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Abmahnung B1 Recordings: IPPC Law mahnt Social-Media-Musiknutzung ab

| Rechtsanwalt Frank Weiß

In den vergangenen Monaten beobachten wir eine zunehmende Zahl von Abmahnungen der B1 Recordings GmbH, ausgesprochen durch die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin. Betroffen sind zahlreiche Nutzer sozialer Netzwerke, insbesondere von TikTok und Instagram, die in ihren Videos und Reels bekannte Musiktitel eingebunden haben.

Den Betroffenen wird vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Werke des Labels B1 Recordings GmbH ohne entsprechende Lizenz zu gewerblichen oder werblichen Zwecken genutzt zu haben. Besonders häufig betreffen die Abmahnungen folgende Titel:

Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà – Pedro
SAINt JHN – Roses (Imanbek Remix)
Racoon Meme Video
Spike – Respect
HVME – Goosebumps
Creeds – Push Up
Cassö, Raye und D-Block Europe – Prada

Gerade diese Songs wurden in den vergangenen Monaten millionenfach auf Social-Media-Plattformen verwendet – häufig in kurzen Werbeclips, Produktvideos oder sogenannten Memes. Wird dabei ein geschäftlicher oder werblicher Zweck verfolgt, etwa durch die Bewerbung eigener Produkte, Dienstleistungen oder Social-Media-Kanäle, liegt regelmäßig eine urheberrechtlich relevante öffentliche Wiedergabe (§ 19a UrhG) vor, die nur mit Zustimmung des Rechteinhabers zulässig ist.

Unsere Kanzlei wurde bereits von zahlreichen Betroffenen kontaktiert, die eine solche Abmahnung von IPPC Law im Auftrag der B1 Recordings GmbH erhalten haben. Zwischenzeitlich liegen uns zudem mehrere einstweilige Verfügungen des Landgerichts Berlin II vor, die auf entsprechende Abmahnungen folgten, weil keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wurde.

Diese Fälle zeigen, dass die B1 Recordings GmbH ihre Urheberrechte äußerst konsequent durchsetzt und Verstöße nicht nur außergerichtlich, sondern auch gerichtlich verfolgt. Wer eine solche Abmahnung erhält, sollte daher sofort reagieren und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um Fristen, Vertragsstrafen und hohe Folgekosten zu vermeiden.

Wer sind die Beteiligten?

B1 Recordings GmbH – ein Label der Sony Music Entertainment

Die B1 Recordings GmbH ist ein in Berlin ansässiges Musiklabel und gehört zum Unternehmensverbund der Sony Music Entertainment Germany GmbH. Das Label ist auf die Veröffentlichung erfolgreicher elektronischer und popmusikalischer Produktionen spezialisiert und verwertet die Rechte an zahlreichen nationalen und internationalen Hits.

Zu den geschützten Werken, die Gegenstand aktueller Abmahnungen sind, zählen unter anderem die Songs:

 „Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà – Pedro“,
„SAINt JHN – Roses (Imanbek Remix)“,
 „HVME – Goosebumps“,
 „Spike – Respect“,
 „Creeds – Push Up“,
 „Cassö, Raye und D-Block Europe – Prada“ sowie
 verschiedene Versionen des bekannten „Racoon Meme Videos“.

Diese Titel erzielten weltweit enorme Reichweiten auf Streaming- und Social-Media-Plattformen. Entsprechend groß ist das Interesse der Rechteinhaber, unlizenzierte Nutzungen konsequent zu verfolgen.

IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Bevollmächtigte der B1 Recordings GmbH

Die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian, ist eine auf das Medien- und Urheberrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Berlin. Sie tritt seit Jahren im Auftrag verschiedener Musiklabels auf und ist für zahlreiche Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet bekannt.

Im Fall der B1 Recordings GmbH versendet IPPC Law standardisierte Abmahnschreiben, in denen der Empfänger aufgefordert wird,

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,
  • Auskunft über den Umfang der Nutzung zu erteilen und
  • die entstandenen Anwalts- und Lizenzkosten zu ersetzen.

Die Abmahnungen betreffen vor allem die Verwendung geschützter Musikstücke in sozialen Medien, insbesondere wenn diese im Rahmen von Werbe- oder Unternehmensaccounts genutzt wurden.

