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Abmahnung AYLO Ltd

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Aktuelle Abmahnungen durch IPPC Law im Auftrag der AYLO Premium Ltd

Die Berliner Kanzlei IPPC Law versendet derzeit eine Vielzahl von Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße im Bereich Filesharing – meist im Auftrag der in Zypern ansässigen AYLO Premium Ltd. Der Vorwurf: Pornografische Inhalte seien über Internettauschbörsen (Peer-to-Peer-Netzwerke) öffentlich zugänglich gemacht worden. Betroffene sollen neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch pauschale Vergleichszahlungen leisten – häufig in Höhe von über 1.300 Euro, in Einzelfällen sogar über 20.000 Euro.

Für viele Betroffene ist dies nicht nur finanziell belastend, sondern auch psychologisch besonders heikel, da der Vorwurf den sensiblen Bereich pornografischer Inhalte betrifft. Dennoch gilt: Wer eine solche Abmahnung von IPPC Law erhält, sollte nicht in Panik verfallen, sondern überlegt und mit rechtlicher Unterstützung handeln.

Als Anwaltskanzlei für Urheberrecht sind wir natürlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, sodass Sie sich vertrauensvoll an uns wenden können.

Rechteinhaber: AYLO Premium Ltd

Die AYLO Premium Ltd ist nach eigenen Angaben Inhaberin der weltweiten Nutzungs- und Verwertungsrechte an tausenden Pornofilmen. Das Unternehmen beauftragt IPPC Law mit der Durchsetzung dieser Rechte in Deutschland. Die betroffenen Filme tragen häufig provokante Titel und werden von IPPC Law als rechtswidrig verbreitet gewertet, wenn sie über einen privaten Internetanschluss mittels Filesharing-Technologie angeboten worden sein sollen.

Wie IPPC Law an Ihre Daten gelangt

Die IP-Adressen der angeblichen Nutzer werden laut IPPC Law durch die Firma SKB UG mithilfe spezieller Überwachungssoftware wie dem sogenannten Torrent-Logger ermittelt. Anschließend beantragt die Kanzlei beim Landgericht – meist München – einen Beschluss, um vom Internetanbieter die Daten des Anschlussinhabers zu erhalten. Auf dieser Grundlage werden dann die Abmahnschreiben verschickt.

Inhalt und Forderungen der Abmahnung

Die Abmahnung der AYLO Ltd enthält regelmäßig folgende Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags (z.B. 1.302,62 pro Film)
  • Ersatz angeblicher Anwalts- und Ermittlungskosten
  • Teilweise umfassende Anerkenntnisse zur Haftung

In Extremfällen – etwa bei angeblicher Verbreitung dutzender Filme – können sich die Gesamtforderungen auf über 20.000 Euro summieren.

Die Gefahren strafbewehrter Unterlassungserklärungen

Besondere Vorsicht ist bei der der Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung geboten. Diese ist häufig einseitig zugunsten des Rechteinhabers formuliert. Wer sie ohne anwaltliche Prüfung unterschreibt, gibt in vielen Fällen ein dauerhaft bindendes Schuldeingeständnis ab – mit der Folge, dass bei späteren Verstößen hohe Vertragsstrafen drohen. Zudem können sich durch die Erklärung erhebliche rechtliche Verpflichtungen über viele Jahre ergeben.

Es empfiehlt sich deshalb dringend, eine individuelle, juristisch überprüfte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die lediglich das rechtlich Erforderliche umfasst und unnötige Risiken vermeidet.

Sind die Forderungen berechtigt?

Ob die Forderungen aus einer Abmahnung der AYLO Ltd berechtigt sind, hängt stets vom Einzelfall ab. IPPC Law stützt sich häufig auf eine tatsächliche Vermutung, dass der Anschlussinhaber auch der Täter sei. Diese Vermutung lässt sich jedoch erschüttern – etwa, wenn andere Haushaltsangehörige oder Gäste Zugriff auf das Netzwerk hatten. Auch die technische Beweislage ist nicht immer eindeutig.

Unsere Erfahrung zeigt: Nicht jede Forderung ist rechtlich haltbar. Viele Abmahnungen enthalten pauschale Summen, deren Höhe in vergleichbaren Gerichtsverfahren nicht anerkannt wurde. Hinzu kommt die besondere Schwierigkeit, bei pornografischen Inhalten die konkrete Nutzung und Verbreitung gerichtsfest nachzuweisen.

Wie sollte auf eine Abmahnung von IPPC Law reagiert werden?

Wer eine Abmahnung wegen Filesharing durch AYLO Ltd erhalten hat, sollte folgende Punkte unbedingt beachten:

  • Keine vorschnellen Zahlungen leisten
  • Keine vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben
  • Fristen einhalten, um gerichtliche Verfahren zu vermeiden
  • Keine direkten Kontaktaufnahmen mit IPPC Law
  • Sofort rechtlichen Beistand durch einen spezialisierten Anwalt für Urheberrecht oder gewerblichen Rechtsschutz suchen

Nur durch eine individuelle rechtliche Einschätzung lässt sich klären, ob eine Haftung tatsächlich besteht und welche Strategie am sinnvollsten ist – etwa die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung oder die vollständige Zurückweisung der Abmahnung.

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung sichern

Sie haben eine Abmahnung von IPPC Law im Auftrag der AYLO Ltd erhalten? Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Urheber- und Internetrecht. Wir besprochen Ihre Abmahnung gründlich und zeigen Ihnen rechtssichere Handlungsoptionen auf – schnell, diskret und kompetent.

Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder schreiben Sie uns gern eine E-Mail.

Vertraulichkeit durch anwaltliche Verschwiegenheit

Gerade bei Abmahnungen wegen des angeblichen Filesharings pornografischer Inhalte ist vielen Betroffenen Diskretion besonders wichtig. Hier bietet die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht einen verlässlichen Schutz: Als Rechtsanwälte unterliegen wir der gesetzlichen Verpflichtung, sämtliche Informationen und Inhalte, die im Rahmen der Mandatsbearbeitung bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln. Weder Dritte noch Behörden oder die Gegenseite erhalten Kenntnis über das, was Sie uns mitteilen.

Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Anfrage absolut diskret behandelt wird – vom ersten Kontakt an. Dies gilt selbstverständlich auch für die kostenlose Ersteinschätzung.

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