Abmahnung Ayse Gül Acikgöz

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen sind längst kein Einzelfall mehr. Immer häufiger sehen sich Webseitenbetreiber, Online-Händler oder Agenturen mit Forderungsschreiben konfrontiert, in denen die unberechtigte Nutzung von Fotografien oder anderen geschützten Inhalten geltend gemacht wird. Solche Abmahnungen sind oft mit hohen finanziellen Forderungen und juristischen Risiken verbunden – insbesondere dann, wenn (wie fast immer) eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt wird.
In einem aktuellen Fall liegt unserer Kanzlei eine Abmahnung von Ayse Gül Acikgöz vor. In dem Schreiben wird der Vorwurf erhoben, urheberrechtlich geschützte Lichtbilder ohne entsprechende Lizenz verwendet zu haben. Vertreten wird Frau Acikgöz dabei von einem spezialisierten Anwalt aus Berlin. Die Forderungen sind erheblich und beinhalten neben Schadensersatz auch anwaltliche Kosten sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Für Betroffene stellt sich die Frage: Wie ernst muss man ein solches Schreiben nehmen – und wie sollte man reagieren? In diesem Artikel geben wir einen Überblick über den Abmahner, die anwaltliche Vertretung, den Inhalt der Abmahnung und mögliche rechtliche Reaktionen.
Die Abmahnerin
Die Abmahnung wurde im Namen von Ayse Gül Acikgöz, Buchenweg 19A, 76185 Karlsruhe, ausgesprochen. Frau Acikgöz macht in dem anwaltlichen Schreiben geltend, dass sie Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an einer Vielzahl von Fotos sei, die ohne ihre Zustimmung auf einer Website veröffentlicht worden seien. Konkret wird die Verwendung von insgesamt 44 Lichtbildern beanstandet.
Die Abmahnung stützt sich auf das Urheberrechtsgesetz (§ 97 UrhG) und richtet sich gegen die angeblich widerrechtliche Nutzung dieser Fotos im Internet. Die Bilder sollen ohne entsprechende Lizenz öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Frau Acikgöz fordert daher die unverzügliche Löschung der Inhalte, Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, um zukünftige Rechtsverletzungen zu verhindern.
Ob und inwieweit die geltend gemachten Ansprüche im Einzelfall bestehen, muss sorgfältig geprüft werden. Es ist nicht auszuschließen, dass sich Betroffene auf rechtliche Einwände oder fehlende Verantwortlichkeit berufen können.
Vertreten durch: Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop, CVS Rechtsanwälte
Die Abmahnung im Namen von Ayse Gül Acikgöz wurde durch Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop ausgesprochen. Herr Schmietenknop ist Fachanwalt für IT-Recht und tätig für die Kanzlei CVS Rechtsanwälte, deren Kanzleisitz sich in der Kriegsstraße 39, 76133 Karlsruhe befindet.
Die Kanzlei tritt in urheberrechtlichen Streitigkeiten regelmäßig als Vertreter von Fotografen und Rechteinhabern auf. In dem uns vorliegenden Fall wird der Empfänger der Abmahnung aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sämtliche streitgegenständlichen Bilder von der Webseite zu entfernen, einen Lizenzschadensersatz in Höhe von 22.000,00 € (für 44 Fotos) zu zahlen sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.584,09 € zu erstatten.
Die Gesamtsumme der Forderung beläuft sich damit auf 24.584,09 €.
Auffällig ist die sehr kurzfristig gesetzte Frist sowie die Androhung gerichtlicher Schritte bei ausbleibender Reaktion. Die Abmahnung ist klar strukturiert, aber mit rechtlich und wirtschaftlich weitreichenden Konsequenzen verbunden.
Für Betroffene gilt: Auch wenn ein solches Schreiben formell einschüchternd wirken mag, sollte keinesfalls vorschnell reagiert werden. Vielmehr empfiehlt sich eine fundierte rechtliche Prüfung durch eine spezialisierte Kanzlei.
Was wird in der Abmahnung gefordert?
In der Abmahnung, die im Namen von Ayse Gül Acikgöz durch Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop (CVS Rechtsanwälte) ausgesprochen wurde, werden mehrere Ansprüche geltend gemacht. Der zentrale Vorwurf lautet, dass 44 urheberrechtlich geschützte Fotos ohne Genehmigung auf einer Website verwendet worden seien. Daraus leitet die Abmahnerin verschiedene rechtliche und finanzielle Forderungen ab.
Konkret wird Folgendes verlangt:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Der Empfänger sollen sich dazu verpflichten, die beanstandeten Fotografien künftig nicht mehr zu verwenden – unter Androhung einer Vertragsstrafe bei erneutem Verstoß. - Löschung der Bilder
Alle betroffenen Fotos sollen unverzüglich von der Website entfernt und auch nicht anderweitig weiterverwendet werden. - Zahlung eines Lizenzschadensersatzes
Für die Nutzung von 44 Fotos wird eine pauschale Lizenzgebühr von jeweils 500,00 € angesetzt – insgesamt werden also 22.000,00 €. - Erstattung der Anwaltskosten
Auf Basis eines angesetzten Gegenstandswerts von 110.000,00 € werden 2.584,09 € an Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Bei dem Lizenzschadensersatz wird auf die sogenannten MFM-Honorare (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) Bezug genommen, die regelmäßig bei der Berechnung von Lizenzansprüchen für Fotografien herangezogen würden. Zusätzlich werden Zuschläge wegen der Nutzung in einem Onlineshop und wegen des fehlenden Urhebervermerks angesetzt.
Die Abmahnung setzt eine kurze Frist zur Erfüllung sämtlicher Forderungen. Andernfalls werden gerichtliche Schritte angekündigt – mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Möglichkeit weiterer Kosten.