Zielrichtung der Abmahnungen

Nach Angaben der B1 Recordings GmbH sollen die Abmahnungen vor allem der Eindämmung kommerzieller Musiknutzungen ohne Lizenz auf Plattformen wie TikTok oder Instagram dienen. Dort greifen viele Nutzer auf Musiktitel zurück, die von der Plattform bereitgestellt werden, ohne zu prüfen, ob deren Verwendung zu Werbezwecken rechtlich zulässig ist. Genau diese vermeintlich „harmlose“ Nutzung führt häufig zu urheberrechtlichen Konflikten – und in der Folge zu einer Abmahnung durch IPPC Law.

Hintergrund der Abmahnungen

Die von der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Namen der B1 Recordings GmbH ausgesprochenen Abmahnungen betreffen überwiegend die unlizenzierte Nutzung von Musikwerken auf sozialen Netzwerken wie TikTok und Instagram.

Typischer Vorwurf: Öffentliche Wiedergabe ohne Lizenz

Den Abgemahnten wird regelmäßig vorgeworfen, geschützte Tonaufnahmen des Labels in eigenen Videoclips verwendet und dadurch das ausschließliche Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) verletzt zu haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Musikstück direkt hochgeladen oder über die Musikbibliothek der jeweiligen Plattform eingebunden wurde – entscheidend ist, dass die Nutzung einem gewerblichen oder werblichen Zweck dient.

Gerade bei Unternehmern, Influencern oder Vereinen werten die Gerichte bereits das Bewerben eigener Produkte, Dienstleistungen oder Marken als kommerzielle Nutzung. Eine solche Verwendung fällt nicht unter die privaten Nutzungsrechte der Plattformbetreiber und erfordert daher eine gesonderte Lizenz des Rechteinhabers.

Gerade die virale Verbreitung der Lieder führte dazu, dass viele Social-Media-Nutzer die Musik als frei verfügbar ansahen. Tatsächlich bestehen jedoch umfangreiche urheberrechtliche Nutzungsrechte, die bei der B1 Recordings GmbH bzw. bei verbundenen Rechteinhabern liegen.

Rechtliche Grundlage

Nach dem Urheberrechtsgesetz dürfen geschützte Tonaufnahmen nur dann öffentlich verwendet werden, wenn:

  • eine ausdrückliche Lizenz oder Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt oder
  • die Nutzung unter eine gesetzliche Schranke (z. B. Zitatrecht oder Berichterstattung) fällt – was bei Social-Media-Clips in der Regel nicht der Fall ist.

Ohne entsprechende Erlaubnis liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, die den Rechteinhaber zu Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen berechtigt.

Besonderheit: Nutzung von Musik über Plattform-Bibliotheken

Viele Nutzer gehen davon aus, dass Musik, die über TikTok oder Instagram als Sound verfügbar ist, auch für kommerzielle Zwecke verwendet werden darf. Tatsächlich ist dies aber nur dann zulässig, wenn der jeweilige Sound als „kommerzieller Sound“ freigegeben ist. In den meisten Fällen sind diese Nutzungen auf private, nicht-kommerzielle Zwecke beschränkt – was in den Nutzungsbedingungen der Plattformen ausdrücklich festgelegt ist.

Wer gegen diese Vorgaben verstößt, riskiert nicht nur eine Abmahnung, sondern auch eine einstweilige Verfügung, falls er die verlangte Unterlassungserklärung nicht abgibt oder die beanstandeten Inhalte nicht löscht.

Inhalt und Struktur der Abmahnung von IPPC Law

Wer ein Schreiben der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der B1 Recordings GmbH erhält, sieht sich meist mit einem umfangreichen juristischen Dokument konfrontiert. Auch wenn die Abmahnung auf den ersten Blick standardisiert wirkt, entfaltet sie erhebliche rechtliche Bedeutung.

Typischer Aufbau

Ein solches Abmahnschreiben gliedert sich regelmäßig in mehrere Abschnitte:

1. Darstellung des Sachverhalts
Die Kanzlei beschreibt detailliert, wann und auf welcher Plattform die angebliche Urheberrechtsverletzung festgestellt wurde.
Meist wird auf ein konkretes Social-Media-Video verwiesen, das einen der urheberrechtlich geschützten Songs enthält – etwa „Pedro“, „Roses (Imanbek Remix)“, „Goosebumps“, „Push Up“ oder „Prada“.
Zur Beweisführung werden oft Screenshots, URLs oder Zeitstempel aufgeführt.

