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Abmahnung Axel Rühle

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Axel Rühle, In der Warth 3, Kirchheim, durch Rechtsanwalt Daniel Rühringer, Eichtal-Grötzingen, vor. Herr Axel Rühle handelt über den Onlineshop trendtoys.de mit „Sammelkarten und Trendartikeln“.

Mit dieser wettbewerbsrechtlichen Abmahnung lässt Herr Axel Rühle u.a. diverse angebliche Verstöße wie z.B. einen Verstoß gegen die Spielzeugverordnung oder eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei einem angeblichen Mitbewerber beanstanden.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert Herr Axel Rühle mit der Abmahnung die Erstattung der Kosten der Abmahnung. Der Gegenstandswert der Abmahnung wird seitens des Herrn Rechtsanwalt Daniel Rühringer im Auftrag des Herrn Axel Rühle mit 20.000 EUR beziffert. Diesen Gegenstandswert zu Grunde legend, belaufen sich die Kosten für die Aussprache der Abmahnung auf 984,60 EUR.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Herrn Axel Rühle durch Rechtsanwalt Daniel Rühringer erhalten haben sollten, raten wir in jedem Fall dazu an, eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht blindlinks zur Unterschrift zu bringen. In diesem Fall würde ein Vertrag mit Herrn Axel Rühle zu Stande kommen, der sodann lebenslange Wirksamkeit erlangt. Die aus solchen Unterlassungsverträgen erwachsenden Risiken sind keinesfalls zu unterschätzen. Auch mussten wir in der Vergangenheit immer wieder feststellen, dass Unterlassungserklärungen, die derartigen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen beigefügt sind, deutlich über das hinausgehen, was vom Abgemahnten tatsächlich eingefordert werden kann. Um also zu vermeiden sich gegenüber dem Herrn Axel Rühle zu mehr zu verpflichten als unbedingt nötigt, ist eine anwaltliche Überprüfung der Abmahnung und der Unterlassungserklärung dringend empfehlen.

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