Abmahnung blickwinkel – Dr. Torsten Schröer
Uns liegt eine Abmahnung von blickwinkel – Dr. Torsten Schröer vor. Vertreten wird die Bildagentur in diesem Fall durch die Hamburger Kanzlei Westermann & Scholl. Gegenstand des Schreibens ist der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an einem Foto, das ohne entsprechende Lizenz im Internet – konkret auf Facebook – öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll.
Im Folgenden zeigen wir, wer hinter dieser Abmahnung steht, welche Forderungen geltend gemacht werden und welche rechtlichen sowie finanziellen Risiken für den Abgemahnten bestehen. Zudem erläutern wir, warum es nicht ratsam ist, eine solche Abmahnung ungeprüft zu akzeptieren, und weshalb anwaltliche Unterstützung in dieser Situation sinnvoll ist.
Wer steckt hinter der Abmahnung? Blickwinkel – Dr. Torsten Schröer und die Kanzlei Westermann & Scholl
Abgemahnt wird durch die Bildagentur blickwinkel – Dr. Torsten Schröer, mit Sitz in der Eckardtstraße 101, 58453 Witten. Über die Plattform blickwinkel.de bietet die Agentur Fotos an, für die nach eigener Darstellung ausschließliche Nutzungsrechte bestehen.
Anwaltlich vertreten wird Dr. Schröer von der Hamburger Kanzlei Westermann & Scholl, Händelstraße 6, 22761 Hamburg. Im Auftrag ihres Mandanten machen die Anwälte Ansprüche auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Zahlung von Schadensersatz sowie Ersatz der Anwaltskosten geltend.
Hintergrund der Abmahnung: Urheberrechtsverletzung durch Bildnutzung
In der Abmahnung wird dem Adressaten vorgeworfen, ein bestimmtes Foto ohne entsprechende Lizenz genutzt zu haben. Konkret geht es um ein Bild aus dem Bestand der Bildagentur blickwinkel, das auf Facebook öffentlich zugänglich gewesen sein soll. Nach Darstellung von Dr. Torsten Schröer besitzt blickwinkel die ausschließlichen Nutzungsrechte an diesem Foto. Da auf vorherige Kontaktversuche nicht reagiert worden sei, werde nun die formale Abmahnung ausgesprochen.
Der Kernvorwurf lautet damit: Das betroffene Foto wurde ohne die erforderliche Einwilligung oder Lizenzrechte ins Internet gestellt und damit das Urheberrecht verletzt.
Forderungen in der Abmahnung: Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung
Die Abmahnung von blickwinkel – Dr. Torsten Schröer, vertreten durch die Kanzlei Westermann & Scholl, enthält mehrere Ansprüche:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Der Abgemahnte soll sich verpflichten, das betroffene Foto zukünftig nicht mehr ohne Erlaubnis öffentlich zugänglich zu machen. Zur Vermeidung weiterer Verstöße wird die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung verlangt. Diese Erklärung ist mit einer Vertragsstrafe verbunden, die im Falle einer erneuten Nutzung fällig würde. - Schadensersatzforderungen
Für die unlizenzierte Nutzung des Fotos wird ein Schadensersatz in Höhe von 1.000 € angesetzt. Hinzu kommt ein 100%-Zuschlag wegen der fehlenden Urhebernennung, sodass sich der Gesamtbetrag auf 2.000 € beläuft. - Erstattung von Anwaltskosten
Zusätzlich verlangt die Kanzlei Westermann & Scholl die Erstattung der Abmahnkosten. Diese belaufen sich nach einem Streitwert von 9.000 € auf 887,03 €.
Insgesamt ergibt sich so ein geforderter Gesamtbetrag von 2.887,03 €, der innerhalb weniger Tage auf das Kanzleikonto überwiesen werden soll.
Die Bedeutung strafbewehrter Unterlassungserklärungen und Risiken für die Zukunft
Besondere Aufmerksamkeit verdient die in der Abmahnung geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Mit einer solchen Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte verbindlich, das gerügte Verhalten – hier die unlizenzierte Nutzung des Fotos – künftig zu unterlassen.
Problematisch ist, dass eine Unterlassungserklärung dauerhaft bindend, also lebenslänglich, wirkt und weitreichende Konsequenzen haben kann:
Vertragsstrafenrisiko: Jeder erneute – auch unbeabsichtigte – Verstoß gegen die Erklärung löst eine Vertragsstrafe aus. Diese kann schnell mehrere tausend Euro betragen – in der Regel: 5.000,00 € pro Verstoß.