2. Rechtliche Bewertung
IPPC Law führt sodann aus, dass durch das Hochladen bzw. die Einbindung des Musikstücks eine öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) erfolgt sei.
Diese Nutzung sei nur mit Zustimmung des Rechteinhabers zulässig. Da eine Lizenz nicht vorliege, bestehe ein Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch nach § 97 UrhG.

3. Aufforderungen an den Abgemahnten
Der Empfänger wird regelmäßig aufgefordert,

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen,
  • innerhalb kurzer Frist (oft 7 Tage) Auskunft über die Nutzung zu erteilen,
  • und die geltend gemachten Kosten zu erstatten.

Die Kostennote setzt sich üblicherweise aus Anwaltsgebühren und einer pauschalen Schadensersatzforderung (nach der sogenannten Lizenzanalogie) zusammen.

4. Androhung gerichtlicher Schritte
Wird die geforderte Unterlassungserklärung nicht fristgerecht abgegeben, kündigt IPPC Law ausdrücklich an, eine einstweilige Verfügung zu beantragen.
Tatsächlich wurden in mehreren Fällen entsprechende Verfügungen erlassen – etwa wegen der Videos zu „Pedro“ und „Goosebumps“ (siehe hierzu unseren gesonderten Artikel über die einstweiligen Verfügungen von B1 Recordings)

Kurze Fristen und hohes Risiko

Die gesetzten Fristen sind regelmäßig äußerst knapp bemessen, teilweise nur wenige Tage.
Wer in dieser Zeitspanne nicht reagiert oder die Forderungen ungeprüft erfüllt, kann gravierende Folgen auslösen – entweder durch Verlust von Verteidigungsoptionen oder durch Bindung an eine weitreichende Unterlassungserklärung.

Selbst kleine Formfehler, etwa eine unzureichend formulierte Erklärung oder ein verspäteter Versand, können zur Einleitung eines gerichtlichen Eilverfahrens führen.

Die Bedeutung strafbewehrter Unterlassungserklärungen und Vertragsstrafenrisiken

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist das zentrale Element jeder urheberrechtlichen Abmahnung. Sie dient dazu, die sogenannte Wiederholungsgefahr auszuräumen – also die Annahme, dass der Abgemahnte denselben Verstoß erneut begehen könnte. Ohne eine wirksame Unterlassungserklärung bleibt diese Gefahr bestehen, was dem Rechteinhaber erlaubt, eine einstweilige Verfügung oder Klage zu erwirken.

Was bedeutet „strafbewehrt“?

Mit der Abgabe der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte, den beanstandeten Rechtsverstoß künftig zu unterlassen. Der entscheidende Punkt ist jedoch die sogenannte Vertragsstrafe: Für jeden zukünftigen Verstoß gegen die abgegebene Erklärung muss eine empfindliche Geldstrafe gezahlt werden – häufig in Höhe von 5.000 Euro je Einzelfall.

Damit stellt die Unterlassungserklärung einen dauerhaft bindenden Vertrag dar, der auch Jahre später (lebenslänglich!) noch Wirkung entfaltet. Selbst kleine Unachtsamkeiten, etwa ein vergessenes Video, eine alte Verlinkung oder ein automatisiertes Reposten, können zur sofortigen Vertragsstrafe führen.

Gefahr voreiliger Unterschriften

Die von IPPC Law beigefügte Muster-Unterlassungserklärung ist in der Regel zugunsten der B1 Recordings GmbH formuliert und rechtlich weitreichend. Wer diese Erklärung unreflektiert unterzeichnet,

  • erkennt die Urheberrechtsverletzung faktisch an,
  • und riskiert erhebliche finanzielle Folgen im Falle künftiger Verstöße.

Zudem sind viele der vorformulierten Erklärungen zu weit gefasst, etwa indem sie auch Handlungen erfassen, die über den eigentlichen Vorwurf hinausgehen.

Empfehlung: anwaltliche Prüfung und Modifizierung

In den meisten Fällen ist es möglich, eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese erfüllt die rechtliche Funktion – die Wiederholungsgefahr zu beseitigen –, ohne den Abgemahnten übermäßig zu verpflichten oder unüberschaubare Risiken zu schaffen.

