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Abmahnung Berger Groß- und Einzelhandels UG

Abmahnung der Berger Groß- und Einzelhandels UG durch die Rechtsanwälte Schulte & Prasse
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Unserer Kanzlei geht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Berger Groß- und Einzelhandels UG zu. Die Firma Berger Groß- und Einzelhandels UG lässt diese Abmahnung durch die Rechtsanwälte Schulte & Prasse aussprechen. 

Dem Empfänger der Abmahnung wird wettbewerbswidriges Handeln insoweit vorgeworfen, als dass in seiner von ihm verwendeten Widerrufsbelehrung die sog. 40 € - Klausel eingesetzt wurde, ohne diese -wie gesetzlich gefordert- vertraglich vereinbart zu haben. Infolgedessen wird der Empfänger der Abmahnung der  Firma Berger Groß- und Einzelhandels UG dazu aufgefordert, eine seitens der Kanzlei Schulte & Prasse vorbereitete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Weiter soll der Empfänger der Abmahnung Aufwendungskosten aus einem Streitwert in Höhe von 20.000 € in Höhe von 1.176,91 € bezahlen.

Wir erachten diesen seitens der Kanzlei Schulte & Prasse angesetzten Streitwert für einen derartigen wettbewerbsrechtlichen Verstoß für deutlich übersetzt. Auch können wir nicht anraten, die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung ohne Modifikationen zur Unterschrift zu bringen.

Bei einer vom Abmahner vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist besondere Vorsicht geboten, da eine solche vorformulierte Unterlassungserklärung oft unnötige und für den Abmahner vorteilhafte Verpflichtungen enthält. Insofern ist eine solche Unterlassungserklärung meist viel zu weit gefasst. Weiter sollte bedacht werden, dass eine solche Unterlassungserklärung den Empfänger der Abmahnung ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firma Berger Groß- und Einzelhandels UG durch die Rechtsanwälte Schulte & Prasse erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner

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