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Abmahnung Benjamin Thorn

Abmahnung Benjamin Thorn durch Herrn Rechtsanwalt Sascha Schlösser
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Herr Benjamin Thorn lässt durch Herrn Rechtsanwalt Sascha Schlösser aus Erfurt Urheberrechtsverletzungen an Bildern im Wege einer Abmahnung beanstanden, an denen Herrn Benjamin Thorn angeblich die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen. Herr Benjamin Thorn ist Berufsfotograf und bietet seine Bilder über unterschiedliche Fotodatenbanken (darunter auch fotolia.com) zur Nutzung an.

Mit der Abmahnung lässt Herr Benjamin Thorn konkret die fehlende Urheberrechtskennzeichnung gemäß § 13 UrhG beanstanden. Da Herr Benjamin Thorn die Lichtbilder auch zum Beispiel über die Plattform von fotolia.com anbietet, sei hier an dieser Stelle auf die Lizenzvereinbarung der Firma fotolia.com hingewiesen:

Unbeschadet jeglicher anders lautender, in diesem Vertrag enthaltener Bestimmungen akzeptiert und garantiert das Nicht Exklusiv Herunterladende Mitglied (ohne jede Einschränkung zu vorgenannten Bestimmungen), dass es nicht zu Folgendem berechtigt ist:
(k) Die Benutzung des Werkes im redaktionellen oder journalistischen Zusammenhang, ohne folgende Urheberangaben am Bild, im Impressum oder einem dezidierten Bildnachweis zu machen: "© [Alias oder Name des Fotografen] / Fotolia.com.";

Der Abmahnung des Herrn Benjamin Thorn durch Rechtsanwalt Sascha Schlösser liegt eine bereits vorgefertigte Unterlassungserklärung bei. Weiter werden mit der Abmahnung des Herrn Benjamin Thorn Rechtsanwaltskosten in Höhe von 446,69 € und ein Schadensersatz in Höhe von 800 € gefordert. Angesichts der Tatsache, dass derartige Lichtbilder auf diversen Plattformen bereits ab ca. 0,20 € erhältlich sind, bestehen doch angesichts dieser Forderungen erhebliche Bedenken.

In keinem Falle sollten Sie jedoch die Abmahnung des Herrn Benjamin Thorn durch Rechtsanwalt Sascha Schlösser ignorieren oder als Betrug oder Abzocke abtun. Sollten auch Sie eine Abmahnung des Herrn Benjamin Thorn durch Rechtsanwalt Sascha Schlösser erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Fotos von Fotolia, Pixelio, Aboutpixel und Project Photos rechtskonform im Internet nutzen. Eine Übersicht über die Anforderungen der einzelnen Archive in Bezug auf die Urhebernennung und sonstige Anforderungen.

Update 14.12.2012: Zwischenzeitlich lässt Herr Benjamin Thorn (auch?) urheberrechtliche Abmahnungen durch die Kanzlei pixel.law, Rechtsanwälte Sascha Kugler, Andreas Weingärtner, Daniel Hoch, Sarah Rosin, aussprechen. Da es sich bei den Abmahnungen der Kanzlei pixel.law jeweils nur um leicht abgeänderte Standartschreiben handelt kann insofern auf unsere Ausführungen zu pixel.law verwiesen werden.

Update 29.04.2014: Uns liegt wieder einmal eine weitere urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Benjamin Thorn durch die Kanzlei pixel.Law vor. Auch mit dieser Abmahnung lässt Herr Benjamin Thorn die angeblich unberechtigte Verwendung eines Lichtbildes, an dem Herr Benjamin Thorn Urheber sein soll, beanstanden. Mit der Abmahnung macht Herr Benjamin Thorn einen Schadensersatz gem. § 97 Abs. 2 UrhG sowie Aufwendungsersatz gem. § 97a Abs. 3 UrhG in Höhe von 3.319,13 EUR geltend. Dieser Betrag setzt sich dabei zusammen aus 2.511 EUR als Lizenzschadensersatz inklusive dem sogenannten Verletzerzuschlag sowie weiteren 808,13 EUR Abmahnkosten.

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