Eine solche Modifikation sollte jedoch nur durch einen erfahrenen Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz erfolgen, da fehlerhafte Formulierungen entweder

  • die Erklärung unwirksam machen (und damit eine einstweilige Verfügung nach sich ziehen), oder
  • zu weitgehende Bindungen enthalten, die sich später nicht mehr rückgängig machen lassen.

Fazit

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist kein bloßer Formalakt, sondern ein rechtlich äußerst bedeutsames Dokument mit langfristiger Wirkung. Abgemahnte sollten daher keinesfalls ohne anwaltliche Beratung unterschreiben, sondern die Erklärung sorgfältig prüfen und gegebenenfalls anpassen lassen.

Schon aus diesem Grund empfiehlt es sich, unmittelbar anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen – um kostspielige Vertragsstrafen und Folgeprobleme zu vermeiden.

Einstweilige Verfügung – eine Eskalationsstufe nach der Abmahnung

Reagiert ein Abgemahnter nicht oder nicht ausreichend auf die Abmahnung der B1 Recordings GmbH, etwa indem keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird, folgt die nächste Eskalationsstufe: der gerichtliche Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Was ist eine einstweilige Verfügung?

Die einstweilige Verfügung ist ein gerichtlicher Eilbeschluss, mit dem das Gericht auf Antrag des Rechteinhabers den Unterlassungsanspruch ohne vorherige Anhörung des Gegners bestätigt. Das bedeutet: Das Gericht kann innerhalb weniger Tage entscheiden und dem Antragsgegner per Beschluss verbieten, das betroffene Werk weiterhin zu nutzen oder öffentlich zugänglich zu machen.

In mehreren uns vorliegenden Fällen – etwa zu den Musikstücken

  • „Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà – Pedro“ und
  • „HVME – Goosebumps“

hat das Landgericht Berlin II auf Antrag der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH entsprechende Verfügungen erlassen. Die Beschlüsse wurden ohne mündliche Verhandlung erlassen (§ 937 Abs. 2 ZPO) und enthalten regelmäßig:

  • ein ausdrückliches Verbot der weiteren Nutzung der Tonaufnahme,
  • die Androhung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft,
  • sowie die Verpflichtung des Antragsgegners zur Kostentragung.

Bedeutung und Dringlichkeit

Eine einstweilige Verfügung entfaltet sofortige Wirkung: Der Beschluss ist nach Zustellung vollstreckbar, Verstöße werden empfindlich sanktioniert. Zudem kann eine unterlassene Reaktion weitere Kosten verursachen – etwa durch ein Abschlussschreiben oder ein nachfolgendes Hauptsacheverfahren.

Kostenfolgen

Im Gegensatz zur außergerichtlichen Abmahnung entstehen durch das gerichtliche Verfahren zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten, die der unterlegene Antragsgegner zu tragen hat.
Diese belaufen sich – abhängig vom Streitwert, der in vergleichbaren Fällen um 10.000 Euro lag – schnell auf mehrere tausend Euro.

Vermeidung solcher Verfahren

Diese zusätzlichen Kosten und Risiken lassen sich vermeiden, wenn auf eine Abmahnung rechtzeitig und sachgerecht reagiert wird. Wer die in der Abmahnung gesetzte Frist versäumt oder unüberlegt handelt, riskiert nicht nur den Erlass einer Verfügung, sondern auch erhebliche Folgekosten.

Weitere Informationen zu den aktuellen Verfügungen finden Sie in unserem Artikel über die einstweiligen Verfügungen von B1 Recordings.

Kosten, Risiken und vermeidbare Fallen

Eine Abmahnung der B1 Recordings GmbH ist nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein finanzielles Risiko. Neben dem Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung enthält sie in der Regel konkrete Zahlungsaufforderungen und kann – bei Untätigkeit – in ein kostspieliges gerichtliches Verfahren münden.

Typische Kosten einer Abmahnung

Die mit der Abmahnung geforderten Zahlungen setzen sich regelmäßig zusammen aus:

  • den Anwaltskosten der IPPC Law,
  • einem pauschalen oder geschätzten Lizenzschaden (nach der sogenannten Lizenzanalogie),
  • sowie ggf. weiteren Aufwendungen (z. B. Ermittlungskosten).

