrunde gelegt. Daraus können sich Kosten in einer Größenordnung von rund 700 € ergeben.

Hinzu kommt regelmäßig ein Schadensersatzanspruch, der sich je nach Nutzung und Bildmaterial auf mehrere hundert bis über 1.000 € belaufen kann.

Insgesamt können sich die Forderungen aus einer Abmahnung der Blom Deutschland GmbH somit auf über 1.000 € bis hin zu mehr als 2.000 € summieren.

Die konkrete Höhe hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, etwa:

  • Art und Umfang der Nutzung
  • Dauer der Verwendung
  • Reichweite der Veröffentlichung
  • wirtschaftlicher Zusammenhang der Nutzung

Gerade deshalb sollten die geltend gemachten Beträge im Einzelfall sorgfältig geprüft werden.

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung – erhebliche Risiken für die Zukunft

Ein zentraler Bestandteil der Abmahnung der Blom Deutschland GmbH ist die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Viele Betroffene unterschätzen jedoch die rechtliche Tragweite einer solchen Erklärung.

Mit der Unterzeichnung verpflichten Sie sich rechtlich verbindlich, die beanstandete Nutzung künftig zu unterlassen. Gleichzeitig wird für jeden zukünftigen Verstoß eine Vertragsstrafe versprochen. Diese kann je nach Formulierung mehrere tausend Euro betragen.

Besonders wichtig ist, dass eine Unterlassungserklärung in der Regel dauerhaft wirkt. Sie begründet ein vertragliches Schuldverhältnis zwischen dem Abmahner und dem Empfänger der Abmahnung. Bereits ein erneuter Verstoß – etwa durch ein weiteres Bild oder eine ähnliche Nutzung – kann dann eine Vertragsstrafe auslösen.

Hinzu kommt, dass die der Abmahnung der Blom Deutschland GmbH beigefügten Unterlassungserklärungen häufig sehr weit formuliert sind. Wer eine solche Erklärung ungeprüft unterschreibt, verpflichtet sich möglicherweise weitergehend, als rechtlich erforderlich wäre.

Gerade deshalb sollte eine Unterlassungserklärung sorgfältig geprüft werden. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, statt der vorformulierten Erklärung eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, um unnötige Risiken und mögliche Vertragsstrafen für die Zukunft zu reduzieren.

Warum viele Betroffene die Abmahnung zunächst nicht verstehen

Viele Empfänger einer Abmahnung der Blom Deutschland GmbH sind zunächst überrascht oder verunsichert, weil sie sich keiner bewussten Rechtsverletzung schuldig fühlen.

Typische Gedanken sind etwa:

  • „Das Bild war doch im Internet frei zugänglich“
  • „Ich habe nur einen Screenshot verwendet“
  • „Das war doch nur zur Orientierung für meine Kunden gedacht“

Gerade bei Kartenmaterial oder Luftbildern wird häufig davon ausgegangen, dass diese frei genutzt werden dürfen. Tatsächlich sind solche Inhalte jedoch in der Regel urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen verwendet werden.

Hinzu kommt, dass viele Nutzungen im Alltag eher beiläufig erfolgen, etwa bei der Erstellung einer Website oder eines Onlineangebots. Die rechtlichen Hintergründe sind dabei oft nicht bekannt.

Aus diesem Grund betreffen Abmahnungen der Blom Deutschland GmbH häufig Fälle, in denen Betroffene unbewusst gegen urheberrechtliche Vorschriften verstoßen haben.

Gerade deshalb ist es wichtig, eine solche Abmahnung nicht vorschnell als berechtigt oder unberechtigt einzuordnen, sondern die konkrete Situation sorgfältig prüfen zu lassen.

Unsere Erfahrung mit Abmahnungen der Blom Deutschland GmbH

Abmahnungen der Blom Deutschland GmbH sind im Bereich des Urheberrechts seit vielen Jahren bekannt. Auch unserer Kanzlei liegt eine entsprechende Abmahnung wegen der Nutzung von Luftbildern und Kartenmaterial vor.

Aus unserer Erfahrung handelt es sich häufig um Konstellationen, in denen Betroffene Kartenmaterial oder Luftbilder im Internet verwendet haben, ohne sich der urheberrechtlichen Problematik bewusst zu sein. Gerade bei der Nutzung von Bing Maps oder ähnlichen Kartendiensten wird häufig unterschätzt, dass eine eigenständige Verwendung – etwa durch Screenshots – rechtlich unzulässig sein kann.

Die rechtliche Bewertung hängt dabei stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Insbesondere kann eine Rolle spielen, in welchem Umfang das Bild genutzt wurde und in welchem Zusammenhang die Veröffentlichung erfolgt ist.

Durch unsere Erfahrung mit Abmahnungen der Blom Deutschland GmbH sind wir mit den typischen Vorwürfen und Forderungen vertraut und können Betroffenen eine erste Einschätzung ihrer Situation geben.

Wie Betroffene auf eine Abmahnung reagieren sollten

Wenn Sie eine Abmahnung der Blom Deutschland GmbH erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und die gesetzte Frist beachten. Auch wenn der Vorwurf überraschend erscheinen mag, ist es in der Regel keine gute Idee, eine solche Abmahnung einfach zu ignorieren.

Zunächst empfiehlt es sich, den Inhalt der Abmahnung genau zu prüfen. Dabei sollte insbesondere geklärt werden, welches konkrete Luftbild oder Kartenmaterial beanstandet wird und in welchem Zusammenhang die Nutzung erfolgt ist.

Besondere Vorsicht ist bei der beigefügten Unterlassungserklärung geboten. Diese sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden, da sie langfristige rechtliche Verpflichtungen begründen kann. Auch die geforderten Zahlungen sollten erst nach einer rechtlichen Bewertung erfolgen.

In vielen Fällen kann eine Abmahnung der Blom Deutschland GmbH rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben, die über den ersten Eindruck hinausgehen. Eine sorgfältige Prüfung kann helfen, die Situation richtig einzuordnen und eine angemessene Reaktion zu entwickeln.

Gerade im Urheberrecht kommt es häufig auf die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls an. Deshalb kann es sinnvoll sein, eine solche Abmahnung zunächst rechtlich prüfen zu lassen, bevor weitere Schritte erfolgen.

Kostenlose Erstberatung bei einer Abmahnung der Blom Deutschland GmbH

Wenn Sie eine Abmahnung der Blom Deutschland GmbH erhalten haben, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung, in der wir Ihre Situation kurz einschätzen und Ihnen eine erste rechtliche Orientierung geben.

Dabei prüfen wir insbesondere:

  • den Inhalt der Abmahnung der Blom Deutschland GmbH
  • die geltend gemachten urheberrechtlichen Vorwürfe
  • die beigefügte Unterlassungserklärung
  • mögliche rechtliche Handlungsoptionen

Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, wie Sie weiter vorgehen möchten. Wenn Sie wünschen, übernehmen wir auch die weitere rechtliche Vertretung im Zusammenhang mit einer Abmahnung durch die Blom Deutschland GmbH.

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