Strafbewehrte Unterlassungserklärung – Bedeutung und Risiken
Ein zentraler Bestandteil fast jeder urheberrechtlichen Abmahnung ist die Aufforderung zur Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Auch in der Abmahnung von Ayse Gül Acikgöz wird vom Abgemahnten verlangt, sich verbindlich zu verpflichten, die weitere Nutzung der streitgegenständlichen Fotos zu unterlassen. Dieses rechtliche Instrument ist mit erheblichen Risiken verbunden und sollte keinesfalls leichtfertig unterzeichnet werden.
Was bedeutet „strafbewehrt“?
Mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Empfänger, im Wiederholungsfall eine empfindliche Vertragsstrafe zu zahlen – oft mehrere tausend Euro pro Verstoß. Diese Verpflichtung wirkt zeitlich unbegrenzt („lebenslänglich“) und kann auch dann greifen, wenn die erneute Nutzung versehentlich oder durch Dritte (z. B. Dienstleister, Agenturen) geschieht.
Warum ist Vorsicht geboten?
Die Unterlassungserklärung ist rechtlich bindend und entfaltet vertragliche Wirkung. Wer sie ohne rechtliche Prüfung abgibt, riskiert:
- dauerhafte vertragliche Verpflichtungen, die im schlimmsten Fall sogar weit über das hinausgehen, was das Gesetz verlangt hätte.
- Kostenrisiken im Wiederholungsfall, selbst bei kleinsten Verstößen.
- falsche Formulierungen, die nachteilig ausgelegt werden können.
- Anerkennung der Schuld, was sich negativ auf etwaige Verteidigungsstrategien auswirken kann.
In vielen Fällen kann eine solche Erklärung modifiziert oder sogar gänzlich vermieden werden – abhängig vom konkreten Sachverhalt. Daher ist die anwaltliche Prüfung durch eine auf Urheberrecht spezialisierte Kanzlei dringend zu empfehlen.
Wie sollten Betroffene reagieren?
Der Erhalt einer Abmahnung – wie im Fall der Abmahnung Ayse Gül Acikgöz – löst bei Betroffenen zunächst Unsicherheit, Stress oder gar Panik aus. Genau darauf zielen solche Schreiben auch ab: Sie erzeugen hohen zeitlichen und finanziellen Druck. Doch gerade in dieser Situation ist ein kühler Kopf und ein überlegtes Vorgehen gefragt.
Was Sie auf keinen Fall tun sollten:
- Keine vorschnelle Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Kanzlei oder der Gegenseite. Jede Aussage kann später gegen Sie verwendet werden.
- Keine Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ohne Prüfung. Diese entfaltet rechtlich bindende Wirkung – mit langfristigen Konsequenzen.
- Keine unüberlegte Zahlung. Die Höhe der geforderten Beträge ist häufig angreifbar oder deutlich überhöht.
Was stattdessen zu tun ist:
- Fristen notieren und einhalten. Eine Fristversäumnis kann eine einstweilige Verfügung nach sich ziehen.
- Anwaltlich prüfen lassen, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wer verantwortlich ist und ob die Forderungen inhaltlich und rechnerisch gerechtfertigt sind.
- Mögliche Einwendungen und Verteidigungsansätze klären, z. B. fehlende Verantwortlichkeit, Lizenzvereinbarungen, Verjährung oder unzulässige Vertragsstrafe.
Unsere Erfahrung zeigt: Viele Abmahnungen enthalten pauschale, rechtlich angreifbare Forderungen. Durch professionelle Hilfe lassen sich oft günstigere Ergebnisse erzielen – sei es durch Verhandlung, Modifikation der Unterlassungserklärung oder vollständige Zurückweisung der Ansprüche.
Unsere Unterstützung im Urheberrecht
Als Kanzlei mit langjähriger Erfahrung im Urheber- und Medienrecht vertreten wir regelmäßig Mandanten, die eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen erhalten haben – sei es durch die Nutzung von Bildern, Texten, Videos oder Designs. Auch im aktuellen Fall der Abmahnung Ayse Gül Acikgöz wissen wir, worauf es rechtlich und strategisch ankommt.
Was wir für Sie tun können:
- Schnelle und fundierte Ersteinschätzung Ihres Falls – realistisch, ehrlich und rechtssicher.
- Prüfung der geltend gemachten Ansprüche auf Rechtmäßigkeit, Angemessenheit und Nachweisbarkeit.
- Verteidigung gegen überzogene Forderungen, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
- Verhandlung einer reduzierten oder modifizierten Unterlassungserklärung, falls erforderlich.
- Kommunikation mit der Gegenseite übernehmen wir vollständig – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Wir vertreten seit gut 20 Jahren sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen bundesweit. Dabei haben wir es regelmäßig mit Abmahnern zu tun, die ähnliche Schreiben wie im Fall Ayse Gül Acikgöz versenden. Unser Ziel ist es, Ihre rechtlichen und finanziellen Interessen mit Augenmaß, Sachverstand und Durchsetzungsstärke zu wahren.
Kostenlose Erstberatung bei Abmahnung Ayse Gül Acikgöz
Wenn Sie ebenfalls ein Abmahnschreiben im Namen von Ayse Gül Acikgöz, vertreten durch Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop von CVS Rechtsanwälte, erhalten haben, sollten Sie keine übereilten Schritte unternehmen. Eine professionelle rechtliche Einschätzung kann nicht nur vor unnötigen Zahlungen, sondern auch vor langfristigen rechtlichen Nachteilen schützen.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. In einem vertraulichen Gespräch erörtern wir den Inhalt der Abmahnung, besprechen mögliche Rechte und Handlungsoptionen – unverbindlich und ohne Kostenrisiko.
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