In der Praxis bewegen sich die geforderten Beträge meist im dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich. Wird jedoch eine einstweilige Verfügung erlassen, kommen zusätzlich Gerichtsgebühren und weitere Anwaltskosten hinzu, die den Gesamtbetrag schnell deutlich erhöhen können.

Kostensteigerung durch Untätigkeit

Wer auf eine Abmahnung nicht reagiert, verschlimmert seine Situation oft erheblich:

  • Der Rechteinhaber kann eine einstweilige Verfügung beantragen, deren Kosten der Antragsgegner zu tragen hat.
  • Wird die Verfügung später mit einem Abschlussschreiben bestätigt, entstehen zusätzliche Gebühren.
  • In manchen Fällen folgt anschließend sogar ein Hauptsacheverfahren, das die Kosten nochmals vervielfacht.

Gerade im Fall der B1 Recordings GmbH zeigt sich, dass IPPC Law konsequent gerichtliche Schritte einleitet, wenn keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird.

Vermeidbare Fehler

Viele Betroffene begehen nach Erhalt einer Abmahnung typische Fehler:

  • Ignorieren der Abmahnung oder Abwarten auf weitere Post,
  • vorschnelle Unterschrift unter die vorformulierte Unterlassungserklärung,
  • oder Zahlung der geforderten Summe ohne rechtliche Prüfung.

Diese Reaktionen sind fast immer nachteilig, weil sie rechtliche Verteidigungsmöglichkeiten erschweren oder ausschließen.

Wie sich Kosten vermeiden lassen

Die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung weiterer Kosten besteht darin, unmittelbar nach Erhalt der Abmahnung rechtlichen Rat einzuholen. Ein erfahrener Rechtsanwalt, vorzugsweise ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, kann:

  • die Berechtigung der Abmahnung prüfen,
  • eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren,
  • unberechtigte oder überhöhte Forderungen zurückweisen,
  • und damit gerichtliche Schritte sowie Mehrkosten verhindern.

Fazit

Die Kosten einer Abmahnung können durch besonnenes Handeln erheblich reduziert werden.
Wer dagegen untätig bleibt oder unbedacht handelt, riskiert schnell Kosten im mittleren vierstelligen Bereich – insbesondere, wenn es zur einstweiligen Verfügung kommt.

Ein rechtzeitiger anwaltlicher Eingriff kann diese Eskalation fast immer vermeiden.

Praktisches Vorgehen – Was Sie tun sollten, wenn Sie eine Abmahnung von IPPC Law erhalten haben

Wer ein Schreiben der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der B1 Recordings GmbH erhält, sollte nicht in Panik geraten, aber sofort handeln. Schon wenige Tage Verzögerung können erhebliche rechtliche und finanzielle Nachteile nach sich ziehen.

1. Fristen notieren und Ruhe bewahren

Abmahnschreiben enthalten meist kurze Fristen, oft zwischen fünf und sieben Tagen. Diese sollten unbedingt ernst genommen werden, da andernfalls gerichtliche Schritte – etwa eine einstweilige Verfügung – drohen. Trotz des Zeitdrucks ist es jedoch wichtig, keine überstürzten Entscheidungen zu treffen oder voreilig zu unterschreiben.

2. Nichts vorschnell unterschreiben oder zahlen

Unterschreiben Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung und leisten Sie keine Zahlung, bevor der Fall anwaltlich geprüft wurde. Mit Ihrer Unterschrift würden Sie einen rechtlich bindenden Vertrag eingehen, der lebenslänglich gilt und Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro pro Verstoß auslösen kann.

3. Inhalte sichern und Beweise dokumentieren

Sichern Sie alle relevanten Informationen:

  • Screenshots oder Links des betroffenen Social-Media-Posts,
  • das Abmahnschreiben,
  •  etwaige E-Mails oder Nachrichten mit der Kanzlei IPPC Law.

Diese Unterlagen sind für eine rechtliche Prüfung und Verteidigung unerlässlich.

4. Sofort anwaltlichen Rat einholen

Ein im Urheberrecht erfahrener Rechtsanwalt kann:

  • prüfen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist,
  • die geforderte Unterlassungserklärung modifizieren,
  • unberechtigte Ansprüche abwehren oder reduzieren,
  • und durch gezielte Kommunikation mit IPPC Law gerichtliche Schritte verhindern.