Weite Reichweite: Vorformulierte Erklärungen sind häufig sehr weit gefasst und gehen über den konkreten Einzelfall hinaus. Dadurch können Betroffene in Zukunft in Situationen geraten, die ebenfalls eine Vertragsstrafe auslösen.
Lebenslängliche Wirkung: Eine einmal abgegebene Erklärung ist nicht ohne Weiteres widerrufbar oder kündbar. Sie begleitet den Betroffenen in der Regel ein Leben lang.
Gerade deshalb sollte eine Unterlassungserklärung niemals vorschnell und ungeprüft unterschrieben werden. Es ist in der Regel sinnvoll, den Inhalt anwaltlich prüfen zu lassen oder eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die die Risiken reduziert.
Unsere Kanzlei unterstützt Abgemahnte dabei, die richtige Strategie zu wählen und unnötige Folgekosten zu vermeiden.
Welche Verteidigungsstrategien sind möglich?
Wer eine Abmahnung von blickwinkel – Dr. Torsten Schröer erhält, sollte besonnen reagieren und die Situation rechtlich prüfen lassen. Es gibt mehrere Verteidigungsansätze, die je nach Fall in Betracht kommen:
- Prüfung der Berechtigung der Abmahnung
Zunächst muss geklärt werden, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Nicht selten bestehen Zweifel daran, ob der Abmahner die ausschließlichen Rechte am betroffenen Bild hat oder ob die Nutzung vielleicht doch lizenziert war. - Überprüfung der Forderungen
Schadensersatzsummen und Anwaltskosten werden häufig hoch angesetzt. Es lohnt sich, die Berechnungsgrundlagen zu kontrollieren und gegebenenfalls anzufechten. - Modifizierte Unterlassungserklärung
Anstelle der oft sehr weit gefassten vorformulierten Erklärung kann eine eingeschränkte, anwaltlich formulierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. So wird das Risiko künftiger Vertragsstrafen reduziert, ohne das Verfahren unnötig zu verschärfen. - Verhandlung über Zahlungen
In vielen Fällen ist es möglich, über die Höhe der geforderten Zahlungen zu verhandeln oder eine Einigung zu erzielen, die die Belastung für den Abgemahnten verringert.
Welche Strategie im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von den konkreten Umständen ab. Eine sorgfältige juristische Prüfung ist daher unverzichtbar.
Warum anwaltliche Hilfe entscheidend ist
Eine Abmahnung im Urheberrecht – wie im Fall blickwinkel – Dr. Torsten Schröer – ist keine bloße Formalität. Sie bringt erhebliche finanzielle Risiken mit sich und kann durch die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung langfristige Verpflichtungen begründen.
Typische Fehler entstehen, wenn Betroffene:
- die Abmahnung ignorieren und dadurch ein Gerichtsverfahren riskieren,
- die geforderte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben und sich damit dauerhaft binden,
- oder vorschnell die gesamte geforderte Summe zahlen, ohne die Berechtigung und Höhe der Forderung überprüfen zu lassen.
Ein erfahrener Anwalt kann:
- die Berechtigung der Abmahnung überprüfen,
- die Unterlassungserklärung prüfen und gegebenenfalls in entschärfter Form („modifizierte Unterlassungserklärung“) abfassen,
- die Höhe von Schadensersatz und Kosten anfechten oder nachverhandeln,
- und sicherstellen, dass keine unnötigen Risiken für die Zukunft entstehen.
Gerade weil die Folgen einer falschen Reaktion gravierend sein können, ist professionelle anwaltliche Unterstützung dringend zu empfehlen.
Kostenlose Erstberatung durch unsere Kanzlei
Wenn Sie eine Abmahnung von blickwinkel – Dr. Torsten Schröer erhalten haben, sollten Sie nicht zögern, anwaltlichen Rat einzuholen. Unsere Kanzlei ist auf das Urheber- und Medienrecht spezialisiert und verfügt über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen dieser Art.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, in der wir Ihre Abmahnung besprechen, die Forderungen einschätzen und mit Ihnen mögliche Verteidigungsstrategien aufzeigen. So gewinnen Sie einen Überblick und vermeiden unnötige Risiken.
Kontaktieren Sie uns noch heute – wir helfen Ihnen schnell, kompetent und zuverlässig.
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Alexander Bräuer
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