Gerade bei Abmahnungen von B1 Recordings ist anwaltliche Unterstützung wichtig, da IPPC Law bekannt dafür ist, bei ausbleibender Reaktion schnell einstweilige Verfügungen zu beantragen.

5. Kommunikation vermeiden

Nehmen Sie keinen direkten Kontakt zur Gegenseite auf. Unbedachte Aussagen oder Erklärungen können Ihre Position verschlechtern oder als Schuldeingeständnis gewertet werden. Alle Kommunikation sollte über Ihren Anwalt erfolgen.

6. Nach der Abmahnung: weitere Schritte prüfen

Nach erfolgreicher Verteidigung oder Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sollte auch geprüft werden, ob:

  • alte oder ähnliche Posts noch online sind,
  • automatische Veröffentlichungen (z. B. geplante Reposts) deaktiviert wurden,
  • und ob künftige Social-Media-Nutzungen lizenzrechtlich abgesichert sind.

Dadurch lassen sich Folgeabmahnungen und Vertragsstrafen vermeiden.

Warum Sie unsere Kanzlei beauftragen sollten

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet – insbesondere von B1 Recordings GmbH, vertreten durch IPPC Law – erfordern schnelles und strategisch überlegtes Handeln. Bereits kleine Fehler können erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben.

Unsere Kanzlei ist seit Jahren auf den sogenannten gewerblichen Rechtsschutz, also auf das Urheber-, Medien- und Internetrecht spezialisiert und hat zahlreiche Mandanten erfolgreich gegen Abmahnungen der IPPC Law vertreten. Wir kennen die typischen Abläufe, Argumentationsmuster und Vorgehensweisen dieser Kanzlei genau – sowohl auf außergerichtlicher als auch auf gerichtlicher Ebene.

Unsere Erfahrung – Ihr Vorteil

  • Spezialisierung: Wir befassen uns tagtäglich mit Abmahnungen im Bereich Urheberrecht und Social Media.
  • Praxiswissen: Wir wissen, wie IPPC Law in vergleichbaren Fällen argumentiert und wie auf Abmahnungen der B1 Recordings GmbH am effektivsten reagiert werden kann.
  • Schnelles Handeln: Wir prüfen Ihre Unterlagen kurzfristig und leiten innerhalb weniger Stunden die notwendigen Schritte ein.
  • Vermeidung von Folgekosten: Unser Ziel ist stets, teure Verfahren – insbesondere einstweilige Verfügungen – zu vermeiden. Sollte eine Verfügung bereits ergangen sein, übernehmen wir die Prüfung, Verteidigung und ggf. Aufhebung des Beschlusses.

Individuelle Verteidigungsstrategie statt Standardlösung

Jede Abmahnung ist anders. Wir analysieren Ihren konkreten Fall, prüfen, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Oft lässt sich bereits durch eine modifizierte Unterlassungserklärung und eine gezielte Verhandlung mit IPPC Law eine für Sie günstige Lösung erzielen.

Kompetent, diskret und bundesweit tätig

Wir vertreten Mandanten in ganz Deutschland. Dabei legen wir Wert auf eine transparente Kommunikation, klare Einschätzungen und praxisnahe Empfehlungen, damit Sie jederzeit wissen, wo Sie stehen und welche Schritte sinnvoll sind.

Kostenlose Erstberatung – Jetzt Kontakt aufnehmen

Wenn Sie eine Abmahnung der B1 Recordings GmbH oder eine einstweilige Verfügung der IPPC Law erhalten haben, sollten Sie keine Zeit verlieren. In derartigen Fällen zählt jede Stunde – insbesondere, wenn Fristen laufen oder bereits gerichtliche Schritte drohen.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an.
Wir sichten die Ihnen vorliegenden Unterlagen, erklären Ihnen verständlich die rechtliche Situation und zeigen auf,

  • ob die Abmahnung berechtigt ist,
  • wie Sie auf die Forderungen reagieren sollten,
  • ob die Unterlassungserklärung anzupassen ist,
  • und wie sich Kosten, Vertragsstrafen und gerichtliche Verfahren vermeiden lassen.

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